DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Dienstanfänger-Police Dresden

Dienstanfänger-Police - Sicherheit von Anfang an

Beamte auf Lebenszeit sind über ihren Dienstherrn bestens gegen eine Dienstunfähigkeit abgesichert. Auch in puncto Altersvorsorge kann sich die Beamtenfürsorge sehen lassen. Um sich von Anfang an bestens abzusichern, sollten Sie sich bereits bei Berufseinstieg zusätzlich mit einer Dienstanfänger-Police schützen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zeigt Ihnen gern, wie Beamte der Polizei perfekt vorsorgen.

Warum ist die Dienstanfänger-Police für Berufseinsteiger so wichtig?

Im Leben läuft nicht immer alles wie geplant: Wenn Sie als Beamtenanwärter oder Beamter auf Widerruf Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, besteht kein Anspruch auf Leistungen durch Ihren Dienstherrn. Einen Vorsorgeanspruch haben Sie lediglich, wenn die Beschwerden auf einen Dienstunfall zurückzuführen sind - bei allen anderen Gründen gehen Sie leer aus. Natürlich laufen alltägliche Ausgaben wie Lebenshaltungskosten und Miete weiter. Haben Sie als Beamtenanwärter der Polizei eine Familie zu versorgen, ist guter Rat teuer. Mit einer Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden planen Sie eine langfristige Vorsorge für sich und Ihre Familie. Die Experten beraten Sie gern rund um Ihre Versicherungsfragen im Öffentlichen Dienst.

Vom Berufseinsteiger bis zum Rentenalter - mit der Dienstanfänger-Police perfekt verischert

Beamte der Polizei sorgen in verschiedenen Bereichen für Sicherheit unserer Gesellschaft. Als Berufsanfänger starten Sie zunächst als Beamter auf Widerruf und eignen sich im Rahmen Ihrer Ausbildung das entsprechende Wissen an. Nachdem Sie die Laufbahnprüfungen bestanden haben, werden Sie als Beamter auf Probe eingesetzt, Wie lange diese Probezeit dauert, ist von Ihrer Beamtenlaufbahn abhängig. Im Anschluss an die erfolgreiche Probezeit erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Idealerweise passen Sie die Leistungen Ihrer Dienstanfänger-Police für Polizei an Ihre Laufbahnplanung an. Denken Sie von Anfang an an einen ausreichenden Schutz, denn als Beamter auf Widerruf oder auf Probe sind Sie bei einem Freizeitunfall oder einer Krankheit nicht abgesichert und werden im schlimmsten Fall entlassen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden unterstützt Sie kompetent bei Ihrem individuellen Vorsorgekonzept.

Bester Versicherungsschutz mit der Dienstanfänger-Police

Die Leistungen der Dienstanfänger-Police sind perfekt auf Ihre Situation als Beamtenanwärter abgestimmt. Sie profitieren von einem maßgeschneiderten und bedarfsgerechten Schutz. Einige der Leistungen der Dienstanfänger-Police Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden im Überblick:

  • monatliche Rente bei einer Dienstunfähigkeit
  • gleichzeitige Absicherung Ihrer Altersvorsorge
  • regelmäßige Anpassungen der Versicherungsleistung

Die Kombination der Dienstanfänger-Police ist perfekt: In den ersten Jahren sorgt eine Dienstunfähigkeitsrente für Sicherheit und nur ein geringer Anteil Ihres Beitrags dient der Altersvorsorge. Sind Sie auf Lebenszeit verbeamtet, haben Sie bei Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Leistungen Ihres Dienstherren. Ab diesem Zeitpunkt fließt ein größerer Beitragsanteil in Ihre Altersvorsorge.

Top-Vorteile mit der Dienstanfänger-Police der DBV sichern

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sorgt für maximale Sicherheit vom ersten Arbeitstag an. Einige der Vorteile Ihres individuellen Schutzes sehen Sie hier:

  • bedarfsgerechte Absicherung Ihrer persönlichen Situation entsprechend
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung, das heißt, der Versicherer kann Sie nicht auf einen unzumutbaren Beruf verweisen
  • flexible Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien
  • weltweit gültiger Versicherungsschutz

Ein wichtiges Thema bei der Dienstanfänger-Police ist die abstrakte Verweisung - doch was bedeutet das eigentlich genau? Enthält ein Versicherungsvertrag die abstrakte Verweisung, kann der Versicherer verlangen, dass Sie bei einer Dienstunfähigkeit in einen gleichartigen Beruf wechseln und die Rentenzahlung verweigern. Die Versicherung verweist Sie also auf eine andere Tätigkeit, die Ihren Fähigkeiten entspricht. Die Klauseln der Dienstanfänger-Police enthalten einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Bei einer Dienstunfähigkeit können Sie nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beantworten Ihre Fragen zur abstrakten Verweisung und den weiteren Inhalten Ihrer Versicherungspolice kompetent.

Dienstanfänger-Police - Wissenswertes zur Dienstunfähigkeit

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert Sie gern umfassend zum Thema Dienstunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit regelt das Bundesbeamtengesetz: Wer seinen Dienst innerhalb eines halben Jahres wegen seines körperlichen Zustands oder gesundheitlicher Gründe für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht ausüben kann, gilt als dienstunfähig. Darüber hinaus ist absehbar, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wiederhergestellt werden kann. Geht der Dienstherr davon aus, dass die Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, kann er eine örtliche Untersuchung verlangen und den Beamten unter Umständen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Die vorzeitige Zwangspensionierung geht in der Regel mit finanziellen Einbußen einher. Wer noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist, erhält ohnehin keine Leistungen des Dienstherrn und wird entlassen. Genau für diese Fälle ist die Dienstanfänger-Police bestens geeignet.
 
Die Ansprüche bei Ausscheiden aus der Beamtentätigkeit steigen mit jedem Dienstjahr. Das heißt, auch wenn Beamte der Polizei nach der Verbeamtung auf Probe auf Lebenszeit verbeamtet werden, profitieren Sie nicht sofort von der Absicherung. Einen Anspruch auf Ruhegehalt haben Sie erst nach einer fünfjährigen Wartezeit, danach beträgt die Leistung des Dienstherrn bei rund einem Drittel der bisherigen Bezüge - Sie sehen, wie wichtig der Schutz der Dienstanfänger-Police ist.

Wann ist der beste Zeitpunkt, die Dienstanfänger-Police abzuschließen?

Idealerweise schließen Sie die Dienstanfänger-Police frühzeitig ab. Besonders empfehlenswert ist der Vertragsabschluss zum Dienstbeginn. Beamte der Polizei, die bereits auf Probe tätig sind, entscheiden sich am besten bis zum 35. Lebensjahr für die Versicherungspolice. Die Experten der Stiftung Warentest gehen davon aus, dass das finanzielle Risiko zu Beginn der Beamtenlaufbahn besonders hoch ist - bis zum genannten Alter sind die Beiträge gering und Sie erhalten eine ausgezeichnete Sicherheit für wenig Geld. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berechnet gern Ihren individuellen Beitrag. Im Laufe der Zeit steigen die Leistungen des Dienstherrn, so dass die Police flexibel angepasst werden kann.

Der perfekte Partner für Ihre Dienstanfänger-Police

Im vorliegenden Text haben Sie sich über die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden informiert. Wenn Sie eine Laufbahn als Beamter der Polizei anstreben, haben Sie Ihre Absicherung am besten von Anfang an genau im Blick. Bei den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sind Sie genau richtig, um für sich und Ihre Angehörigen eine umfassende Vorsorge zu planen. Rufen Sie uns an, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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