Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden – optimale Absicherung für Beamte der Polizei
Zu den Aufgaben von Beamten der Polizei gehört ein breit gefächertes Spektrum, jeder Bereich in unterschiedlichen Sparten. Doch eines haben alle drei gemeinsam: Die Durchsetzung des geltenden Recht und Gesetz in der Gesellschaft. Die logische Konsequenz hieraus ist die, dass Beamte der Polizei sehr viel Kontakt mit Menschen unterschiedlichster sozialer Gruppen haben, was wiederum bedeutet, dass sich körperliche Auseinandersetzungen oder Hilfeleistungen für Opfer einer Straftat nicht vermeiden lassen werden – ob auf der Straße, am Flughafen oder in einer Haftanstalt. Letztendlich können Sie überall ähnlichen Situationen ausgesetzt sein. Auch Absicherungsmaßnahmen von Großveranstaltungen und Demonstrationen sind in der Zeit von Terror und Gewalt immer mehr in den Fokus unserer Sicherheitskräfte geworden, Einsätze im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten oder Gefahrenabwehr gehören ebenfalls zum Einsatzportfolio.
Sie sehen, es gibt eine Fülle an Aufgaben, bei denen Sie stets mit allem rechnen müssen – im schlimmsten Fall können Sie als Beamter der Polizei schwer verletzt oder sogar getötet werden. Jeder von Ihnen wird in seiner Berufslaufbahn Situationen erleben, die psychisch, physisch oder moralisch sehr belastend sein können – Tendenz hierzu stetig steigend. Nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei wird aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Ausreichende Absicherung durch den Dienstherrn?
Grundsätzlich sind Sie tatsächlich über den Dienstherrn abgesichert – allerdings geht die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit einer hohen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge beziehen werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist daher nahezu unverzichtbar.
Dienstunfähigkeit – eine kurze Definition
Nach § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG) ist eine Dienstunfähigkeit wie folgt definiert: „Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Berufsunfähig oder dienstunfähig – eine Abgrenzung
Im Gegensatz zu Angestellten werden Beamte nicht berufs- sondern dienstunfähig. In der Folge einer Dienstunfähigkeit ist der Beamte der Polizei nicht mehr in der Lage seinen Dienst zu verrichten – die Kriterien hierzu sind schneller erfüllt als im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit. Aufgrund dieser Abgrenzung ist es immer sinnvoll, eine Dienstunfähigkeitsversicherung vorzuziehen, da Sie nur mit dieser optimal gegen das Risiko der Dienstunfähigkeits abgesichert werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde unter Umständen zu einer Leistungsversagung führen. Aufgrund des hohen Risikos, welchem Beamte der Polizei ausgesetzt sind, benötigen diese eine entsprechend optimierte Absicherung.
Diese bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden an. Ihr Leistungsplus: Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden geht im Rahmen der Absicherung über das Risiko der allgemeinen Dienstunfähigkeit hinaus. So ist beispielsweise ein Beamter der Polizei nicht mehr vollzugsdienstfähig, wenn bestimmte Dienste nicht mehr verrichtet werden können – ein klassisches Beispiel hierzu ist zum Beispiel die Benutzung der Dienstwaffe.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe – eine besonders heikle Situation
Besonders dramatisch ist eine Dienstunfähigkeit im Rahmen der Ausbildung (Beamter auf Widerruf) oder der Probezeit (Beamter auf Probe). Ein Beamter der Polizei auf Widerruf wird im Falle der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen.
Einzige Ausnahme: Der Dienstunfall entstand aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung. In diesem Fall kann, bei vorliegenden einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden – entlassen werden ebenfalls Beamte der auf Probe, wenn sie vorzeitig dienstunfähig werden. Im Falle eines Dienstunfalls oder Dienstbeschädigung erhalten Beamte der Polizei ein Ruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt. Beamte in Ausbildung und Probezeit haben bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche und benötigen einen daher einen besonders hohen Versicherungsschutz, welchen Sie mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden sicherstellen können.
Hierbei gilt: Je früher Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, umso besser. Die Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Der Grund hierfür ist der, dass das finanzielle Risiko durch eine plötzliche Dienstunfähigkeit zu Beginn der Karriere am größten ist, die Beiträge jedoch noch verhältnismäßig niedrig sind, damit Sie die Beitragszahlungen auch von Ihrem Anwärtergehalt sicherstellen können. Mit zunehmendem Dienstalter ändert sich die Situation – die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn nehmen zwar zu, das Risiko etwaiger Vorerkrankungen und die Krankheitsanfälligkeit aber auch. Aus diesem Grund steigen mit höherem Eintrittsalter die Versicherungsbeiträge an – im schlimmsten Fall können Sie gar nicht mehr versichert werden.
Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist daher die ideale Absicherung für Beamte der Polizei zu Beginn Ihrer Karriere.
Mit dieser Form der Existenzsicherung bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden den Vorteil an, dass sie mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert – hier stehen drei Tarife zur Auswahl:
- Classic
- Comfort
- Chance.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Beamte der Polizei auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt – der Anspruch wird allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit begründet. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, erfolgt eine Entlassung aus dem Dienst, sofern die Dienstunfähigkeit nicht aus Zusammenhängen des Dienstes resultiert. Nach absolvierter Wartezeit liegt das Ruhegehalt – in diesem Fall spricht man von Versorgungsbezügen – bei 35 Prozent der letzten Bezüge oder in Höhe der Mindestversorgung von 1400 EUR. Diese Mindestversorgung steigt mit zunehmenden Dienstjahren, führt aber im Umkehrschluss dazu, dass gerade junge Beamte der Polizei eine besonders große Kröte schlucken müssen, da die Ansprüche kaum ausreichen werden, den Lebensunterhalt sicherstellen zu können.
Doch auch ältere, erfahrene Beamte, die schon lange ihren Dienst leisten, sind vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Auch Sie werden sich bei weitem nicht an das zuvor erzielte Einkommen annähern. Eine Studie hat ergeben, dass zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards eine Pension von etwa 75 Prozent der letzten Bezüge notwendig sind. Die maximale Pensionshöhe liegt jedoch – Stand heute – bei 71,75 Prozent. Hierzu muss allerdings eine Dienstzeit von 40 Jahren verrichtet werden. Je früher Sie dienstunfähig werden, desto höher die Abzüge. Durch Reformgesetze wurden die Ruhegehaltsansprüche der letzten Jahre immer wieder gekürzt. Es ist absehbar, dass sich dieser Trend kontinuierlich fortsetzten wird. Ein Grund mehr, die drohende Versorgungslücke mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden optimal zu schließen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Im Leistungsfall zahlt Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt - auch dann, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.
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