Freie Heilfürsorge
Mit der freien Heilfürsorge kommt der Dienstherr seiner Pflicht zur Krankenfürsorge seiner Beamten der Polizei nach. Der Bund und die jeweiligen Bundesländer verkörpern den Dienstherrn. Je nach Bundesland und Status des Beamten erhalten Polizisten entweder die Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Dienst von Beamten der Polizei ist nicht mit einem Angestelltenverhältnis in der freien Marktwirtschaft vergleichbar. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Durch ihre Dienst- und Treuepflicht erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und riskieren oft ihre eigene Gesundheit oder gar ihr Leben.
Beamte der Polizei im Vollzugsdienst arbeiten für den Erhalt der Grundrechte der Bundesbürger. Sie verhindern und verfolgen Straftaten, kümmern sich um die Verkehrssicherheit sowie um friedvolle Versammlungen (z.B. Demonstrationen). Oft geraten sie dabei selbst in Gefahr. Diese Berufsrisiken verdeutlichen, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, ohne die Bezuschussung des Dienstherrn, finanziell unzumutbar wäre. Um Beamte zu entlasten, gewährt der Dienstherr seinen Beamten die freie Heilfürsorge.
Die Funktionsweise der Heilfürsorge
Das System der Heilfürsorge ist mit keiner Versicherung zu vergleichen. Lediglich die Leistungen sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzusetzen. Die Beamten der Polizei müssen keine Monatsbeiträge für ihre Gesundheitsfürsorge entrichten. In der Regel wird für die Heilfürsorge 1,5 % der Besoldung einbehalten. Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Im Rahmen der Heilfürsorge kommt der Dienstherr für 100 % der erstattungsfähigen Kosten auf. Besteht ein Heilfürsorgeanspruch, hat dieser nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Beihilfeanspruch.
Wer ist heilfürsorgeberechtigt?
Die Regelungen der Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Heilfürsorgeberechtigt können sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
In einigen Ländern sind Beamte der Polizei beihilfeberechtigt, in anderen setzt die Heilfürsorge ein. In manchen Bundesländern ist der Heilfürsorgeanspruch auf die Ausbildungszeit begrenzt. Anschließend greifen die Bestimmungen der Beihilfe.
Leistungen der freien Heilfürsorge
- Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- medizinische Behandlungen im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- Betreuung bei Schwangerschaft und Entbindung durch einen Arzt, Entbindungshelfer oder eine Hebamme
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Versorgung im Krankenhaus
- Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Nachteile der freien Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei haben nicht den Versicherungsstatus eines privat Versicherten, sondern sind den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Die Heilfürsorgestelle kommt nur für Kosten auf, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Die über die Heilfürsorge hinausgehenden Kosten sind teilweise beihilfefähig. Die zahnärztliche Versorgung entspricht ebenfalls der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität und Umfang unterliegen bestimmten Beschränkungen.
Wer eine umfangreichere medizinische Versorgung anstrebt, kann seinen Versicherungsschutz mittels privater Zusatzversicherungen erweitern. Jedoch kommen dann sehr hohe Kosten auf Sie zu. Besonders die zahnärztliche Versorgung und die Zuschüsse für Sehhilfen weisen erhebliche Leistungslücken auf. Heilfürsorge erhalten ausschließlich berechtigte Beamte. Familienangehörige sind gegebenenfalls beihilfeberechtigt.
Zusatzversicherungen der DBV
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben viele Zusatzversicherungen in unserem Repertoire. Bei der Zahnzusatz- und Pflegeversicherung kann Sie sich für drei verschiedene Tarife entscheiden. Heilpraktiker- und Sehhilfeleistungen können durch eine in zwei Tarifen gestaffelte, ambulante Zusatzversicherung abgesichert werden.
Zahnzusatzversicherung
Beamte die Heilfürsorge beziehen, können enorm hohe Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxen erwarten. Vieles wird von der Heilfürsorgestelle nicht übernommen. Die private Zahnzusatzversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist eine hervorragende Lösung, um den Eigenanteil zu minimieren.
Manche Leistungen, wie beispielsweise die Zahnreinigung, sind bei der Heilfürsorge ausgeschlossen. Die Leistungen der Heilfürsorge sind gleichzusetzen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zahnersatz, Zahnarztrechnungen und moderne Zahnbehandlungen weisen Festzuschüsse auf. Auch dann, wenn Sie einen doppelten Festzuschuss erhalten, verbleibt ein hoher Eigenanteil. Insbesondere bei hochwertigen und teuren Materialen sowie für den Zahnersatz. Erfahrungsgemäß müssen zwischen 50 und 80 % der Gesamtkosten privat aufgebracht werden. Kaum jemandem ist das möglich.
Krankenversicherung
Bei Krankheit oder nach einem Unfall haben Beamte der Polizei einen Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe des Dienstherrn. Beihilfeberechtigte müssen Ihre Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Beamte mit Heilfürsorge benötigen hingegen noch keine zusätzliche Krankenversicherung. Sobald der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt, setzt die Beihilfe ein und kommt für die Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt eines Kindes und Vorsorgemaßnahmen auf. Sobald Beamte der Polizei Beihilfe beanspruchen, müssen die Restkosten mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Aufnahme in die private Krankenversicherung
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Mit der Zeit können sich Krankheiten und Beschwerden manifestieren. Antragsteller mit über 60 Jahren müssen deshalb mit hohen Beiträgen oder Risikozuschlägen rechnen. Es ist möglich, dass der Antrag abgelehnt wird und nur noch die Absicherung im Basistarif möglich ist. Für den Vertragsabschluss des Basistarifs sind nur Faktoren wie das Eintrittsalter und das Geschlecht relevant.
Der Gesundheitsstatus wird dem Beitrag nicht zugrunde gelegt. Der Versicherungsbeitrag darf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Das Leistungsniveau stimmt mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung überein, was in Ihrem Fall oft hohe Beiträge und wenig Versicherungskomfort bedeutet. Bei der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie als Beamter der Polizei zwischen einem Basis-, Komfort- und Premiumtarif wählen. Alle drei Tarife beinhalten ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnleistungen.
Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie bereits während Ihrer Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden abschließen, haben Sie gut vorgesorgt. Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert Ihnen, dass Ihr Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss für die spätere Beitragsbemessung verwendet wird. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt, ihr Alter wird jedoch bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Weitaus günstiger wird es für Sie, wenn Sie Ihr Alter in jungen Jahren mit einer großen Anwartschaftsversicherung “konservierten”. Im jungen Lebensalter ist die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken vergleichsweise gering. Es gilt: Umso jünger Sie sind, desto günstiger fallen Ihre späteren monatlichen Versicherungsbeiträge aus.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist auch für Beamte der Polizei eine Pflichtversicherung. Unabhängig davon, ob Sie beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt sind. Die Pflegeversicherung und private Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden werden überwiegend gemeinsam abgeschlossen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden bieten Ihnen ein flexibles und individuelles Versicherungsprodukt. Es geht auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein und sichert Sie optimal ab. Unsere Pflegeversicherung Vario können Sie in jedem Alter und für jeden Pflegegrad abschließen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie Fragen zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz. Dann kontaktieren Sie uns. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden berät Sie gerne in all Ihren Anliegen! Sie haben gerade den Informationstext zur Heilfürsorge gelesen.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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