Polizeivollzugsbeamte
In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, die ihre eigenständige Landes- oder Schutzpolizei aufstellen. Beamte der Polizei sind überall für die innere Sicherheit und den Schutz der Bürger verantwortlich. Darüber hinaus stellen sie sicher, dass Gesetze eingehalten werden, verfolgen Straftaten und nehmen sich Verkehrsunfällen an. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer und Tänzer oHG in Dresden möchten Ihnen hiermit einen tieferen Einblick in den Dienst als Beamter der Polizei ermöglichen.
Der mittlere Dienst
Der Aufgabenbereich ist sehr umfangreich. Die Tätigkeiten erstrecken sich vom Wach- und Streifendienst, über die Ermittlung bei Gefahrensituationen oder Unfällen, die Verkehrsregelung, Anzeigenaufnahme, bis hin zur Aufklärung von Straftaten. Um eine Ausbildung bei der Polizei für den mittleren Dienst ausüben zu können, ist ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung Voraussetzung. Grundsätzlich werden eine bestimmte Körpergröße und ein Mindestalter verlangt. Das Höchstalter beträgt derzeit 25 Jahre. Darüber hinaus sollten die Anwärter ein einwandfreies Führungszeugnis und Schuldenfreiheit vorweisen können.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert 2,5 Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Teil. Der Theorieunterricht wird in Landespolizeischulen abgehalten und die Praxis in einsatznahen Trainingseinheiten erlernt.
Theoriefächer:
- Sicherheits- und Ordnungslehre
- Eingriffsrecht
- Einsatzlehre
- Kriminalistik
- Strafrecht
- Berufskunde und Beamtenrecht
- Verkehrsrecht
- Deutsch
- Englisch
- Politik
- Geschichte
- Sport
Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Anwärter einen tieferen Einblick in die praktische Arbeit der Bereitschaftspolizei.
Des Weiteren sind spezielle Seminare Teil der Ausbildung zum Beamten der Polizei:
- Verhaltenstrainings
- PC-Anwendungsseminare
- Fahrsicherheitstrainings
- Einsatztrainings
- Praxiseinweisungen
Nach der bestandenen Laufbahnprüfung werden Beamte der Polizei im mittleren Dienst bei der Bereitschaftspolizei oder dem Streifendienst eingesetzt.
Streifendienst
Beamte der Polizei im mittleren Dienst sorgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Sie führen Ausweiskontrollen und Zeugenbefragungen durch, helfen Menschen in Not und nehmen sich der Ermittlung bei Diebstählen an. Mit der Zentrale stehen sie stets im Funkkontakt, um gegebenenfalls Verstärkung anfordern zu können und das Revier auf dem Laufenden zu halten.
Auf dem Revier
Hier werden Zeugenaussagen protokolliert und Berichte verfasst. Darüber hinaus werden Anzeigen aufgenommen und weitergeleitet. Der Kontakt und regelmäßige Austausch unter Kollegen gehört auf dem Revier zum Berufsalltag.
Verkehrsüberwachung
Bei Unfällen werden Zeugenaussagen aufgenommen, Verletzte betreut und die Unfallstelle abgesichert. Beamte der Polizei sorgen überdies dafür, dass der Verkehr schnellstmöglich wieder fließt. Verkehrskontrollen, wie Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen, führen Beamte der Polizei im mittleren Dienst ebenfalls durch.
Für diese Tätigkeiten ist folgendes wichtig:
- Aufmerksamkeit
- Genauigkeit
- Planungs- und Organisationstalent
- Körperbeherrschung
- mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Rechtschreibsicherheit
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft
- Konfliktfähigkeit
- Sorgfalt
- Durchhaltevermögen
- Selbstständigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Selbstkontrolle
- psychische Belastbarkeit
- Flexibiltät
Sofern die Abschlussprüfung bestanden wird, werden die Anwärter zum Polizeivollzugsbeamten auf Probe ernannt und nach mindestens zwei Jahren zum Beamten auf Lebenszeit berufen.
Der gehobene Dienst
Hier herrschen hohe Ansprüche. Mehrere Tests müssen erfolgreich absolviert werden, ehe eine Ausbildung beginnen kann. Das Studium stellt für viele Polizeibeamte im mittleren Dienst eine Zusatzausbildung zum Aufstieg in den gehobenen Dienst dar. Es handelt sich hierbei um ein duales Studium und wird nach drei Jahren mit dem Bachelor abgeschlossen.
Zulassung und Ausbildungsinhalte
Folgende Anforderungen werden an die Anwärter im gehobenen Dienst gestellt:
- Sicheres und selbstbewusstes Auftreten
- Körperliche Fitness und Reaktionsschnelligkeit
- Selbstkontrolle
- Psychische Stabilität
- Teamfähigkeit
- Eigenständigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Entscheidungsfähigkeit
- Führungspersönlichkeit
An der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung werden diese Theoriefächer unterrichtet:
- Führungslehre
- Einsatzlehre
- Verkehrslehre
- Polizeiliche Informationsverarbeitung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Verkehrsrecht
- Strafverfahrensrecht
- Strafverfahrensrecht
- Psychologie und Soziologie
Zwei jeweils sechsmonatige Praxiseinsätze bereiten die Anwärter auf den aktiven Polizeidienst vor. Beamte der Polizei im gehobenen Dienst sorgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Durch Vorbeugung und Beratung verhindern sie kriminelles Verhalten, verfolgen Straftaten und klären diese auf.
Schutzpolizei
Die Einsatzleitung im Streifendienst oder in der Verkehrsüberwachung ist eine Tätigkeit im gehobenen Dienst. Dazu gehören Geschwindigkeits-, Alkohol- und Fahrradkontrollen, Überprüfungen der Verkehrssicherheit, das Kontrollieren von Personalien und Zeugenbefragungen nach einem Unfall. Das Aufnehmen von Anzeigen oder Verhängen von Bußgeldern, gehören genauso zu den Standardaufgaben wie das Schreiben von Berichten. Die Tätigkeit als Fachlehrer an Verwaltungsfachhochschulen in politischer Bildung, Rechtsfächern, Sport oder Polizeidienstkunde ist ebenfalls denkbar.
Kriminalpolizei
Sie steht für die Verbrechensbekämpfung ein. Die Beamten der Polizei treffen Vorsorge- und Sicherheitsvorkehrungen und führen Ermittlungen bei Diebstählen, Einbrüchen, Brandstiftungen, Betrugsfällen, Erpressungen und sogar bei Tötungsdelikten durch. Sie führen Zeugenbefragungen durch, nehmen Personalien auf und stellen Beweismaterial sicher. Dabei stehen sie im ständigen Kontakt zu Kollegen, Gerichtsmedizinern und Gutachtern.
Wasserschutzpolizei
Dieser Sonderdienst ist an Nord- und Ostsee oder an großen Häfen anzutreffen. Die Aufgaben der Beamten der Polizei sind vielfältig: Sie gehen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Schiffsverkehr nach, kontrollieren Papiere und Dokumente von Sport- und Hafenfahrzeugen sowie See- und Binnenschiffen. Beim Gütertransport muss die Einhaltung strenger Auflagen überwacht und kontrolliert werden.
Der höhere Dienst
Voraussetzungen sind:
- Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung
- Die abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeidienst
- Vorhandene Berufserfahrung im Polizeivollzugsdienst
- Bestandenes Auswahlverfahren
oder:
- Abschlusszeugnis von einer wissenschaftlichen Hochschule
- Bestandenes Auswahlverfahren
Ausbildung
Die Dauer beträgt zwei Jahre. Das erste Studienjahr wird in den Polizeidienststellen absolviert. Das zweite Studienjahr findet an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster statt. Der Studienabschluss erfolgt über eine Masterprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Deutschen Hochschule der Polizei.
Beamte der Polizei im höheren Dienst sind für die Personalführung und die fachliche sowie organisatorische Bereichsleitung zuständig. Überdies bilden sie polizeilichen Nachwuchs aus. Beamte der Polizei übernehmen die Verantwortung für den erfolgreichen Einsatzverlauf bei Großveranstaltungen und nehmen sich der Planung und Organisation der Polizeieinsätze an.
Mögliche Aufgabenbereiche
- Leitung von Großeinsätzen
- Klärung organisatorischer Fragen
- Leitung in der Verfolgung von Straftaten
- Koordination von Ermittlungen und Mitarbeitereinsatz
- Leitung von öffentlichen Aufklärungskampagnen
- Austausch mit anderen Behörden
- Koordination der Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmenplanung zur Verbrechensprävention
- Funktion als Repräsentant ihrer Behörde (Pressekonferenzen etc.)
- Mitarbeit in polizeiinternen Forschungseinrichtungen
- Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften
Dienstgrade
Die Laufbahn gliedert sich in vier Dienstgrade:
- 1. Grad: Polizeirat (PR), bei der Kriminalpolizei ist es der Kriminalrat (KR)
- 2. Grad: Polizeioberrat (POR), bei der Kriminalpolizei nennt es sich Kriminaloberrat (KOR)
- 3. Grad: Amt des Polizeidirektors (PD), bei der Kriminalpolizei handelt es sich um den Kriminaldirektor
- 4. Grad: Hier wird der Beamte zum Leitenden Polizeidirektor (LPD oder Ltd. PD) ernannt. Bei der Kriminalpolizei entspricht das dem Leitenden Kriminaldirektor (LKD oder Ldt. KD).
Fordern Sie individuelle Beratung an
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer und Tänzer oHG in Dresden hoffen, Ihnen das Berufsbild des Polizeivollzugsbeamten näher gebracht zu haben.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
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