Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Sie als Soldat auf Zeit, Berufssoldat und sogar von Fall zu Fall auch freiwillig Wehrdienstleistender kommen während des aktiven Dienstes in den Genuss der Heilfürsorge. Sobald der Anspruch wegfällt, ist der nahtlose Übergang in die beihilfekonforme Krankenversicherung wichtig. Damit dies auch gewährleistet ist, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Nachfolgend wollen wir Ihnen als Soldat aufzeigen, warum diese Versicherung so unverzichtbar ist.

Soldaten im aktiven Dienst und der Anspruch auf freie Heilfürsorge

Im aktiven Dienst sorgt der Dienstherr für Sie in Form der freien Heilfürsorge. Diese ist auch unter dem Namen „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ bekannt. Das bedeutet, dass alle Krankheits- und Behandlungskosten im Rahmen der Heilfürsorge übernommen werden, die medizinisch notwendig sind. Damit ist die Heilfürsorge vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Anwartschaftsversicherung sorgt bereits jetzt dafür, dass Sie später zu festen Bedingungen garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen werden.

Haben Sie als Soldaten Anspruch auf freie Heilfürsorge, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Alle Kosten sind abgedeckt. Jedoch raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden dazu, dass Sie über einige wichtige Zusatzversicherungen nachdenken sollten. Mit den ergänzenden Tarifen wie der Zahnzusatzversicherung oder dem Heilfürsorge-Ergänzungstarif können Sie Ihre Bedürfnisse als Soldat bestmöglich erfüllen.

Im aktiven Dienst erhalten Sie freie Heilfürsorge. Sobald die Bezüge jedoch entfallen, fällt auch die truppenärztliche Versorgung weg. Ausnahmen zeigen sich nur bei bestimmten Freistellungen und Beurlaubungen, die in der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung und dem Soldatenversorgungsgesetz geregelt sind:

  • Soldaten in Elternzeit
  • Sanitätsoffizier-Anwärter im Studium
  • Soldaten im Erziehungs- oder Betreuungsurlaub

Beziehen Sie freie Heilfürsorge, sind Sie verpflichtet stets den ärztlichen Dienst der Bundeswehr aufzusuchen. Dafür ist jeder Standort der Bundeswehr mit Arztpraxen ausgestattet und wird von bundesweiten Krankenhäusern ergänzt. Der Gang zu einem zivilen Arzt ist nur gestattet, wenn es sich um einen Notfall handelt.

Die wichtigen Informationen zur Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Endet Ihr aktiver Dienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf freie Heilfürsorge. Ist das der Fall, können Sie nicht mehr den Truppenarzt aufsuchen, sondern müssen wieder zu zivilen Ärzten gehen. Damit dieser Übergang leichter fällt, haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen einige wichtige Tipps zusammengestellt:

  • Schauen Sie vor Ende Ihrer Dienstzeit, welche Ärzte Sie danach aufsuchen können.
  • Stellen Sie sicher, dass die Bundeswehr Ihre geführte Patientenakte an Ihre neuen Ärzte übermittelt.
  • Suchen Sie sich zeitnah eine private Krankenversicherung, einen passenden Tarif und setzen Sie sich mit der Anwartschaftsversicherung auseinander.

Wenn Soldaten aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr ausscheiden, erhalten diese Beihilfe. Bei Berufssoldaten werden die Leistungen dabei bis zum Lebensende gewährt. Bei Soldaten auf Zeit ist das leider anders, denn diese erhalten die Beihilfe nur für den Zeitraum, solange die sogenannte Übergangsgebührnisse gezahlt werden und das für maximal fünf Jahre nach dem Ausscheiden.

Die Funktionsweise der Beihilfe für ehemalige Soldaten

Haben Sie als Berufssoldat Ihren Dienst beendet oder sind als Soldat auf Zeit ausgeschieden, so bekommen Sie im Rahmen der Beihilfe 70 % aller Behandlungs- und Krankheitskosten übernommen. Lediglich die 30 % der Restkosten müssen Sie mit einer entsprechend privaten Krankenversicherung absichern. Die Anwartschaftsversicherung ist dazu eine vielversprechende Möglichkeit sich diese zu guten Konditionen zu sichern.

Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Krankheitskosten. Für den Rest benötigen Sie als Soldat eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung, die die verbleibenden 30 % abdeckt. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kapitalsystem. Die Beiträge berechnen sich dabei anhand Ihres Alters, Ihres Gesundheitszustands und dem gewählten Leistungsumfang.

Vor allem das Alter und der Gesundheitszustand kann Ihnen kurz vor dem Ruhestand zum Verhängnis werden. Sie müssen in dem Fall damit rechnen, dass Sie gar nicht oder nur mit hohen Zuschlägen aufgenommen werden. Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden wirkt genau diesem Risiko entgegen, sodass Sie auch im Alter eine hohe Lebensqualität genießen können.

Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich als Soldat bereits rechtzeitig die garantierte Aufnahme zu festen Konditionen in die private Krankenversicherung. Anhand des nachfolgenden Beispiels für Berufssoldaten möchten wir Ihnen verdeutlichen, wie eine Anwartschaftsversicherung abläuft.

Beispiel für die Anwartschaftsversicherung

Mit 20 Jahren schließen Sie als Soldat eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ab. Vorab müssen Sie im Rahmen einer Gesundheitsprüfung Fragen beantworten, wodurch festgestellt wird, ob Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. Die Ergebnisse werden sozusagen konserviert. In dem Fall also 20 Jahre und gesund.

Mit 60 Jahren gehen Sie in den Ruhestand. Bis dahin haben Sie die freie Heilfürsorge bezogen und einen vergleichsweise kleinen monatlichen Beitrag in die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden investiert.

Nun erhalten Sie statt der freien Heilfürsorge die Beihilfe und damit werden nur noch 70 % der Kosten im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn getragen. Für die restlichen 30 % benötigen Sie eine Beihilfe-angepasste Krankenversicherung. Dazu wandeln Sie jetzt Ihre Anwartschaftsversicherung um. Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist der vor 40 Jahren festgestellte Gesundheitszustand und Sie werden auf jeden Fall aufgenommen.
 
Für Soldaten ist die Anwartschaft daher die beste und meist einzige Möglichkeit, nach dem aktiven Dienst von sehr niedrigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Schließen Sie die PKV ohne vorhergehende Anwartschaft etwa erst mit 59 Jahren ab, fallen die Beiträge um ein Vielfaches höher aus. Denn: Egal wie krank Sie tatsächlich sind, für uns zählen beim Abschluss der Krankenversicherung nur die Werte, die zu Beginn der Anwartschaftsversicherung festgestellt wurden.

Sie sehen, mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich das Recht auf garantierte Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt. Die monatlichen Beiträge sind dabei deutlich geringer als die später höheren Beiträge. Ganz gleich welche Erkrankungen in der Zwischenzeit hinzukommen, diese werden nicht berücksichtigt.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden beraten Sie gerne

Sie haben noch Fragen zur Anwartschaftsversicherung oder möchten sich von uns beraten lassen? Setzen Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner für die besten Versicherungslösungen für Soldaten.

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