DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG
in Dresden – Beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten

Als Soldat der Bundeswehr können Sie im Verlaufe Ihrer kompletten Dienstzeit die sogenannte freie Heilfürsorge beanspruchen, die gerne auch als „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ bezeichnet wird. Nach dem aktiven Dienst endet der Anspruch und wird durch die Beihilfe ersetzt. Jetzt müssen Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten verfügen. Für ausführlichere Informationen oder Fragen steht Ihnen Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne zur Verfügung.

Grundlagen der freien Heilfürsorge für Soldaten

Da Soldaten bei der Bundeswehr die freie Heilfürsorge zustehen, benötigen sie im Verlauf ihres aktiven Dienstes keine Krankenversicherung. Der Dienstherr trägt die Kosten für alle erforderlichen Behandlungen, Arzneimittel und ähnliches. Zu diesem Zweck sind beim Bund viele Ärzte beschäftigt, die auch im Soldatenverhältnis stehen und dadurch die hohen Kosten für die Beihilfe vermindern. Sollte die truppenärztliche Versorgung eine spezielle Behandlung nicht selbst vornehmen können, erstattet man Ihnen Ihre Auslagen.
 
Es ist zu beachten, dass manche Aufwendungen, die üblicherweise von der Krankenversicherung übernommen werden, nicht zur truppenärztlichen Versorgung zählen. Für diese Leistungen müssen Sie sich als Soldat selbst versichern, obwohl Sie die freie Heilfürsorge beanspruchen können:

  • Die freie Heilfürsorge übernimmt zum Beispiel nicht die Kosten für Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder für Behandlungen im Ausland. Wir von der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden empfehlen für diese Bereiche eine ergänzende Absicherung, weil Sie zwar Beihilfe bekommen, aber die freie Heilfürsorge diese nicht übernimmt.
  • Die truppenärztliche Versorgung beinhaltet keine Pflegeversicherung. Da Sie die freie Heilfürsorge bekommen, mussten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) austreten und besitzen auch keine Mitgliedschaft mehr in der gesetzlichen Pflegekasse. Folglich müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, zum Beispiel bei Ihrer DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden.

Diese Vorteile bietet die private Pflegeversicherung

Mit der Mitgliedschaft in der GKV verfügen Sie automatisch auch über eine gesetzliche Pflegeversicherung, wobei sich die Beiträge an Ihrem Einkommen orientieren. Bei einer privaten Pflegeversicherung (PKV) können Sie als Soldat zahlreiche Vorteile nutzen. Ihre private Pflegeversicherung ist ein Zusatz zur beihilfekonformen Krankenversicherung oder vorläufig zur Anwartschaft.

  • Für Ihre Beiträge ist nicht Ihr Einkommen maßgebend, sondern Ihr Gesundheitszustand und das Alter bei Eintritt.
  • Im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten Sie geringere Beiträge. Das liegt neben dem Alter und dem Gesundheitszustand auch daran, dass die Beihilfe anteilig Pflegekosten übernimmt. Die Pflegeversicherung benötigen Sie nur für die anfallenden Restkosten.
  • Bei einem gemeinsamen Abschluss unterschiedlicher Versicherungen können wir von der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Ihnen einen sogenannten Bündelrabatt einräumen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Nach der aktiven Dienstzeit als Soldat erlischt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung ihres Dienstherrn, bei Berufssoldaten beim Eintritt in den vorzeitigen oder endgültigen Ruhestand. Danach profitieren Sie von der Beihilfe, die aber nur mindestens 50% Ihrer anfallenden Kosten übernimmt. Für die Restkosten benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Nach Ihrem Dienst als Soldat können Sie zwischen der PKV und GKV wählen. Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip, wonach sich Ihre Beiträge an dem monatlichen Bruttoeinkommen orientieren. Prozentual entrichtet jedes Mitglied die gleichen Beiträge, deshalb kann auch jeder dieselben Leistungen beim Arzt oder im Krankenhaus beanspruchen.
Generell ist für Beamte und Soldaten in der GKV keine beihilfekonforme Krankenversicherung vorgesehen. Die Beihilfe erstattet nur Leistungen, wenn Sie eine Rechnung für ärztliche Leistungen vorlegen können. Da die GKV direkt abrechnet, werden Sie kaum ein solches Dokument erhalten. Bei der Beihilfe ist kein Arbeitgeberanteil vorgesehen.
Obwohl Ihnen eine Beihilfe von mindestens 50% zusteht, müssen Sie sich komplett in der GKV versichern. Allerdings hat das den Vorteil, dass zum Beispiel der Ehegatte und die Kinder eventuell kostenlos mitversichert werden können. Gerne berät Sie Ihre DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden individuell und zeigt Ihnen den idealen Weg auf.

Die private und beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung stellt eine bedarfsgerechte, an die Beihilfe angepasste Versicherungslösung dar. Beanspruchen Sie beispielsweise 70% Beihilfe, ist nur noch eine Versicherung für die übrigen 30% erforderlich. Durch diese Einsparung können Ihre monatlichen Beiträge um 70% vermindert werden. Glücklicherweise ist dieses Modell in der PKV möglich, während Sie in der GKV stets die vollen 100% entrichten müssen.
Da Sie über den Staus Privatpatient mit Anspruch auf Beihilfe verfügen, stellt Ihnen jeder Arzt für seine medizinische Behandlung oder Untersuchung eine Rechnung aus. Zunächst müssen Sie die Zeche aus eigener Tasche zahlen, aber Sie bekommen Ihre Auslagen zurückerstattet. Reichen Sie einfach die Rechnung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ein. Gemäß dem angesprochenen Beispiel erhalten Sie von der Beihilfe 70%, so dass Ihnen die Krankenversicherung lediglich 30% des Rechnungsbetrages erstattet. Möglicherweise müssen Sie erst nach Erhalt Ihrer Auslagen den Arzt bezahlen.

Mit der Anwartschaft sich als Soldat rechtzeitig absichern

Wenn Sie als Soldat keinen Anspruch mehr auf freie Heilfürsorge haben, sichern Sie sich mit einer Anwartschaft die garantierte Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Mit anderen Worten, Sie haben mit der Anwartschaft Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung bereits in der Tasche, ehe Sie überhaupt darauf zurückgreifen müssen. Der Vertrag wird erst gültig, wenn Ihre Dienstzeit zu Ende ist. Die ganze Zeit zuvor entrichten Sie nur sehr geringe Beiträge, aber Ihnen wird der Beitritt garantiert.

So könnte der Weg aussehen

1. Sie sind 20 Jahre alt und unterziehen sich einer Gesundheitsprüfung. Bevor Ihr Dienst als Soldat beginnt, schließen Sie eine Anwartschaft ab.

2. Mit 60 Jahren versetzt man Sie in den Ruhestand, konnten aber all die Jahre zuvor die freie Heilfürsorge beanspruchen. Da Sie ab dem 61. Lebensjahr nur noch 70% Beihilfe beanspruchen können, benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

3. Die Anwartschaft verliert in diesem Fall Ihre Gültigkeit und verwandelt sich automatisch in die private Krankenversicherung. Nun zeigt sich der entscheidende Vorteil: Ihr zu zahlender Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter von 20 Jahren und Ihrem damaligen Gesundheitszustand.

Lassen Sie uns Ihr kompetenter Partner sein

Wir von der DBV Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stehen für Zuverlässigkeit und Kompetenz für alle Bereiche rund um Versicherungen, Vermögen oder Vorsorge. Gerne zeigen wir Ihnen unter anderem, wie Sie als ehemaliger Soldat von einer Anwartschaft profitieren können. Zu sehr günstigen Konditionen werden Sie Mitglied in der beihilfekonformen Krankenversicherung, wenn keine truppenärztliche Versorgung mehr für Sie gegeben ist.

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