Der clevere Einstieg in die private Krankenversicherung
Mit den vielen Jahren des aktiven Dienstes gewöhnen sich Soldaten schnell an die Vorzüge der freien Heilfürsorge verbunden mit der truppenärztlichen Versorgung. Dies kann man verstehen. Schließlich muss man sich zu diesem Zeitpunkt um keine zusätzliche Krankenversicherung kümmern. Doch wie geht es weiter, wenn Ihr aktiver Dienst endet und der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt? Dann müssen Sie sich im Zuge der Beihilfe um eine passende Restkostenversicherung kümmern. Mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie nicht nur eine leistungsstarke, sondern auch eine zuverlässige Krankenversicherung an Ihrer Seite. Im Folgenden möchten wir Ihnen einmal den Übergang von Heilfürsorge zu privater Krankenversicherung näherbringen.
Das passiert nach dem aktiven Dienst
Solange Sie sich als Soldaten im aktiven Dienst befinden, steht Ihnen die freie Heilfürsorge zu. Diese übernimmt alle anfallenden Gesundheitskosten und macht eine zusätzliche Krankenversicherung für Sie obsolet. Wenn Sie jedoch aus dem aktiven Dienst ausscheiden, steht Ihnen die truppenärztliche Versorgung nicht mehr zu. Eine passende Restkostenversicherung muss her. Selbstverständlich passiert dies nicht Schlag auf Schlag. Sobald Ihr aktiver Dienst endet, stehen Ihnen für fünf Jahre die sogenannten „Übergangsgebührnisse“ zu. Neben diesen Leistungen erhalten Sie fortan außerdem die Beihilfe. Sollten Sie in den Ruhestand eintreten, steht Ihnen bis zum Tod die Beihilfe zu. Im Rahmen der Übergangsgebührnisse müssen Sie nicht zwangsläufig Beihilfe erhalten. Sollten Sie innerhalb dieser fünf Jahre ein Arbeitsverhältnis eingehen, ist auch eine direkte Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Alternativ kann die Beihilfe auch über die Zeit der Übergangsgebührnisse hinauslaufen, wenn Sie als Beamter in den öffentlichen Dienst einsteigen.
Die Beihilfe für Soldaten
Der Übergang von freier Heilfürsorge zur Beihilfe ist für viele Soldaten eine große Umstellung. Schließlich ändert sich hier Einiges. Am bedeutsamsten ist wohl der Fakt, dass die anfallenden Gesundheitskosten fortan nicht mehr in Gänze vom Dienstherrn übernommen werden. Stattdessen setzt die Beihilfe auf eine anteilige Kostenübernahme. Soldaten stehen in der Zeit der Übergangsgebührnisse 70 Prozent Beihilfe zu. Soldaten im Ruhestand erhalten hingegen bis zur ihrem Tod 70 Prozent Beihilfe. Auch der Nachwuchs der Soldaten profitiert davon. So steht den Kindern ein Beihilfesatz von 80 Prozent zu. Allerdings sollten Sie sich dessen bewusst sein, dass die Beihilfe nur dann von Ihnen genutzt werden kann, wenn Sie eine passende Restkostenversicherung wählen. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung ist die optimale Ergänzung. Im Gegensatz dazu sorgt eine gesetzliche Krankenversicherung dafür, dass der Beihilfeanspruch erlischt.
Die private Krankenversicherung ist die optimale Ergänzung
Wie Sie sehen, übernimmt die Beihilfe nicht alle Gesundheitskosten. Stattdessen werden bei Soldaten nur 70 Prozent übernommen. Wie sieht es mit den restlichen 30 Prozent aus? Für diese müssen Sie selbst Sorge tragen. Damit die Restkosten zu keiner finanziellen Belastung für Sie werden, besteht die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei haben Sie die einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Dies ist ein großer Unterschied zu klassischen Arbeitnehmern. Schließlich besteht Ihre Wahlfreiheit nicht erst dann, wenn Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze erreicht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einmal die Unterschiede in den Bereichen Beitragsberechnung und Leistungsumfang auf.
Beitragsberechnung
Obwohl Sie eine Wahlfreiheit haben, sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden entscheiden. Schließlich entfaltet diese für Soldaten diverse Vorteile. Dies beginnt bereits bei der Beitragsberechnung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge anhand des Einkommens aller Versicherungsnehmer berechnet. Jedes Mitglied muss 15,5 Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommens zahlen. Während Arbeitnehmer hier auf eine Unterstützung des Arbeitgebers in Höhe von 50 Prozent setzen können, müssen Soldaten diesen Anteil in Gänze aus eigenen Mitteln bestreiten. Von der Beihilfe können Sie sich dabei keine Unterstützung erhoffen, weil der Anspruch schlichtweg erlischt.
Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Hier werden die Beiträge anhand persönlicher Faktoren berechnet. Dabei spielen Punkte wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Hier besteht der Anspruch auf Beihilfe weiterhin. Da diese 70 Prozent der Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie nur noch die übrigen Kosten durch eine private Krankenversicherung absichern. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist die optimale Versicherung, um diese Restkosten abzudecken.
Leistungsumfang
Die gesetzliche Krankenversicherung fordert ihren Mitgliedern jede Menge Kompromissbereitschaft ab. Anders ist diese wichtige Säule des deutschen Gesundheitssystems jedoch nicht möglich. Der Gesetzgeber schafft hier einen einheitlichen Leistungskatalog, der von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden kann. Somit sieht sich die Politik mit der komplizierten Aufgabe konfrontiert, den kleinsten gemeinsamen Nenner im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu finden. Selbstverständlich bleiben hier zwangsläufig individuelle Interessen auf der Strecke. Im Zuge dessen zahlen Mitglieder für Leistungen, die sie überhaupt nicht benötigen. Andere Leistungen wiederum, die ihnen wichtig sind, müssen Sie sich über teure private Zusatzversicherungen besorgen.
Im Gegensatz dazu glänzt die private Krankenversicherung mit einem individuellen Leistungskatalog. Wie alle Versicherungs- und Vorsorgelösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden können Sie auch unsere private Krankenversicherung maßgeschneidert an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen. Indem Sie die Leistungen wählen, die Sie benötigen und diejenigen außenvor lassen, die irrelevant für Sie sind, zahlen Sie auch nur das, was Sie wirklich brauchen. Dabei können Sie Ihren Leistungskatalog bei Bedarf erweitern oder auch kürzen.
Beste Konditionen auch bei spätem Einstieg in die private Krankenversicherung
Bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung für Soldaten kommt auch das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand zum Tragen. Im Umkehrschluss sorgt ein später Einstieg in die private Krankenversicherung auch für hohe Versicherungsbeiträge. Doch diesen können Sie vorbeugen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat mit der Anwartschaftsversicherung das optimale Produkt für Sie im Angebot. Bei der Anwartschaftsversicherung können Sie die Faktoren Alter und Gesundheitszustand gewissermaßen „konservieren“. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Anwartschaftsversicherung werden nicht nur Ihr Alter, sondern auch Ihr Gesundheitszustand festgehalten. Während der Vertragslaufzeit häufen Sie dann durch die Zahlung fairer monatlicher Beiträge sogenannte Altersrückstellungen an. Diese sorgen dafür, dass Sie im Alter von TOP-Konditionen profitieren. Wenn Ihr Anspruch von freier Heilfürsorge zu Beihilfe wechselt, können Sie dann in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden eintreten, ohne hohe Beiträge befürchten zu müssen. Stattdessen werden Sie dank der angehäuften Altersrückstellungen so behandelt als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Gerne können Sie sich jederzeit bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden melden.
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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