Weshalb ist für Soldaten eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders relevant?
Die Gefahr, aufgrund gesundheitlicher Probleme dienstunfähig zu werden, ist für Zeit- oder Berufssoldaten besonders hoch. Tritt der Ernstfall ein, erhalten Sie spürbar geringere Bezüge. Dies liegt daran, dass finanzielle Schäden durch das Soldatenversorgungsgesetz nicht ausreichend gedeckt sind. Somit könnten Sie als Soldat wohl nicht den gewohnten Lebensstandard beibehalten. Damit Sie keinerlei finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen, empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden den frühzeitigen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Generell ist der Beruf Soldat besonders anspruchsvoll und mit vielen Gefahren behaftet. Daher ist die Gefahr einer Dienstunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen. Sobald ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, gilt dieser als dienstunfähig.
Soldaten werden oftmals auch im Ausland eingesetzt. Gerade dort sind die psychischen sowie physischen Belastungen meist sehr hoch. Ebenso bestehen bei jedem Einsatz diverse Risiken und Gefahren. Daher ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit insbesondere bei Einsätzen im Ausland enorm. Allerdings können auch Unfälle oder Krankheiten der Stammeinheit zu einer Dienstunfähigkeit führen.
Bei Dienstunfähigkeit sind Sie als Soldat durch das Soldatenversorgungsgesetz nur bedingt geschützt. Die Versorgung ist abhängig vom Ereignis sowie des jeweiligen Soldatenstatus. Generell sind jedoch deutlich spürbare Einkommenseinbußen die Folge einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Um dies zu vermeiden, raten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden zu einem möglichst frühzeitigen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Damit sind Sie als Soldat vor gravierenden finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit optimal geschützt.
Profitieren Sie als Soldat von der Erfahrung der DBV
Bereits seit über 140 Jahren steht die DBV deutschen Soldaten für deren optimale Absicherung mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund der bereits mehr als 60 Jahre andauernden und erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundeswehr Verband sind uns die besonderen Problematiken bekannt. Hierfür hat die DBV passende Versicherungslösungen zusammengestellt. Wir sorgen für Sie, damit Sie sicher und in Ruhe Ihren Dienst vollziehen können.
Welche Versorgungsansprüche besitzen Soldaten?
Es bestehen deutliche Unterschiede der Versorgungsansprüche von freiwillig Wehrdienstleistenden sowie Reservisten oder Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebenen. Prinzipiell erhalten Soldaten auf Zeit für die aktive Dienstzeit eine Grundversorgung. Weiterhin besteht ein Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Dienstzeitversorgung mittels Übergangsbeihilfe oder Übergangsgebührnisse.
Die Versorgung von Beamten auf Lebenszeit mit Ruhegehaltsansprüchen sowie Berufssoldaten ist im Grunde sehr ähnlich. Vorwiegend sind die Rentenansprüche bei freiwillig Wehrdienstleistenden sowie Soldaten auf Zeit und ihren Hinterbliebenen zu überprüfen. Die Versorgungslage ist verschieden und hängt davon ab, ob ein Soldat aufgrund Beendigung der Dienstzeit oder aufgrund Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Weitere Versorgungsleistungen kommen dann in Betracht, sollte es sich um einen Dienstunfall oder eine Wehrdienstbeschädigung handeln. Eines ist jedoch gleich: Es erfolgen stets finanzielle Einbußen. Aus diesem Grunde empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerade für Soldaten eine rechtzeitige Vorsorge.
Dienstunfähigkeit und die Versorgung der Soldaten
Sollte ein Soldat an einer oder mehreren Gesundheitsstörungen leiden und dadurch dauerhaft seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können, gilt er als dienstunfähig. Aufgrund derartiger Dienstunfähigkeit werden Soldaten auf Zeit entlassen und es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Dienstunfähigkeit eines Berufssoldaten erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand. Dieser muss sodann mit deutlich niedrigeren Versorgungsbezügen zurechtkommen.
Achtung
Ein Soldat erleidet durch Dienstunfähigkeit aufgrund Krankheit oder Unfall im Dienst oder in der Freizeit sowie im In- oder auch im Ausland deutliche finanzielle Nachteile. Diese sind jedoch nicht vollständig durch das Soldatenversorgungsgesetz abgedeckt. Im Normalfall tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldaten nicht bei Beschädigungen im Dienst ein. Daher raten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden dringend zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Somit sind Soldaten optimal vor schwerwiegenden finanziellen Folgen aufgrund Dienstunfähigkeit abgesichert.
Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit
Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
Als Soldat auf Zeit werden Sie aufgrund einer eintretenden Dienstunfähigkeit entlassen. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sodann wird eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente durchgeführt. Hierzu zählt insbesondere die Erfüllung einer Wartezeit von fünf Jahren. Ebenso wird geprüft, inwieweit bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt.
Teilweise Erwerbsminderung
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt bei Ihnen dann vor, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit lediglich noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich beträgt.
Vollständige Erwerbsminderung
Eine vollständige Erwerbsminderung bei Ihnen liegt dann vor, sollte Ihre tägliche Arbeitsfähigkeit weniger als 3 Stunden betragen.
Gerade als Soldat auf Zeit ist eine rechtzeitige Absicherung besonders sinnvoll. Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne unverbindlich zur Verfügung. Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten
Freiwillig Wehrdienstleistende sowie Reservisten - soziale Absicherung und Versicherung
Als freiwillig Wehrdienstleistender oder Reservist unterliegen Sie während der Zeit Ihres Wehrdienstes einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund zahlt die vorgeschriebenen Beiträge während des Wehrdienstes direkt an den Versicherungsträger. Nachdem Sie die 6-monatige Probezeit erfolgreich absolviert haben, besteht ein Anspruch auf Entlassungsgeld. Die von Ihnen geleistete Dienstzeit bestimmt die Höhe des Entlassungsgeldes. Während des Wehrdienstes werden durch den Bund bestehende freiwillige Kranken- oder Krankenpflichtversicherungen aufrechterhalten.
Sollte diese im Einzelfall zutreffend sein, können weitere Leistungen bestehen. Diese wären beispielsweise:
- Arbeitslosenversicherung
- Familienlastenausgleich
- Arbeitsplatzschutz
- Unterhaltssicherung
- zusätzliche Alters- sowie Hinterbliebenenversorgung
Interessante Informationen
Schadensausgleich bzw. Ausfallbürgschaft BMVg (§ 63 b SVG)
Die allgemeinen Bedingungen deutscher Lebensversicherungsverträge beinhalten eine sogenannte Kriegsklausel. Diese schließt bei Teilnahme an aktiven Kriegsrisiken eine Leistung aus.
Sollte ein Versicherung aufgrund der Kriegsklausel entsprechende Leistungen ablehnen, besitzen Sie in angemessenem Umfang nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensausgleich. Konkretes hierzu ist in § 63b SVG geregelt.
Speziell für Soldaten hat der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) sowie die DBV diverse Orientierungshilfen sowie Ratgeber im Angebot. Gerne stehen Ihnen auch die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden für Auskünfte zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie von dem Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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09:00 bis 18:00
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