Krankenversicherung nach der aktiven Zeit
Soldaten können sich während ihrer aktiven Dienstzeit in der Sicherheit der freien Heilfürsorge wiegen. Dies ist sehr angenehm. Schließlich benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Stattdessen kommt Ihr Dienstherr durch die truppenärztliche Versorgung vollumfänglich für Ihre Gesundheitskosten auf. Doch haben Sie sich einmal die Frage gestellt, wie es nach Ihrem aktiven Dienst weitergehen soll? Sobald Sie nicht mehr bei der Bundeswehr beschäftigt sind oder in den Ruhestand eintreten, erhalten Sie nämlich keine freie Heilfürsorge. Stattdessen müssen Sie sich nun um eine passende Krankenversicherung kümmern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden möchte im Folgenden einmal einen Fokus auf die Krankenversicherung von Soldaten nach aktivem Dienst werfen.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Die Versorgung im aktiven Dienst
Unabhängig davon, ob Sie ein Soldat auf Zeit oder aber ein Berufssoldat sind, steht Ihnen während Ihres aktiven Dienstes die sogenannte freie Heilfürsorge zu. Dieses Instrument nutzt Ihr Dienstherr, um seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachzukommen. Während die Absicherung beider Gruppen von Soldaten während der aktiven Dienstzeit in etwa identisch ist, unterscheidet sie sich entscheidend voneinander, sobald der aktive Dienst endet.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Versorgung von Soldaten auf Zeit
Wenn Soldaten auf Zeit aus ihrem aktiven Dienst austreten, werden Sie nicht sofort von ihrem Dienstherrn fallen gelassen - Ganz im Gegenteil. Ihnen stehen die sogenannten „Übergangsgebührnisse“ zu. Während der Dauer von fünf Jahren soll es den ehemaligen Soldaten ermöglicht werden, in der zivilen Welt Fuß zu fassen. Hierzu gehört unter anderem die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. In dieser Zeit bekommen die ehemaligen Soldaten monatlich eine finanzielle Unterstützung, die 75 Prozent der zuletzt erhaltenen Bezüge des aktiven Dienstes umfasst. Wie lange Ihnen diese Unterstützung zusteht, richtet sich nach der Dauer des Dienstes. Soldaten, die mindestens 12 Jahre gedient haben, erhalten diese monatliche Unterstützung über die gesamte Dauer von fünf Jahren. Bei einer kürzeren aktiven Dienstzeit werden die Leistungen wiederum gestaffelt gewährt. So stehen ehemaligen Soldaten, die sechs oder mehr Jahre gedient haben, Übergangsgebührnisse für drei Jahre zu.
Auch auf Seiten der Gesundheitsfürsorge ändert sich einiges. So erhalten Sie mit Austritt aus dem aktiven Dienst keine freie Heilfürsorge mehr. An deren Stelle rückt die sogenannte Beihilfe. Hier übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle Gesundheitskosten. Stattdessen beteiligt er sich nur noch zu 70 Prozent an den anfallenden Kosten. Wie lange Sie Anspruch auf Beihilfe haben, richtet sich nach der Dauer der Übergangsgebührnisse. Da Ihre Beihilfe, anders als die freie Heilfürsorge, nicht alle Gesundheitskosten abdeckt, müssen Sie nun eine Versorgungslücke schließen. Hierfür gilt es, eine zuverlässige und leistungsstarke Restkostenversicherung abzuschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die optimale Lösung im Angebot.
Sinn und Zweck von Beihilfe und den Übergangsgebührnissen ist es, Ihnen den Übergang zu einem zivilen Berufsleben zu erleichtern. Da Ihr Dienstherr Sie dabei unterstützen möchte, bietet er Ihnen sogenannte Eingliederungsscheine an. Diese öffnen Ihnen Tür und Tor, im öffentlichen Dienst Fuß zu fassen. Und dies kann sich durchaus lohnen. Schließlich nimmt man Soldaten dank ihrer umfangreichen Berufserfahrung in diesem Bereich in der Regel mit Kusshand. Sie profitieren wiederum von höheren Bezügen und können - Verbeamtung vorausgesetzt - auch nach Ihrer Übergangsphase von den Vorzügen der Beihilfe profitieren.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Versorgung von Berufssoldaten im Ruhestand
Selbstverständlich stehen auch Berufssoldaten im Ruhestand finanzielle Mittel durch den Dienstherrn zur Verfügung. Ein Anspruch auf dieses sogenannte Ruhegehalt besteht ab Eintritt in den Ruhestand bis zum Tod. Die Höhe richtet sich dabei nach den letzten Bezügen aus der aktiven Dienstzeit. So umfasst das Ruhegehalt insgesamt knapp 70 Prozent der letzten Bezüge. Hier sind jedoch noch Zulagen denkbar. Diese erhalten Sie beispielsweise dann, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt hatten.
Da sich Berufssoldaten ihr Leben lang für die Bundeswehr verpflichten, können sie sich auch über umfangreiche Absicherung seitens ihres Dienstherrn freuen. Diese glänzt vor allem dadurch, dass sie nicht zeitlich begrenzt ist. So stehen Ihnen die Leistungen ab dem Eintritt in den Ruhestand bis zu Ihrem Tod zu. Im Bereich der Gesundheitsfürsorge wandelt sich die freie Heilfürsorge in die Beihilfe um. Auch hier können Sie sich auf eine Unterstützung in Höhe von 70 Prozent freuen. Da aber auch hier eine Versorgungslücke klafft, sollten Sie sich dringend um eine passende Restkostenversicherung kümmern. Im Alter sollten Sie dabei keine Kompromisse machen, sondern sich bestmögliche Leistungen sichern. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden ist optimal.
Obwohl Ihnen bei der Beihilfe eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zusteht, sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Diese besticht mit umfangreichen und vor allem maßgeschneiderten Leistungen. Doch sie hat einen entscheidenden Nachteil für Soldaten im Ruhestand. So wird die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung u.a. anhand ihres Eintrittsalters und Gesundheitszustandes errechnet. Hier müssen Sie mit hohen Beiträgen rechnen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden hat mit der Anwartschaftsversicherung die perfekte Lösung im Angebot. Dank dieser Versicherung können Sie sich bereits in jungen Jahren TOP-Konditionen für Ihren hochaltrigen Eintritt in die private Krankenversicherung sichern. Wie das funktioniert? Bei Abschluss der Anwartschaft werden Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand gewissermaßen „eingefroren“. Wenn Sie später Beihilfe erhalten und in die private Krankenversicherung eintreten wollen, werden diese Faktoren als Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge herangezogen. Sie werden dann so behandelt, als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied in der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung gewesen.
Die Beihilfe kommt garantiert
Selbstverständlich sorgt die freie Heilfürsorge bei Soldaten für eine lukrative Situation. Schließlich müssen Sie sich dank truppenärztlicher Versorgung um keine Restkostenversicherung kümmern - noch nicht zumindest. Denn Sie sollten sich durchaus bereits in jungen Jahren Gedanken um eine entsprechende Absicherung machen. Warum dies so ist? Früher oder später wandelt sich bei Beamten und Soldaten der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Dann sehen sie sich dazu gezwungen, eine Restkostenversicherung abzuschließen, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Hierbei sind drei Szenarien denkbar.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Darum Private Krankenversicherung
Sobald Ihnen Beihilfe zusteht, müssen Sie sich um eine Restkostenversicherung kümmern. Dabei haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Viele machen sich diese Wahl nicht einfach. Und das ist auch gut so. Schließlich ist ein nochmaliger Wechsel von der einen zur anderen Krankenversicherung im Nachhinein nicht immer unproblematisch möglich. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Restkostenversicherung. Um Ihnen einen kleinen Überblick über die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu geben, fassen wir die Unterschiede einmal kurz zusammen.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Beitragsberechnung der KV
Während Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Unterstützung durch die Beihilfe erhalten, übernimmt diese bei Wahl der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung 70 Prozent der Gesundheitskosten.
Versicherungen nach der aktiven Zeit: Leistungskatalog der KV
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie mit einem vorgefertigten Leistungskatalog leben. In der privaten Krankenversicherung können Sie Ihre maßgeschneiderten Leistungen selbst wählen. So kann sich jeder seinen individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
ellen.
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Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
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