DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Beamte auf Widerruf Dresden

Beamte auf Widerruf

Sie haben Ihre schulische Ausbildung abgeschlossen oder stehen kurz vor Ihrem Abschluss und sind auf der Suche nach einer Perspektive für die Zukunft. Eine sichere Arbeitsstelle bietet das Beamtenverhältnis – krisensicher ist diese Art der Beschäftigung allemal. Dazu kommt, dass sie mit einer Menge Verantwortung versehen ist. Und dem Dienst an der Allgemeinheit. Denn das Verhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn ist ein ganz besonders.

Das Dienst- und Treueverhältnis zwischen einem Dienstherrn und dem Beamten führt zu einer ganzen Reihe besonderer Verpflichtungen des Beamten. Aber eben auch zu einigen wertvollen Privilegien.

Da wäre beispielsweise die Pflicht zur Versorgung des Beamten und seiner Familie. Dieser kommt der Dienstherr durch die Zahlung der Bezüge aber auch durch die Leistung der Beihilfe nach. Und natürlich durch verschiedene Einkommensbausteine, wie man sie in der freien Wirtschaft gar nicht kennt. Denn kein Arbeitnehmer bekommt sonst einen Familienzuschlag oder zusätzliches Gehalt für jedes minderjährige leibliche Kind im Haushalt.

Auch der Anspruch auf das Ruhegehalt ist bei einem Beamten, der mit im Rentenregelalter bzw. nach vierzig Dienstjahren in den Ruhestand geht, höher als bei einem durchschnittlichen Rentner. Zumindest prozentual am letzten Bruttogehalt gemessen. Doch um Beamter werden zu können, müssen Sie erst einmal eine Reihe von persönlichen Anforderungen erfüllen. Diese sind:

  • deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Bekennen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für deren Erhaltung eintreten
  • einwandfreies Führungszeugnis, nicht verschuldet, entmündigt oder vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter

Es gibt vier Laufbahnen, die Sie einschlagen können

Der Beamte auf Widerruf ist Beamtenanwärter für eine der vier verschiedenen Laufbahnen. Für jede dieser Laufbahnen müssen andere schulische Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie sich als Anwärter für diese Laufbahn bewerben können. Wir haben die Anforderungen hier einmal für Sie zusammengefasst:

  • Der einfache Dienst: Hier reicht ein Hauptschulabschluss aus, um den Vorbereitungsdienst der sechs Monate dauert anzutreten. Am Ende muss ein Verwendungstest bestanden werden.
  • Der mittlere Dienst: Hier bedarf es eines Realschulabschlusses oder eines qualifizierten Hauptschulabschlusses mit abgeschlossener Ausbildung. Der Vorbereitungsdienst dauert zwischen 2 und 2,5 Jahren und wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen.
  • Der gehobene Dienst: Der Vorbereitungsdienst im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst wird in Form eines dualen Studiums absolviert. Hierzu erfolgt ein Studium an der Verwaltungsfachhochschule gepaart mit der praktischen Ausbildung beim Dienstherrn. Am Ende steht ein Bachelorabschluss.
  • Der höhere Dienst: Um in den Vorbereitungsdienst in Form eines Referendariats aufgenommen zu werden, muss bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen sein oder ein Mastertitel einer Fachhochschule vorliegen. Das Referendariat dauert zwei Jahre und endet mit einem Staatsexamen

Die ersten Schritte im Beamtenverhältnis

Sie haben den Eignungstest bestanden und sich gegen Ihre Mitbewerber durchgesetzt. Nach der amtsärztlichen Untersuchung, der Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und der Vereidigung erhalten Sie nun Ihre Ernennungsurkunde als Beamter auf Widerruf. Damit ist der erste wichtige Schritt auf Ihrer langen Laufbahn als Beamter getan. Viele weitere werden folgen.

#In dieser Zeit ist es wichtig, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der sich im öffentlichen Dienst gut auskennt und der Ihnen helfen kann zu erkennen, welche Absicherungen in welchen Situationen für Sie besonders wichtig. Einen solchen Partner haben Sie in Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Gern stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, sich sinnvoll abzusichern und dabei auch noch effektiv für die Zukunft vorzusorgen.

Ihr Anspruch auf Beihilfe – dabei sollten Sie einiges beachten

Schon jetzt haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme im Krankheitsfall oder im Fall einer notwendigen ärztlichen Untersuchung. Auch Gesundheitsvorsorge, Krankenhausaufenthalte, Operationen und vieles mehr wird durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn für Sie zum Teil getragen. Aber eben nur zum Teil. Denn Ihr Beihilfeanspruch richtet sich nach Ihrem Familienstand und nach dem Bundesland, in dem Sie arbeiten oder der Frage, ob Sie für den Bund oder für ein Land oder eine Kommune arbeiten.

Auch wenn die Beihilfesätze von Dienstherr zu Dienstherr leicht variieren können, gelten im Allgemeinen doch die folgenden Leistungssätze für die Beihilfe:

  • Beamter mit weniger als zwei Kindern erhält 50 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
  • Beamter mit zwei Kindern oder mehr erhält 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
  • Beamter im Ruhestand erhält 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
  • Beihilfeberechtigter Ehepartner des Beamten erhält 70 % der beihilfefähigen Kosten erstattet
  • Beihilfeberechtigtes Kind des Beamten erhält 80 % der beihilfefähigen Kosten erstattet

Da hier aber nur ein Teil der Kosten vonseiten des Dienstherrn getragen wird, besteht für Sie als beihilfeberechtigten Beamten trotz der Beihilfe auch die in Deutschland gültige Versicherungspflicht. Dieser kommen Sie zum Beispiel nach, indem Sie sich für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden entscheiden.

Mit der Dienstanfänger-Police für eine optimale Absicherung sorgen

Als Beamter auf Widerruf haben Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf eine Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand mit Bezug eines Ruhegehalts. Vielmehr würden Sie in einem solchen Fall aus dem aktiven Dienst entlassen und stünden dann ohne Arbeit und aufgrund Ihrer Erkrankung auch ohne echte Perspektive da.

Auf der anderen Seite ist Ihr Einkommen als Beamter auf Widerruf noch nicht so hoch, wie es das einmal als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit sein wird. Aus diesem Grund schrecken womöglich viele junge Beamte auf Widerruf vor dem Abschluss einer reinen Dienstunfähigkeitsversicherung zurück.

Deshalb haben wir von der DBV für Sie die Dienstanfänger-Police entwickelt. In dieser bieten wir Ihnen eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Als Dienstanfänger kommen Sie hier in den Genuss hervorragender Leistungen und vergleichsweise hoher Dienstunfähigkeitsrenten bei niedrigen Beiträgen. Gern beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden Sie umfassend zu diesem Thema.

Andere wichtige Versicherungsleistungen in dieser Phase

Neben den beiden genannten Absicherungen gibt es noch eine Reihe weiterer Absicherungen, die für Sie auch schon in dieser spannenden Zeit sehr wichtig sein können. Zu diesen gehören beispielsweise die:

  • private Pflegeversicherung
  • private Haftpflichtversicherung, Privatrechtsschutz, etc.
  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Schlüsselverlustversicherung

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Seite!

Die DBV ist seit mehr als 100 Jahren ein verlässlicher Partner an der Seite des öffentlichen Dienstes. Wir kennen die Bedürfnisse und die Notwendigkeiten in diesem Bereich wie kaum ein anderer Versicherer. Gern stehen unsere Experten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden auch Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht die für Sie richtigen Versicherungslösungen für Ihre Zeit als Beamter auf Widerruf zu finden.

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