Beihilfekonforme Krankenversicherung - Grundwissen für Verwaltungsbeamte

Als Beamte tragen Sie Tag für Tag Sorge für das Funktionieren der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist häufig nicht nur mit jeder Menge Stress, sondern auch mit einer großen Verantwortung verbunden. Aus diesem Grund sollten Sie rund um die Themen Versicherung und Vorsorge keine Kompromisse machen. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie einen starken und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Ein Beispiel für die umfangreiche Absicherung ist unsere beihilfekonforme Krankenversicherung. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.

Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

Wie der Name besagt, befinden Sie sich als Beamte in einem Beamtenverhältnis. Dieses kann man kaum mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis vergleichen. Grund hierfür sind die umfangreichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, die Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründen. So sind Sie zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr muss im Gegenzug umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form eines monatlichen Gehalts. Darüber hinaus hat Ihr Dienstherr eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kommt er bei Verwaltungsbeamten in aller Regel durch die Zahlung der Beihilfe nach.

Die Gesundheitsfürsorge des Dienstherrn

Sie befinden sich ab Ernennung zum Beamten auf Widerruf in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ihr Dienstherr trägt fortan eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge, welcher er durch die Beihilfe nachkommt. Im Rahmen der Beihilfe beteiligt er sich anteilig an den anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch die Unterstützung dabei ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der Mindestsatz der Beihilfe liegt bei 50 Prozent. Beamte mit mehr als einem Kind haben Anspruch auf 70 Prozent Unterstützung durch die Beihilfe. Auch die Kinder selbst sind beihilfeberechtigt. Ihnen stehen wiederum 80 Prozent zu. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Unterstützung mehr erhalten. Hier wird deutlich, warum Sie „auf Lebenszeit“ verbeamtet werden. Beamte im Ruhestand erhalten neben dem monatlichen Ruhegehalt auch weiterhin Beihilfe. Diese umfasst 80 Prozent.

Pflicht zur Restkostenversicherung

Doch was passiert mit den Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden? Auch wenn diese maximal 50 Prozent ausmachen, können sie bei langwierigen und/oder schweren Erkrankungen zu einer großen finanziellen Belastung werden. Hier kommt die Pflicht zur Restkostenversicherung ins Spiel. Schließlich weiß auch Ihr Dienstherr, dass die Restkosten schlimmstenfalls zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen können. Aus diesem Grund sind Sie, ähnlich der Pflicht zur Krankenversicherung, zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hierbei haben Sie gegenüber normalen Arbeitnehmern einen entscheidenden Vorteil. So sind Sie nicht bis zur geltenden Versicherungspflichtgrenze an einen alternativlosen Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet. Sie haben vielmehr eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Angestellten können nur dann in die private Krankenversicherung eintreten, wenn ihre Jahreseinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Im Umkehrschluss sind alle anderen an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Bei Beamten sieht es anders aus. Bereits als Beamte auf Widerruf können Sie, dank Ihres Beihilfeanspruchs, in die private Krankenversicherung eintreten. Und das sollten Sie im besten Falle so früh wie möglich tun. Nur so können Sie sich die besten Konditionen sichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden empfiehlt bereits Beamtenanwärtern während der Ausbildung bzw. des Studiums, in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzusteigen.
 

Gesetzlich oder privat absichern?

Selbstverständlich stellt sich irgendwann die Frage nach der passenden Krankenversicherung. Da viele junge Beamte während ihrer Jugend und den frühen Erwachsenen-Tagen in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, stünde ein Wechsel an, der hinterfragt werden muss. Aus diesem Grund zeigen wir Ihnen nun die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auf.

Beitragsberechnung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihre Beitragshöhe anhand des monatlichen Einkommens berechnet. Hier fallen 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens an. Arbeitnehmer freuen sich im Bereich derartiger Sozialabgaben über eine Beteiligung des Arbeitgebers. Dieser übernimmt bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nämlich 50 Prozent. Bei Beamten sieht dies anders aus. Sie müssen als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst vollumfänglich für die Beiträge aufkommen. Hierbei sichern Sie sich möglicherweise während Ihrer Ausbildung noch niedrige Beiträge. Doch spätestens mit Ihrem Berufseinstieg und steigendem Gehalt, sehen Sie sich mit hohen Beiträgen konfrontiert.
 
Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden werden bei der Beitragsberechnung persönliche Faktoren zugrunde gelegt. Hierbei spielen Alter, Gesundheitszustand und Umfang des Leistungskatalogs eine entscheidende Rolle. Dementsprechend können sich junge Beamte hier optimale Konditionen sichern, ohne Einbußen bei den Leistungen verkraften zu müssen.

Leistungsumfang

Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen eine hohe Kompromissbereitschaft aufweisen. Schließlich haben Sie beim Umfang des Leistungskatalogs keinerlei Mitspracherecht. Dieser wird vom Gesetzgeber festgelegt und sieht für jedes Mitglied gleich aus. Da der Gesetzgeber hier den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen jungen, fitten und alten, kranken Menschen finden muss, erhalten nur die allerwenigsten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Aufgrund des beschränkten Leistungsumfangs entscheiden sich viele in der gesetzlichen Krankenversicherung dann für teure private Zusatzversicherungen.
 
In der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden haben Sie dieses Problem nicht. Jedes Versicherungsmitglied kann sich seinen individuellen Leistungskatalog zusammenstellen. Damit bekommen und bezahlen Sie letztendlich nur die Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen. Auch um Zusatzversicherungen kommen Sie herum. Sollten Sie mehr benötigen, erweitern Sie einfach den Leistungskatalog. Da der Leistungsumfang einen großen Einfluss auf den monatlichen Beitrag hat können sich junge Beamte durch einen zuverlässigen „Grundschutz“ mit den nötigsten Leistungen super Konditionen sichern. Ältere Beamte und insbesondere diejenigen im Ruhestand können sich hingegen einen umfangreichen Versicherungsschutz zusammenstellen.

Die Beihilfe

Ein weiterer entscheidender Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist im Bereich der Beihilfe zu finden. So steht Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung schlichtweg keine Beihilfe mehr zu. Sie müssen vollumfänglich für die Versicherungskosten aufkommen.
 
Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies anders aus. Nicht ohne Grund haben wir die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden als beihilfekonforme Krankenversicherung betitelt. Hier übernimmt Ihr Dienstherr nach wie vor mindestens 50 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten. Für den Rest kommt die private Krankenversicherung auf. Dadurch sichern Sie sich Top-Leistungen zu fairen Beiträgen. Nur hier handelt es sich wirklich um eine Restkostenversicherung.

Wir sind für Sie da

Wie sie sehen, sollten sich Beamte die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV unbedingt einmal näher ansehen. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden gerne mit Rat und Tat zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
Kontaktformular aufrufen 0351 79993153 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen