Beihilfestellen in Deutschland
In Angelegenheiten rund um die Beihilfe kommt die sogenannte „Bundesbeihilfeverordnung“ zum Einsatz. Grundlage dieser ist, dass jeder beihilfeberechtigte Beamte mindestens 50 Prozent und maximal 80 Prozent aller erstattungsfähigen Gesundheitskosten erstattet bekommt. Doch wer übernimmt den Rest? Damit die Restkosten zu keiner finanziellen Belastung werden, gilt diesbezüglich eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Um von möglichst viel Leistung zu fairen Beiträgen zu profitieren, sollten sich Beamte hierbei für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wie man dem Namen entnehmen kann, ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden die perfekte Lösung.
Auch Familienmitglieder sind abgesichert
Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden von persönlichen Faktoren ab. Hierbei spielt nicht nur das Bundesland eine Rolle, in dem derjenige tätig ist. Besonders wichtig ist ebenso die familiäre Situation. Sollte der Beamte keines oder nur ein Kind haben, liegt der Beihilfesatz beim Minimum von 50 Prozent. Beamte mit mehr als einem Kind haben einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Die Kinder selbst haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser umfasst 80 Prozent. Wenn der Beamte in den Ruhestand eintritt, steht ihm nach wie vor Beihilfe zu. Diese umfasst nun 80 Prozent. Auch die Ehegatten können einen Beihilfeanspruch geltend machen. Hierbei darf das Brutto-Jahreseinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden klären Sie gerne über weitere Details auf.
Zuständige Beihilfestellen in Deutschland
Wenn Sie Fragen zur Beihilfe haben, sollten Sie sich als aller erstes an den zuständigen Ansprechpartner wenden. Bei Beamten ist dies die sogenannten Beihilfestelle. Diejenigen, die ein Bundesland als Dienstherren haben, fanden ihre zuständige Beihilfestelle in der Regel ohne Umstände. Kompliziert wurde es hingegen bei denjenigen, deren Dienstherr der Bund als Ganzes ist. Hierbei hat sich in den letzten Jahren glücklicherweise Einiges getan. So setzt der Bund nun nicht mehr auf einen undurchsichtigen Dschungel verschiedenster Beihilfestellen. Hier hat glücklicherweise ein Entschlacken stattgefunden. Innerhalb des Bundes können sich Beamte mit Fragen zur Beihilfe an folgende Beihilfestellen wenden:
- Bundesverwaltungsamt in Köln
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Vor Ort können Sie nicht nur Anträge zur Beihilfe einreichen. Obendrein werden diese auch direkt bearbeitet. Damit Sie nicht immer persönlich auftreten müssen, ist selbstverständlich auch eine telefonische oder postalische Kontaktaufnahme problemlos möglich. Von diesen beiden Stellen sind in aller Regel Beamte abhängig, die in Ministerien, Behörden, Körperschaften und gewissen Ämtern der Bundesrepublik tätig sind. Eine besondere Stellung weist hierbei das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen auf, welches für die allermeisten Bundesbeamten zuständig ist. Neben den beiden großen Beihilfestellen gibt es nach wie vor einige kleine Zweigstellen, um bundesweit eine Erreichbarkeit zu gewährleisten. Sollten Sie einmal nicht wissen, an wen Sie sich in Beihilfesachen wenden sollen, fragen Sie am besten bei Ihrem Dienstherrn nach.
Ohne PKV verlieren Sie Ihren Beihilfe-Anspruch
Sie befinden sich als Beamte in einer Sonderstellung - zumindest im Vergleich zu klassischen Arbeitnehmern. Schließlich gehen Sie Ihrer Arbeit im Rahmen eines besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nach. Ihr Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei spielt nicht nur Ihr monatliches Gehalt eine wichtige Rolle. Obendrein sorgt Ihr Dienstherr dafür, dass Ihre Gesundheit abgesichert ist. Seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kommt Ihr Dienstherr durch die Beihilfe nach. Doch diese übernimmt nicht alle Gesundheitskosten. Aus diesem Grund kommen Sie um den Abschluss einer Restkostenversicherung nicht herum. Hierbei haben Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Dies stellt einen weiteren entscheidenden Vorteil gegenüber klassischen Arbeitnehmern dar. Im Rahmen eines Arbeitnehmerverhältnisses können Angestellte nämlich nur dann in eine private Krankenversicherung eintreten, wenn ihr Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Ansonsten ist die gesetzliche Krankenversicherung alternativlos. Beamte hingegen können sich bereits als junge Beamte auf Widerruf mit geringem Einkommen in der leistungsstarken beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden absichern lassen. Und das sollten sie auch. Schließlich verlieren sie mit Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung die umfangreichen Leistungen der Beihilfe. Da Ihnen keinerlei Unterstützung zusteht, müssen Sie im Falle einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge vollumfänglich aus eigener Tasche tragen.
Kostenerstattung durch die Beihilfe
Vor allem Beamtenanwärter, die noch frisch im Beamtenverhältnis sind, können meist ein wenig verwirrt sein von der Kostenerstattung. Aus diesem Grund stellen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden nun vor, wie die Kostenerstattung im Einzelnen funktioniert.
Formular einreichen
Damit Sie Beihilfe beantragen können, müssen Sie zunächst ein entsprechendes Formular einreichen. Diesem werden die entsprechenden Arztrechnungen beigelegt. Neben Arztrechnungen finden hier auch Rezepte für Arzneimittel ihren Platz. Ist das ausgefüllte Formular nebst Quittungen bei der Beihilfestelle eingegangen, wird es vor Ort von den zuständigen Bearbeitern überprüft.
Fristen und Mindestsumme beachten
Wenn Sie ein entsprechendes Formular einreichen, sollten Sie unbedingt die geltenden Fristen beachten. Sollte ein Schreiben zu spät bei Ihrer Beihilfestelle eintreffen, haben Sie nämlich keinen Anspruch mehr auf einen Kostenersatz. Hierbei gilt regelmäßig eine Frist von 12 Monaten nach ärztlicher Behandlung bzw. Ausstellung des Rezepts. Allerdings können Sie nicht auf Anhieb einen Kostenersatz verlangen. Vielmehr gilt es, hierbei eine gewisse Mindestsumme zu beachten. Erst dann, wenn die Gesundheitskosten zusammengerechnet mindestens 200 Euro umfassen, können Sie einen Ersatz verlangen. Doch das bedeutet nicht, dass Sie gänzlich auf einen Kostenersatz verzichten müssen. Beamte, die selbst 10 Monate nach Zahlung der Arztkosten oder Kosten für Arzneimittel nicht den Mindestbetrag zusammen haben, können auch Kosten unter 200 Euro geltend machen.
Besondere Kostenregelung
Im Bereich der Kostentragung müssen Beamte Einiges beachten. So müssen sie grundsätzlich bei jedem Arztbesuch oder jeder anderen medizinischen Behandlung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Euro tragen.
Restkosten mit beihilfekonformer Krankenversicherung abdecken
Seit jeher steht die DBV Deutsche Beamtenversicherung für maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Dabei haben wir uns vor allem im Bereich des öffentlichen Dienstes unter Experten als der TOP-Versicherer etabliert. Dies kommt nicht von ungefähr. Schließlich sind wir mittlerweile seit über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Hiervon profitieren in aller erster Linie unsere Versicherten. Wir wissen, worauf es bei einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz ankommt. Ein klassisches Beispiel ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden. Diese deckt Restkosten optimal ab und stellt damit die perfekte Ergänzung zur Beihilfe dar.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie Fragen zur Beihilfe oder Ihrer zu Ihrer zuständigen Beihilfestelle? Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oGH in Dresden sind gerne für Sie da.
Einige Adressen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Tänzer & Tänzer oHG
Altmarkt (bei Plug und Work) 10b
01067 Dresden
09:00 bis 18:00
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