Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Beamte geben Tag für Tag alles, um das Funktionieren der deutschen Verwaltung am Laufen zu halten. Hierbei möchten wir Ihnen eine zuverlässige Stütze sein. Dafür steht die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden mit maßgeschneiderten Produkten zur Versicherung und Vorsorge bereit. Doch darüber hinaus möchten wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Eine Frage, die sich vielen Beamten im Laufe der Karriere stellt, ist die nach der passenden Krankenversicherung. Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, stellen wir im Folgenden einen detaillierten Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung an.

Ihr Beamtenverhältnis

Sobald Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt wurden, ändert sich vieles in Ihrem Leben. Ab diesem Zeitpunkt befinden Sie sich nämlich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das sich stark von einem herkömmlichen Angestelltenverhältnis unterscheidet. Allen voran die enge Verbundenheit zwischen Dienstherrn und Beamten. So ist Ihr Beamtenverhältnis von umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten gekennzeichnet. Sie sind Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet. Dieser muss wiederum Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört zum einen die finanzielle Fürsorgepflicht. So muss Ihr Dienstherr während Ihres aktiven Dienstes ein Gehalt und während Ihres Ruhestands ein Ruhegehalt zahlen. Abseits der finanziellen Fürsorge gibt es noch die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kommt Ihr Dienstherr durch die sogenannte Beihilfe nach.

Die Beihilfe

Durch die Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr aktiv an Ihren anfallenden Gesundheitskosten. Hierbei haben Sie einen Anspruch von mindestens 50 Prozent und maximal 80 Prozent. Wie hoch die Unterstützung im Einzelnen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So steht Beamten mit mindestens zwei Kindern ein Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe zu. Auch der Nachwuchs hat einen Beihilfeanspruch. Dieser umfasst 80 Prozent. Sobald Sie Ihren aktiven Dienst erfolgreich hinter sich gebracht haben, gelten Sie als Beamte im Ruhestand. Hier haben Sie einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 Prozent. Doch was passiert mit den übrigen Kosten?

Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung

Zwar übernimmt Ihr Dienstherr einen großen Teil der Gesundheitskosten, es besteht aber trotz Beihilfe eine Versorgungslücke, die Sie schließen sollten. Denn auch, wenn Sie durch Beihilfe nur 30 Prozent der Gesundheitskosten selbst tragen müssen, kann dies zu einer schweren finanziellen Belastung werden. Insbesondere lange und/oder schwere Erkrankungen können Sie in eine unerwünschte wirtschaftliche Schieflage bringen. Aus diesem Grund haben Sie seitens Ihres Dienstherrn die Pflicht zum Abschluss einer sogenannten Restkostenversicherung. Hierbei sollten Sie eine Krankenversicherung abschließen, die für die Kosten einsteht, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Im Rahmen der Restkostenversicherung haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Hierbei zeigt sich ein entscheidender Unterschied zu klassischen Arbeitnehmern. Anders als diese müssen Sie nämlich keine Versicherungspflichtgrenze beachten. Sie können sich vielmehr einkommensunabhängig entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung entscheiden. Da diese Entscheidung jedoch eine sehr Wichtige ist, sollten Sie sich diese sehr gut überlegen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden stellen Ihnen im Folgenden beide Versicherungstypen vor.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die allermeisten deutschen Staatsbürger gesundheitlich abgesichert. Doch Beamte sollten von dieser Krankenversicherung eher Abstand nehmen. So müssen sie, anders als Arbeitnehmer, hier mit empfindlichen Nachteilen rechnen. Wir stellen beide Krankenversicherungen in ihren Kernaspekten einmal gegenüber.

Beitragsberechnung

Grundlage der Beitragsberechnung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihr Einkommen. Jedes Mitglied muss 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens aufwenden, um die Leistungen beziehen zu können. Im Umkehrschluss zahlen Geringverdiener deutlich weniger als Gutverdiener. Dies fußt auf dem Solidaritätsprinzip - die Stärkeren sollen für die Schwächeren einstehen. Dieser lobenswerte Gedanke hat für Beamte jedoch einen entscheidenden Nachteil. So erhalten sie, im Gegensatz zu Arbeitnehmern, keine Unterstützung von ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Diejenigen, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen demnach 15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens aufwenden.

In der privaten Krankenversicherung spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Stattdessen werden die Beiträge anhand von persönlichen Faktoren berechnet. Insbesondere spielen dabei Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Damit lohnt sich bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV ein möglichst frühzeitiger Einstieg. Schließlich hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden TOP-Konditionen im Angebot.

Leistungsumfang

Beim Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie kein Mitspracherecht. Dieser wird vom Gesetzgeber festgelegt. Hierbei wird dem Gesetzgeber eine komplizierte Aufgabe zu Teil. Schließlich muss er den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen allen Versicherungsnehmern finden. Im Zuge dessen sehen sich vor allem junge Versicherungsnehmer in einer denkbar schlechten Situation. Sie bezahlen für Leistungen, die sie gar nicht benötigen. Andersherum erhalten alte und kranke Menschen nur einen gewissen Grundschutz. Um diesen zu erweitern, kommt man um teure private Zusatzversicherungen nicht herum.

Anders sieht es in der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden aus. Hier kann sich jedes Versicherungsmitglied seinen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellen. Infolgedessen erhalten Sie weder unnötige Leistungen noch zu wenige Leistungen. So sieht ein moderner und maßgeschneiderter Versicherungsschutz aus.

Beihilfe

Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verwirken ihren Anspruch auf Beihilfe. Damit steht Ihnen keine Unterstützung bei den Gesundheitskosten zu. Hier wird deutlich, dass die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht wirklich für Beamte vorgesehen ist. Schließlich übernimmt bei Angestellten die Beiträge zur Hälfte der Arbeitgeber. Da Sie hier nicht nur eine Versorgungslücke schließen müssen, sondern alle Versicherungskosten allein tragen, kann man auch nicht wirklich von einer Restkostenversicherung sprechen. Betroffene sollten dies unbedingt im Hinterkopf behalten.  
 
Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden heißt nicht ohne Grund „beihilfekonforme Krankenversicherung“. Hier ist alles maßgeschneidert auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten. Sie erhalten mindestens 50 und maximal 80 Prozent Beihilfe und decken die restlichen Gesundheitskosten mit der beihilfekonformen Krankenversicherung ab. Hieraus resultieren entscheidende Vorteile für Sie. Da Ihr Dienstherr bereits einen großen Teil der Gesundheitskosten übernimmt, erhalten Sie von uns umfangreiche Leistungen zu einem fairen Preis.

Wir sind für Sie da
 

Vor allem junge Beamte sind mit den etwas anderen Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu Beginn häufig überfordert. Hier ist es wichtig, einen zuverlässigen und starken Partner an seiner Seite zu haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Dresden steht Ihnen beim Thema Versicherung und Vorsorge mit Rat und Tat zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tänzer & Tänzer oHG
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