DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München - Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Feuerwehr sind in ihrem Dienst nicht selten den höchsten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Somit ist das Risiko, dienstunfähig zu werden, für Beamte der Feuerwehr ausgesprochen hoch. Etwa jeder zehnte Feuerwehrbeamte erhält im Laufe seiner Dienstzeit die Diagnose „Posttraumatische Belastungsstörung“. 

Die Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung 

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Absicherungen für Angehörige der Feuerwehr. Schnell kann dieser risikoreiche Beruf dazu führen, dass Sie für eine bestimmte Zeit oder gar gänzlich dienstunfähig werden können. Daraus resultieren finanzielle Einbußen, wodurch Sie ohne eine entsprechende Absicherung den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten können. Das macht die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr unabdingbar. 

Dienstunfähigkeitsversicherung - Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Für Beamte der Feuerwehr bedeutet Dienstunfähigkeit, dass sie nicht mehr in der Lage dazu sind, ihren Dienst auszuüben. Wohingegen die Berufsunfähigkeit besagt, dass Sie nur nicht mehr Ihren Beruf, dafür aber andere Tätigkeiten, ausüben können. Das sagt das Gesetz: § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG): 
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."
Auszug § 26 Dienstunfähigkeit: „Von der Versetzung in den Ruhestand soll abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.“

Unterschiede zwischen der Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen 

Es kann passieren, dass Sie bei Dienstunfähigkeit letzten Endes leer ausgehen können, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Klauseln enthält, welche unter Umständen den Rentenanspruch einschränken können. So kann die Berufsunfähigkeitsversicherung eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten, woraus resultiert, dass lediglich die Beamten als berufsunfähig gelten, welche aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Lediglich Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf eine Rente. 

Sollte gar eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sein, muss die Berufsunfähigkeit zunächst nachgewiesen werden, bevor der dienstunfähige Beamte der Feuerwehr eine Rente erhalten kann. Das Risiko liegt hier darin, dass eine durch den Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit führt, woraus keinerlei Rentenanspruch resultiert. Die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand gilt bei Beamten des Öffentlichen Dienstes als Berufsunfähigkeit. Dem Feuerwehrbeamten wird nur durch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel der volle Versicherungsschutz gewährt. Die Dienstunfähigkeitsprüfung muss von einem Amtsarzt durchgeführt werden. 

Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten auf Widerruf und Probe 

Normalerweise erhalten Feuerwehrbeamte auf Probe oder Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Lediglich, wenn es wegen einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls zur Dienstunfähigkeit kommt, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsbeitrag zu erhalten. Gleiches gilt auch für Beamte der Feuerwehr auf Probe. Im Falle der Dienstunfähigkeit werden Sie ebenfalls entlassen. In der Probezeit bekommen Feuerwehrbeamte bei einem Dienstunfall ein Unfallruhegehalt und es erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Bei einer Dienstbeschädigung kommt es zur Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegehalt. Wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen müssen, kommt es zur Nachversicherung Ihrer geleisteten Dienstzeit innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings werden Sie dann wahrscheinlich noch keine Ansprüche auf staatliche Leistungen haben, da bereits mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden müssen, damit eine Erwerbsminderungsrente überhaupt gewährt werden kann.

Da Sie also noch über keinerlei Versorgungsansprüche verfügen, ist ein entsprechend hoher Versicherungsschutz wichtig. Mithilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München können Sie dieses finanzielle Risiko optimal absichern. Durch die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München haben Sie die Möglichkeit, sich von Anfang an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente zu sichern, wobei die Beiträge für diese Dienstunfähigkeitsversicherung vor allem innerhalb der ersten Jahre niedrig sind. Mit dieser Einkommensabsicherung für Dienstanfänger profitieren Beamte der Feuerwehr von dem Vorteil, dass diese mit einem Produkt innerhalb der privaten Altersvorsorge verknüpft wird.  

Dank der privaten Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München erhalten Beamte der Feuerwehr Altersvorsorgen, durch welche sie Rendite und Sicherheit optimal miteinander kombinieren können. Dabei stehen verschiedene Tarife für die Dienstunfähigkeitsversicherung zur Auswahl. 

Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten auf Lebenszeit 

Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit werden im Falle der Dienstunfähigkeit mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Diesen Anspruch können Sie allerdings erst ab einer fünfjährigen Wartezeit geltend machen. Im Anschluss an die Wartezeit steht ihnen ein Ruhegehalt in Höhe von ungefähr 35 Prozent ihrer letzten Bezüge zur Verfügung. Dabei steigen die Sätze mit jedem Dienstjahr kontinuierlich an. Somit hängt die Höhe Ihres Ruhegehalts auch von Ihrer Dienstzeit ab. Da die maximale Höhe des Ruhegehalts mit 71,75% des letzten Solds erst nach der Dauer von 40 Dienstjahren erreicht wird, lohnt es sich für Beamte der Feuerwehr, sich zusätzlich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern. So leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München als Ergänzung zum Ruhegehalt eine vereinbarte monatliche Rente. 

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Möglichkeit von Nachversicherungen
  • Garantierte monatliche Rente, die vertraglich festgelegt wurde
  • Möglichkeit künftiger Teilversicherungen
  • Bei Dienstunfähigkeit werden Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München übernommen
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien sowie Dynamikoption
  • Risikogerechte sowie attraktive Beiträge aufgrund der Einteilung in Berufsklassen
  • Je nach Besoldungsgruppe sind hohe Absicherungen möglich
  • Bei Änderung des Versicherungsbedarfs: Anpassung
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit Fonds-Rente, Relax-Rente und Klassik-Rente kombinierbar
  • Vereinbarung flexibler Rentenhöhe Ihren Bedürfnissen entsprechend
  • Besonders für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf bzw. Probe, bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz


Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München zahlt Beamten der Feuerwehr auch dann ein Ruhegehalt, wenn sie zwar als dienstunfähig, aber noch als berufsfähig gelten. 

Ihre Rentenhöhe innerhalb der Dienstunfähigkeitsversicherung

Abhängig von der Besoldungsgruppe sowie des Familienstandes wird ein entsprechender Betrag bei Dienstunfähigkeit geleistet. Im Idealfall sollte die Höhe der Versicherungssumme bei 75% des Nettogehalts liegen. Die Stiftung Warentest sowie der Bund der Versicherten empfehlen einen Mindestbetrag von 1.000 € bzw. mindestens 50% des letzten Solds. Um den gewohnten Lebensstandard annähernd halten zu können, ist ein Gesamteinkommen von 75% der letzten Bezüge empfehlenswert. Merken Sie sich diesen Betrag als Mindestrichtwert für Ihre Planung der Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung möglichst früh – möglichst vor dem 35. Lebensjahr - abzuschließen lohnt sich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München berät Sie gern!

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