DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München - Krankenversicherung/Restkostenversicherung
Seit 2009 ist für alle Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung Pflicht. Hier kommen zwei Krankenversicherungssysteme zum Tragen:
- In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze absichern.
- Die private Krankenversicherung
Beamte sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. So haben Beamte auf Probe und Lebenszeit die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder aber in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Bei Beamten der Feuerwehr trägt der Dienstherr die Fürsorgepflicht für seine Beamten, was so viel bedeutet, dass er sich an den anfallenden Kosten für Geburt, Gesundheitsvorsorge, Krankheit und Pflege beteiligen muss. Für die Erfüllung dieser Pflicht gewährt er freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Beamte der Feuerwehr haben sowohl in ihrer Ausbildung als auch in der Probezeit in der Regel Anspruch auf freie Heilfürsorge. Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit hingegen haben je nach Bundesland dann weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Im Ruhestand erhalten Beamte grundsätzlich Beihilfe.
Krankenversicherung - Beihilfe
Der Dienstherr erstattet innerhalb der Beihilfe seinen Beamten der Feuerwehr mindestens 50% der beihilfefähigen Kosten bei Geburt, Vorsorgemaßnahmen, Krankheit und Pflege. Gemäß § 6 BBhV sind solche Kosten beihilfefähig, welche wirtschaftlich angemessen sowie notwendig sind.
Die Ansprüche:
- 50% Erstattung für Beamte
- Haben Sie mindestens zwei Kinder und einen Ehepartner oder für Beamte im Ruhestand erfolgt eine Kostenerstattung von 70%
- Für beihilfefähige Kinder werden 80% erstattet
Da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, hat jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung, wobei sich die Länder hier überwiegend an den Beihilfevorschriften des Bundes orientieren. In Hessen und Bremen hingegen gibt es Abweichungen, welche sich in einem familienbezogenen Bemessungssystem äußern: Für den Versicherten bildet eine Erstattung in Höhe von 50% die Basis. Für verheiratete Personen erhöht sich der Satz um 5%. Ebenfalls steigt der Satz jeweils um 5% für jedes Kind, jedoch bis auf maximal 70%. Dass der verbleibende Kostenanteil durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden muss, ist für alle Systeme gleich. Da Beamte der Feuerwehr nur 20, 30 oder 50% Ihrer Kosten absichern müssen, brauchen sie keine Vollkostenversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung abzuschließen. Das Ergebnis sind die ausgesprochen geringen monatlichen Prämien.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München bietet sowohl für Beamten der Feuerwehr als auch für alle anderen Beamten den speziellen Beamtentarif Vision B an. Dabei profitieren Sie von einer Krankenversicherung, die Leistungen beinhaltet, welche das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung weit überragen.
Der Tarif Vision B für Beamte der Feuerwehr – Optimale Krankenversicherung
Die Tarife, welche speziell auf die Beihilfe abgestimmt sind, sind konkret: Vision B Basis, Vision B Komfort sowie Vision B Premium. Diese Vorteile bieten alle Tarife von Vision B:
Krankenversicherung - Vision B – die Vorteile
Beamte der Feuerwehr kommen in den Genuss der Vorzüge eines Privatpatienten. Konkret heißt das für Sie: Zu jeder Zeit steht Ihre Gesundheit im Vordergrund, sodass Sie mit einem Tarif Vision B stets die bestmögliche medizinische Versorgung sowie die am besten für Sie geeigneten Heilverfahren erwarten dürfen. Dank der bestehenden Therapie-Freiheit können die Ärzte Ihnen sofort neue Therapie- und Diagnoseverfahren verschreiben, die von den gesetzlichen Krankenkassen zunächst noch über einen langen Zeitraum getestet werden, bevor es zu einer Zulassung kommt. Die Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München ermöglicht Ihnen die Wahl, welche Kosten Sie konkret absichern möchten – Sie zahlen dann auch nur für Ihre Auswahl. So bleiben die Kosten überschaubar.
Zusätzliche Leistungen der Krankenversicherung in den Vision B Tarifen:
Die private Krankenversicherung:
Alle Leistungen, die Sie bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München vereinbaren, erhalten Sie auf jeden Fall innerhalb der gesamten Zeit, wo Ihre private Krankenversicherung bei der DBV aktiv ist. Dabei ist eine spätere Kürzung der Leistungen innerhalb des Versicherungsumfangs ausgeschlossen. Auch dem Gesetzgeber ist es nicht möglich, Konditionen Ihres Vertrags im Nachhinein zu Ihren Lasten abzuändern. Aufgrund steigender Kosten innerhalb des Gesundheitswesens sowie durch den medizinischen Fortschritt kam es in der Vergangenheit nicht selten zu Beitragserhöhungen. Davon machten gesetzliche Krankenkassen gerne Gebrauch und erhöhten die Beiträge plötzlich und kürzten Leistungen oder strichen sie gar gänzlich. In unserer privaten Krankenversicherung brauchen Sie dergleichen aber nicht zu befürchten. Während bei gesetzlichen Krankenversicherungen die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund stehen, zählen bei der privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München die Notwendigkeit sowie Erfolgsaussichten – Kosten spielen dabei keine Rolle.
Die Kostenerstattung innerhalb der Krankenversicherung:
Als Privatpatient schließen Sie mit dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt einen Behandlungsvertrag ab, woraufhin Sie vom Leistungsträger eine Rechnung erhalten, welche Sie zunächst bezahlen. Anschließend leiten Sie jegliche Rechnung samt Quittung an Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München weiter, woraufhin Ihnen die Kosten erstattet werden. Geht es um kostspielige Behandlungen, kann der Leistungserbringer unmittelbar mit der Versicherung abrechnen.
Krankenversicherung mit Öffnungsklausel
Mit Hilfe der Ausnahmeregelung „Öffnungsaktion“ erhalten Beamtenanfänger sowie ihre Angehörigen einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung. Vorteile der Öffnungsaktion:
Gesetzliche Krankenversicherung
Beamte der Feuerwehr, welche sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen, haben keinerlei Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe. Da der Dienstherr sich nicht mit einem Arbeitgeberanteil beteiligt, zahlen gesetzlich versicherte Feuerwehrbeamte die Beiträge in voller Höhe selbst. Vorteil: Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige kostenlos mitversichert werden. Besonders für Familien mit mehreren Kindern kann die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung vorteilhafter als die private Krankenversicherung ausfallen.
Krankenversicherung - Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge brauchen keine weitere Krankenversicherung. Bei dieser Art der Fürsorge werden fast alle Kosten für Geburt, Krankheit und Pflege abgedeckt. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München berät Sie gern.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Feuerwehr
Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG
Elisabethstraße 11
80796 München
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