Was bedeutet Beamter im Ruhestand?
Wenn viele Dienstjahre vergangen sind oder eine Dienstunfähigkeit eintritt, treten irgendwann Beamte in den wohlverdienten Ruhestand. Allerdings besteht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn weiter. Das liegt an den lebenslangen Recht- und Pflichtverhältnissen zwischen Dienstherrn und Beamten. Das besondere, öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und dem Dienstherrn verpflichtet ihn verfassungsrechtlich dazu, dem Beamten und seiner Familie ein Leben lang finanziell beizustehen. Während des aktiven Dienstes haben Beamte beispielsweise das Recht auf Besoldung und eine Krankheitsfürsorge. Im Ruhestand können sie eine amtsangemessene Alimentation, ein Ruhegehalt und die Krankheitsfürsorge in Form der Beihilfe beanspruchen.
Die Alimentation setzt sich zusammen aus:
- Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Beihilfe
- Hinterbliebenenversorgung
- Unfallfürsorge
- Übergangsgeld
- familien- und pflegebezogene Leistungen
Ausgleich bei bestimmten Altersgrenzen
Unter gewissen Voraussetzungen kann eine beamtenrechtliche Versorgung erlöschen. Unter anderem wenn Sie als Beamter auf Widerruf entlassen werden, ein Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten anhängig ist oder Sie aufgrund einer Entscheidung des Disziplinargerichts aus dem Dienst entlassen werden.
Die Pensionen der Beamten im Ruhestand werden aus dem gegenwärtigen Haushalt des Dienstherrn entnommen, also Bund, Länder, Gemeinden und Kommunen. Leider fällt analog zur gesetzlichen Rente das Ruhegehalt immer geringer aus. Bereits 2001 verringerte sich der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 %. Sorgen Sie rechtzeitig ausreichend für Ihr Alter vor. Das gilt auch für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit.
Wie setzt sich das Ruhegehalt zusammen?
Der Ruhegehaltssatz berechnet sich wie folgt:
- ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Besoldungstabellen von Bund und Ländern
Das Ruhegehalt addiert sich aus den Dienstbezügen, dem Grundgehalt mit Familienzuschlag und eventueller weiterer Bezüge. Das Ganze wird mit dem Ruhegehaltssatz multipliziert. Er setzt sich aus ruhegehaltfähiger Dienstzeit multipliziert mit 1,79375 zusammen.
Riester Rente auch für Beamte
Gerne stellt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin die Vorzüge einer Riester- oder Rürup Rente als Altersvorsorge vor. Sie lohnt sich aufgrund von Zulagen und Steuervorteilen. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, müssen Sie allerdings von der Versicherungspflicht freigestellt sein. Diese Art der Altersvorsorge bringt Ihnen eine lebenslange, stabile Rente im Ruhestand. Eine steuerlich begünstigte Rürup Rente als private Altersvorsorge lohnt sich vor allem für Beamte mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase. Bei den Beiträgen handelt es sich um Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Beim Eintritt in den Ruhestand wird die Rente ausgezahlt. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich. Unser umfangreiches Beratungs- und Leistungskonzept plan360º liefert Ihnen ausführliche Informationen zu Ihrem Ausstieg aus dem Berufsleben.
Altersrente und Ruhegehalt
Insgesamt erreicht die Pension für Beamte im Ruhestand ein höheres Niveau als das der gesetzlichen Renten. Nach mindestens fünf Dienstjahren können Sie als Beamter eine Mindestversorgung beanspruchen, was in der gesetzlichen Versicherung unvorstellbar ist. Um die Höhe der Pension zu ermitteln, legt man für Beamte ganz einfach den Verdienst der letzten zwei Dienstjahre im Amt zu Grunde. Es werden dafür keine Beiträge fällig. In der gesetzlichen Rentenversicherung läuft es anders. Wer viel und lang einzahlt, erhält viel. Wer wenig zahlt, bekommt wenig.
Was ist eine Mindestversorgung?
Ein Beamter im Ruhestand hat Anspruch auf einen Mindestwert als Ruhegehalt. Man will die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Beamten erhalten. Momentan beträgt die sogenannte amtsabhängige Mindestversorgung 35% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Es existieren viele weitere Regelungen, die unter anderem von der Besoldungsgruppe abhängen.
Wann kann ein Beamter in den Ruhestand gehen?
Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze wird der Beamte in den Ruhestand versetzt. Weitere Gründe können sein:
- dauerhafte Dienstunfähigkeit
- Vollendung des 65. Lebensjahres und eine Dienstzeit von mindestens 45 Jahren nachweisbar
- ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Wunsch des Beamten
- bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr auf eigenen Antrag
Wenn Sie als Beamter schon früher in Pension gehen möchten, müssen Sie genau wie gesetzlich Rentenversicherte, Abschläge von 0,3 % pro Monat, maximal 14,4 % hinnehmen. Wenn Sie sich als Beamter auf Lebenszeit wegen einer Dienstunfähigkeit im Ruhestand befanden, Ihre Gesundheit und Dienstfähigkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze wieder voll hergestellt ist, können Sie wieder zum Dienst berufen werden.
Finanzielle Regelungen
Wenn Beamte ihre Beamtenlaufbahn selbst beenden möchten, können sie vom Dienstherrn Altersgeld verlangen und werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. Dafür muss der Beamte auf Lebenszeit allerdings sieben Jahre Dienst geleistet haben, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund. Die Höhe des Altersgeldes berechnet sich aus dem letzten Einkommen und der geleisteten Dienstzeit. Um Altersgeld zu bekommen, müssen Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Ruhegehalt können Beamte auf Lebenszeit erst nach fünfjähriger Dienstzeit verlangen. Liegt eine Dienstbeschädigung ohne eigenes Verschulden vor und wird der Beamte deshalb in den Ruhestand versetzt, wird die Wartezeit aufgehoben. Wenn Sie als Verwaltungsbeamter innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen, werden Sie aus dem Dienst entlassen. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe, wenn Sie die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben. Da der Anspruch auf Ruhegehalt nicht erfüllt ist, kann je nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden. Denken Sie daran, dass das Ruhegehalt nach Abzug des Versorgungsbeitrages Einkommenssteuer pflichtig ist.
Mit dem Tod des Beamten endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht. Er hat weiterhin die Pflicht, die Hinterbliebenen zu unterstützen.
Private Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte
Selbstverständlich müssen wie viele Arbeitnehmer auch Beamte zusätzlich privat vorsorgen, wenn sie im Alter ihren Lebensstandard halten wollen. Es ist unstrittig, dass Beamte mit ihrer Altersversorgung weit über dem Niveau der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft liegen. Trotzdem entstehen auch hier Versorgungslücken. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin kann Ihnen zahlreiche Varianten der Altersvorsorge anbieten wie beispielsweise die Relax-Rente, die ideal Sicherheit mit der Chance auf Rendite kombiniert. Darüber hinaus lässt sie sich während der gesamten Laufzeit jederzeit flexibel an Ihren persönlichen Bedarf anpassen.
- attraktive Möglichkeit, um steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
- Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in wählbaren Höhen
- zusätzlich kann ein steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz vereinbart werden
Eine weitere Möglichkeit wäre die Klassik Privatrente oder Relax Privat Rente als individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Alternativ käme vielleicht die Fonds-Privat Rente infrage
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin sind gern für Sie, Ihre Fragen, Probleme und Wünsche da.
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