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DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin Beihilfestellen in Deutschland

Das sollten Beamte bei den Beihilfestellen in Deutschland beachten

Die Beihilfe für Beamte in Deutschland basiert auf der sogenannten Bundesbeihilfeverordnung. Von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie maximal 80 Prozent aller Kosten, die Sie für medizinische Leistungen und Behandlungen aufbringen müssen. Für die übrigen Kosten sollten Sie über eine private Krankenversicherung für Beamte verfügen. Ehepartner oder Lebensgefährten können ebenfalls Beihilfe beanspruchen, wenn der Bruttoverdienst, beziehungsweise das zu versteuerndes Einkommen, im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 18.000 Euro betrug. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin zeigt Ihnen gerne auf, wie Sie als Beamter Beihilfe beantragen und an welche Stellen Sie sich dafür wenden müssen.

Die zuständigen Stellen

Nachfolgend sind die Stellen genannt, an die Sie sich als Beamter bezüglich der Beihilfe wenden können. Früher existierten noch viele unterschiedliche Beihilfestellen in der BRD, aber jetzt existieren mit dem Bund als Dienstherren nur noch diese Anlaufstellen:

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bei diesen Stellen können Sie die Anträge zur Beihilfe einreichen und bearbeiten lassen. Sogar eine telefonische Beratung wird angeboten. Bei den genannten Dienststellen müssen alle Beamte, die in Ministerien, Behörden, Körperschaften und gewissen Ämtern der Bundesrepublik arbeiten, ihre Anträge auf Beihilfe stellen.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (kurz: BADV) betreut die meisten Beamten des Bundes. Darüber hinaus unterhalten mehrere Bundesländer weitere zehn Standorte außerhalb des Stammsitzes in Bad Homburg. Auf der entsprechenden Website können Sie alle Dienststellen mit Anschrift und Telefonnummer finden. Als Verwaltungsbeamter in Bundesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.

Ohne private Krankenversicherung ist keine Beihilfe möglich

Wenn Sie als Beamter Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist eine Beihilfe durch den Dienstherrn nicht möglich. Da kommt die Beihilfe-konforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin ins Spiel. Folgende Kriterien spielen bei der Höhe der Beihilfe eine Rolle:

  • Berechtigte Beamte ohne Kinder: 50 Prozent
  • Berechtigte Beamte mit mindestens zwei Kindern: 70 Prozent
  • Ehegatten: 70 Prozent
  • Beamte im Ruhestand & deren Witwe: 70 Prozent
  • je Kind: 80 Prozent
  • Halbwaisen/Vollwaisen: 80 Prozent

Es werden keine 100 Prozent aller Kosten für medizinische Behandlungen erstattet. Als Beamter müssen Sie zunächst in Vorkasse gehen, um nach der Antragstellung Ihre Kosten in Form der Beihilfe zurückzubekommen. Grundlage für diesen Vorgang ist allerdings das Vorhandensein einer Beihilfe-konformen Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung oder private Krankenversicherung genannt.

So funktioniert das mit der Erstattung

Nur ein ausgefülltes Formular alleine reicht nicht aus, um Beihilfe zu beantragen. Die Festsetzungsstelle benötigt Belege für Ihre Ausgaben wie Arztrechnungen, Behandlungsabrechnungen oder ähnliches. Danach wird im Vorfeld überprüft, ob Ihnen überhaupt eine Beihilfe zusteht. Es ist zu empfehlen, dass Sie als Beamter stets genau darauf achten, dass sich auf den Rezepten für Arzneimittel der lesbar aufgedruckte „Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekerprodukte“ befindet. Diese bundesweit einheitlich regulierte Pharmazentralnummer enthält alle Angaben, die für die Bewilligung von einer Beihilfe nötig sind. Das könnte die Packungsgröße, die Art der Verabreichung sowie die Stärke der Wirkstoffe sein. Versenden Sie nur Kopien der Rezepte und bewahren Sie die Originale für eventuelle spätere Rückfragen auf.

Verlangen Sie immer eine Rechnung und ein Entlassungsschreiben. Möglich wäre auch die Wahlleistungsvereinbarung, falls Sie eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelbettzimmer in Anspruch genommen haben. Mit diesen gesamten Unterlagen können Sie jetzt das ausgefüllte Formular bei der zuständigen Beihilfestelle des Bundes einreichen. Auf jeden Fall müssen Sie auf die Fristen achten:

  • Der Antrag kann nur 12 Monate nach der ärztlichen Behandlung (oder Rezept) eingereicht werden
  • als Beamter sollten Sie die Rechnungen sammeln, denn erst ab 200 Euro wird Beihilfe gewährt
  • wenn Ihnen keine Rechnungen vorliegen oder Sie unter dem Wert liegen, können Sie ab einem Zeitraum von 10 Monaten ohne beihilfefähige Kosten auch einen Antrag stellen
  • um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie als Beamter sehr genau auf die Fristen achten

Besondere Regelungen der Beihilfe für Beamte

Als Beamter müssen Sie grundsätzlich bei jedem Arztbesuch oder medizinischer Behandlung wie Massagen oder Therapien einen Eigenanteil von 5 bis 10 Euro zahlen. Bei einem stationären Aufenthalt fällt pro Kalendertag eine Gebühr von 10 Euro an, bis maximal 28 Kalendertage. Diese Gebühr wird von der Beihilfe nicht getragen, aber Ihre Kinder und Schwangere sind von dieser Zuzahlung komplett befreit. Trotzdem gelten für Beamte eine „Belastungsgrenze“. Sie besagt, dass die finanzielle Belastung in Form des Eigenanteils nur maximal zwei Prozent der Jahresbesoldung betragen darf. Sollten nun Kosten entstehen, die darüber hinaus anfallen, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Besonders wenn Sie sehr schwer oder langwierig erkrankt oder verletzt sind, federt Ihr Dienstherr auf diese Weise eine unter Umständen sich ergebende finanzielle Katastrophe für Sie ab.

Die Belastungsgrenze für chronisch erkrankte Beamte liegt bei 1%. Allerdings sollten Sie sich hier über die genauen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer sehr intensiv informieren. Oft fallen diese Zahlen sehr unterschiedlich aus und es wird nicht überall im gleichen Stil gehandhabt. Hinzu kommt, dass sich Ihr Eigenanteil nach Ihrer Besoldung staffelt. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, als Beamter über eine Beihilfe-konforme Krankenversicherung zu verfügen, damit wirklich alle Kosten abgedeckt sind.

Keine Restkosten entstehen lassen

Es ist klar, dass zwischen dem prozentualen Anteil der Beihilfe und den realen Aufwendungen noch Restkosten übrigbleiben. Profitieren Sie von unseren attraktiven Konditionen, um über eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) diese Lücke wirksam zu schließen. Die Beihilfe-konforme Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin lohnt sich auf jeden Fall, denn dadurch erhalten Sie einen umfassenden Rundum-Schutz für Ihre medizinische Versorgung.

Gönnen Sie sich eine großartige Versorgung mit Vorteilen in allen Facetten wie Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung, Leistungen, die über den ärztlichen Honorarsatz hinausgehen und viele andere Kriterien für Beamte. Kombinieren Sie Ihren Tarif individuell, wählen Sie den Selbstbehalt und den gewünschten Leistungsumfang. Wie wäre es mit einer privaten Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung?

Fordern Sie individuelle Beratung an

In jedem Bundesland befinden sich eigene Beihilfestellen, die Erstattungsanträge von Verwaltungsbeamten annehmen, bearbeiten und Fragen beantworten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin informieren Sie gerne ausführlich über die gesamte Thematik rund um Beihilfen und vieles mehr.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Tobias Krüger
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