Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte – mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin optimal versichert sein

Als Verwaltungsbeamter sind Sie gerade in Ämtern mit viel Publikumsverkehr täglich der Gefahr ausgesetzt, sich an Infektionskrankheiten anzustecken. Insbesondere in der kalten Jahreszeit stellt dies keine Seltenheit dar. Aber auch während der anderen Jahreszeiten ist niemand von Ihnen davor gefeit, einmal krank zu werden. Allerdings stellt insbesondere die Absicherung im Krankheitsfall bei Verwaltungsbeamten eine Besonderheit dar. Anders als Arbeitnehmer sind Verwaltungsbeamte von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit, somit also auch von der Pflicht, sich gesetzlich zu versichern. 

Verwaltungsbeamte haben also die Wahl, eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzuschließen. Der Verbleib in der GKV ist aber oft wenig sinnvoll, da Sie seitens des Dienstherrn eine Beihilfe zu den Aufwendungen im Krankheitsfall erhalten. Im Gegenzug entfällt der Arbeitgeberanteil zur GKV bis auf wenige Bundesländer. In der Folge müssten Sie die gesamten Versicherungsbeiträge einer gesetzlichen Absicherung aus eigener Tasche tragen, bei gleichzeitigem Verzicht aller Privilegien, die ein privatversicherter Patient genießt. 

Hierzu gehören beispielsweise 

  • freie Krankenhauswahl, auch wenn in der Einweisung ein anderes, als das von Ihnen gewünschte Krankenhaus steht
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes
  • Chefarztbehandlung (auch ambulant)
  • Vorteile bei Terminvergaben

sowie viele weitere, hier nicht abschließend aufgezählte Vorteile.

Beihilfeanspruch – mit folgenden Leistungen können Sie rechnen

  • teilweise Erstattung anfallender Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
  • familienstand- u. bundeslandabhängige Krankheitskostenübernahme 
  • entstehende Restkosten können im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte abgesichert werde

In der Regel werden seitens der Beihilfe zwischen 50 und 80% der anfallenden Aufwendungen im Krankheitsfall abgesichert. Hierzu gehören etwa Arzt- und Medikamentenkosten, Heil- und Hilfsmittel sowie labortechnische Leistungen für Zahnersatz etc. Die konkrete Höhe des jeweiligen Beihilfeanspruches richtet sich zum einen nach dem jeweiligen in Ihrem Bundesland geltenden Beihilferecht, zum anderen nach Ihrem Familienstand. 

Daher empfehlen wir an dieser Stelle immer ein ausführliches Beratungsgespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin – zu unterschiedlich sind hier die jeweiligen Beihilfebestimmungen. Sprechen Sie uns jederzeit gern an! Wir beraten Sie fair und sichern Sie bedarfsgerecht ab!

Vision B – der beihilfekonforme Krankenversicherungstarif für Verwaltungsbeamte

Für Verwaltungsbeamte bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin mit dem Vision B Tarif einen optimal auf die Bedürfnisse eines Verwaltungsbeamten abgestimmten, beihilfekonformen Krankenversicherungstarif an. Unsere private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tobias Krüger in Berlin erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen, um der gesetzlichen Verpflichtung der Absicherung im Krankheitsfall in vollem Umfang genüge zu tragen. Für Anwärter halten wir spezielle, Ihrem Einkommen angepasste, Anwärtertarife vor.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
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