Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Das sogenannte Beamtenversorgungsgesetz sorgt dafür, dass die Versorgung der Beamten Deutschlands von den Bundesländern und Gemeinden einheitlich ist. Dieses Gesetz ist ähnlich wirksam wie das Soldatenversorgungsgesetz und gilt für alle Beamte inklusive Richter.
Die DBV bietet Beamtenanwärtern umfassende Informationen, die die gesamte Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes betreffen.
Zu Beginn des Berufslebens kommen vielen Fragen auf. Unter anderem, weil jeder Beamtenberuf seine eigenen Regelungen hat. Vor allem die soziale Absicherung wird häufig in Abhängigkeit des Beamtenberufs festgelegt.
Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover nehmen sich gern Ihrer Fragen an. Dort erhalten Sie zahlreiche Informationen zu Ihrer Zukunft als Beamter.
Private Absicherung dank der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV
Zweifelsohne bringt der Beamtenstatus viele Vorteile mit sich. Vor allem das hohe Maß an Sicherheit suchen Sie auf dem freien Arbeitsmarkt vergebens. Deutlich wird die Unterstützung auch mit der sogenannten Beihilfe. Im Rahmen dieser übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten einer Heilbehandlung. Allerdings deckt die Beihilfe lediglich einen Teil der Kosten ab. Den Rest müssen Sie selbst tragen. Dies kann vor allem bei langwierigen Behandlungen schwere finanzielle Folgen für Sie haben.
Vor diesen können Sie sich mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV absichern, bei welcher wir für die Kosten aufkommen, die Ihr Dienstherr nicht übernimmt. So können sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.
Große Bedeutsamkeit für Beamtenanwärter
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die vor einer Verbeamtung stehen, sollten über den Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV nachdenken. Dies folgt aus der weitaus geringeren Bezahlung seitens des Dienstherrn. Je nach Status des Berufseinsteigers fällt die Höhe der Bezahlung aus. Selbstverständlich hat auch ein Beamter auf Probe oder Widerruf einen Anspruch auf die Zahlung eines Teils der Behandlungskosten durch die Beihilfe. Allerdings fallen die restlichen Kosten, die privat zu tragen sind, aufgrund des geringeren Einkommens mehr ins Gewicht.
Ihre ganz persönliche Besoldung können Sie jederzeit der Besoldungstabelle für Beamte entnehmen. Dort sind die einzelnen Beamtengehälter für die Berufe des öffentlichen Dienstes einsehbar. Dementsprechend können Sie auch die Bezahlung der Beamtenanwärter einsehen. Anwärter erhalten einen sogenannten Anwärtergrundbetrag. Auch die Höhe des Anwärtergrundbetrages richtet sich danach, welches Amt Sie anstreben. Insbesondere gibt es die Besoldungsgruppen A1 bis A9 im gehobenen und A13 bis A15 im höheren Dienst.
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DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zeigt Ihnen gern auf, wie wichtig die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Beamte auf Lebenszeit und Beamtenanwärter ist.
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