Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Als Beamter perfekt versichert
Kann ein Lehrer seine Tätigkeit nicht mehr ausführen, wird er unter Umständen vom Dienstherrn als dienstunfähig entlassen. Nicht immer besteht ein Anspruch auf Ruhegeldleistungen des Dienstherrn. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zeigt Ihnen, wie sich Lehramtsstudenten, Referendare und Lehrer am besten versichern.
Wichtig für Beamte auf Probe und Referendare
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte auf Probe und Referendare erhalten bei einer Entlassung durch den Dienstherrn keine Leistungen. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente besteht, hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei jungen Beamten, die noch am Anfang Ihrer Karriere stehen, gibt es in der Regel keine staatlichen Leistungen. Gerade für Beamte auf Probe ist die Absicherung der Dienstunfähigkeit also besonders wichtig, um im Fall der Fälle nicht mit leeren Händen dazustehen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit erhalten bei einer Dienstunfähigkeit Ruhegeldzahlungen des Dienstherrn. Wie hoch diese Zahlungen ausfallen, ist von der bisherigen Besoldung und den Dienstjahren abhängig. Wer bereits 40 Jahre gearbeitet hat, erhält ein Ruhegehalt in Höhe von 72 Prozent des letzten Gehalts. Bei einer geringeren Anzahl von Dienstjahren vergrößert sich die Versorgungslücke, die Sie am besten mit der Dienstunfähigkeitsversicherung schließen. Gemeinsam mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ermitteln Sie Ihren Vorsorgeanspruch.
Übrigens:
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du deine dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Sie stellt der Amtsarzt fest.
Lehrerinnen und Lehrer auf Widerruf und Probe setzen die DU-Rente daher in den ersten Jahren höher an. Sobald du Beamter auf Lebenszeit bist, kannst du sie entsprechend reduzieren.
Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich ist auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Beamten spielt allerdings die sogenannte DU-Klausel eine besonders wichtige Rolle. Mit der DU-Klausel geht der Versicherer im Vertrag konkret auf das Thema „Dienstunfähigkeit“ ein und bestimmt, wann eine solche vorliegt. Dabei ist zwischen der „echten“ und der „unechten“ DU-Klausel zu unterscheiden:
- Mit der „echten“ Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn an. Bist du für den Staat dienstunfähig, bist du es auch für die Deutsche Beamtenversicherung. Weitere Prüfungen führen wir nicht durch.
- Bei einer „unechten“ Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Amtsarztes nicht direkt an. Er prüft selbst, ob wirklich Dienstunfähigkeit gegeben ist. Kommt er dabei zu einem anderen Schluss als der Dienstherr, kann er dir die Leistungen verweigern, auch wenn du deinen Job bereits verloren hast.
Da die unechte DU-Klausel enorm nachteilig für dich als Lehrerin oder Lehrer ist, findest du sie bei uns nicht. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover setzt in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die echte DU-Klausel!
Wann greift der Versicherungsschutz?
Ein Dienstherr ist berechtigt, einen Beamten in den Ruhestand zu versetzen, wenn dieser im letzten halben Jahr weniger als drei Monate tätig war. Eine Aussicht auf eine Genesung besteht darüber hinaus auch in den nächsten sechs Monaten nicht. Die Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr fest. Die DBV-Versicherung übernimmt Versicherungsleistungen, sofern eine Dienstunfähigkeit besteht. Sie profitieren von der vertraglich festgelegten Rente. Zudem werden die Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung für die gesamte Versicherungslaufzeit übernommen. Idealerweise legen Sie die Rente Ihren persönlichen Ansprüchen entsprechend fest. Die DBV bietet umfangreiche Nachversicherungsgarantien, so dass Sie den Versicherungsschutz zu bestimmten Zeitpunkten an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen können. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informiert Sie gern über die Möglichkeiten.
Leistungen und Vorteile der DU-Versicherung für Lehrer
Mit der DU-Versicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover profitierst du unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Sofortige Zahlung der DU-Rente durch „echte“ DU-Klausel
- Wird die DU erst später festgestellt, zahlen wir die Rente auch rückwirkend aus
- Wir verzichten in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung
- Während du Leistungen aus der DU-Versicherung beziehst, musst du keine Beiträge mehr an die DBV zahlen
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gelte ich als dienstunfähig und wer stellt es fest?
Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten oder Dienstherrn fest. Eine solche liegt vor, wenn du nach der Prognose deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Warum reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
Weil Berufs- und Dienstunfähigkeit unterschiedlich definiert werden. Daher kann es passieren, dass deine BU-Versicherung nicht leistet, auch wenn du aus Sicht des Dienstherrn dienstunfähig bist.
Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig?
Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe. Denn hier hast du noch keinen staatlichen Pensionsanspruch, wenn du dienstunfähig bist.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Erfahre noch heute mehr über die passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Lass dich kostenfrei und unverbindlich beraten oder fordere ein erstes individuelles Angebot an. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover freut sich bereits auf dich!
30159 Hannover
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Studenten, Referendare und Lehrer
Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung