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DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover Dienstanfänger-Police
für Lehrer Hannover

Die Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Als Beamtin oder Beamter im Bereich Lehramt hast du vor allem in den ersten Dienstjahren keine Absicherung gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit. Mit der Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung sorgst du hier für den richtigen Schutz. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover steht dir bei allen Fragen rund um die passenden Versicherungen für den öffentlichen Dienst zur Seite!

Bedeutung der Dienstanfänger-Police für Beamte

Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombinationsversicherung. Sie verbindet die Absicherung des Risikos der Dienstunfähigkeit mit der privaten Altersvorsorge. Lehrerinnen und Lehrer werden, solange sie „auf Widerruf“ oder in der Probezeit sind, bei Dienstunfähigkeit entlassen. Gerade im Schuldienst sind die Anforderungen hoch.
 
Von der Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung bekommst du im Fall der Fälle eine monatliche Rente. Sie zahlen wir aus, sobald der Dienstherr die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand verfügt hat. Durch unsere „echte“ DU-Klausel akzeptieren wir die Feststellung des ärztlichen Dienstes dabei ohne weitere Prüfung. Wir schließen uns der Feststellung des Amtsarztes also unmittelbar an.
 
Die Höhe deiner monatlichen Rente bestimmst du im Rahmen der vertraglichen Grenzen selbst. Da du bei Dienstunfähigkeit in den ersten Jahren dein gesamtes Einkommen verliest, solltest du die Rente entsprechend hoch ansetzen. Bist du erstmal auf Lebenszeit verbeamtet, bekommst du bei Dienstunfähigkeit eine Pension (Ruhegehalt) und kannst die DU-Rente entsprechend reduzieren.

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Deine Vorteile mit der Dienstanfänger-Police für Lehrer

Durch die Kombination aus Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsabsicherung bist du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe optimal abgesichert. Konkret profitierst du mit der Dienstanfänger-Police von diesen Vorteilen:

  • Sofortige und auch rückwirkende Auszahlung der DU-Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung – wir werden dich nicht an einen anderen Beruf, den du theoretisch ausüben könntest, verweisen und die Leistungen verweigern
  • Echte DU-Klausel: Wir prüfen nicht noch einmal selbst, ob du wirklich dienstunfähig bist, sondern erkennen die Feststellung des Dienstherrn unmittelbar an
  • Die Höhe deiner monatlichen DU-Rente bestimmst du im Rahmen der vertraglichen Vorgaben selbst
  • Während du Leistungen aus der Dienstanfänger-Police bekommst, musst du keine weiteren Beiträge mehr zahlen

Wusstest du?

Bei der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover musst du deine Rentenansprüche nicht erst aufbauen. Schließt du die Versicherung heute ab, bist du sofort in vollem Umfang versichert. Anders ist es bei der Absicherung durch den Dienstherrn, denn dein staatlicher Pensionsanspruch als Beamter der Feuerwehr erreicht erst nach vielen Dienstjahren eine nennenswerte Höhe!

Die Phasen der Dienstanfänger-Police

Im Wesentlichen musst du als Lehrer oder Lehramtsanwärter zwischen zwei Phasen deiner Laufbahn unterscheiden. Wir haben die Dienstanfänger-Police an diese Phasen angepasst, um dir wirklich den Schutz zu bieten, den du in deiner aktuellen Situation brauchst:

  • Phase 1 – vor der Verbeamtung auf Lebenszeit: Da du hier noch keine Absicherung bei Dienstunfähigkeit hast, liegt der Fokus auf dieser. Wir investieren also den größeren Teil deiner Beiträge in die DU-Versicherung.
  • Phase 2 – nach der Verbeamtung auf Lebenszeit: Hier bekommst du bei Dienstunfähigkeit bereits eine kleine Pension (gesetzlicher Mindestanspruch), die mit der Zeit steigt. Daher fließt nun der größere Beitragsteil in die private Altersvorsorge.
Q&A - DBV Deutsche Beamtenversicherung  Hornig & Knoch oHG in Hannover

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Dienstanfänger-Police?

Ja, denn besonders in den ersten Jahren hast du seitens des Dienstherrn keinen Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. Du solltest daher selbst vorsorgen. Kündigen kannst du die Versicherung später immer noch!

Wann liegt Dienstunfähigkeit vor?

Dienstunfähigkeit ist gegeben, wenn die Beamtin oder der Beamte aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für einen Einsatz im Staatsdienst geeignet erscheint.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zur Dienstanfänger-Police lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover

Möchtest du mehr über die Dienstanfänger-Police, die Dienstunfähigkeitsrente oder weitere Leistungen erfahren? Zögere nicht lange und vereinbare noch heute deinen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover. Wir freuen uns bereits auf dich!

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