Bestmöglicher Versicherungsschutz für Polizei, Zoll, Justiz- und Strafvollzug

Sie sorgen für unser aller Sicherheit – und wir sorgen für Ihre Absicherung!

Grundlegende Informationen

Der große Bedarf an motivierten jungen Beamten in Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die sich dem Schutz des Staates und der Bevölkerung widmen, bietet attraktive Karrieremöglichkeiten. Die „Beförderung“ vom anfänglichen Status als Anwärter (Beamter auf Widerruf) zum Beamten auf Probe und einige Jahre später zum Beamten auf Lebenszeit ist sehr wahrscheinlich, wenn man sich dieser Tage für die Karriere bei der Bundes- oder Landespolizei, dem Justiz- und Strafvollzug oder beim Zoll entschieden hat. Bereits während Ihrer Anwärterschaft genießen Sie als Vertreter der Exekutive besondere Versorgungsansprüche, die jedoch vom entsprechenden Dienstherrn abhängig sind – je nachdem, ob Sie auf kommunaler, Bundes- oder Landesebene tätig sind oder sein wollen. So schwanken beispielsweise die Beihilfe im Krankheitsfall und Dienstunfähigkeitsschutz nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch Art und Risiko der Tätigkeit spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Sie haben es geahnt: Es gibt etliche weitere Faktoren, die bei so essenziellen Themen wie Diensthaftpflicht, Krankheit und Dienstunfähigkeit zum Tragen kommen und wie so oft im Leben zahlt es sich wortwörtlich aus, frühzeitig eine Entscheidung zu treffen, wenn es um die individuell bestmögliche Absicherung für die Dienstzeit geht. Und darüber hinaus bis in den Ruhestand. Genau an dieser Stelle kommt das kompetente junge Team der AXA Generalvertretung Christian Ortz ins Spiel: Wir kennen die Klauseln, die bei der Absicherung im Öffentlichen Dienst den entscheidenden Unterschied machen und freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Büro, online oder am Telefon.

Haftpflichtversicherung

Während Ihrer Tätigkeit im Justiz- und Strafvollzug, Zoll, Bundes- und Landespolizei haftet Ihr Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung für Schäden, die Dritten entstehen. Allerdings können Sie beispielsweise bei Vorwurf einer grob fahrlässiger Pflichtverletzung nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes unbeschränkt in Haftung genommen werden – mit möglicherweise gravierenden finanziellen Folgen. Ein triftiger Grund, im dienstlichen wie privaten Bereich auf eine Haftpflichtversicherung zu setzen.

Auch hier steht Ihnen das Team der AXA Generalvertretung Christian Ortz mit Rat und Tat beiseite.

Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll

In jenen Bereichen des Öffentlichen Dienstes, in denen Beamte zum Schutz von Staat und Bevölkerung tätig sind, erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht in Form von Beihilfe oder Heilfürsorge.
Ihr Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe – als Beamter auf Probe, auf Lebenszeit, oder noch während der Ausbildung – ist also abhängig von Ihrer Tätigkeit und ebenso von Ihrem Dienstherrn, je nachdem, ob sie auf Bundes-, Landes-, oder Kommunalebene tätig sind.

Eine spezielle Krankenversicherung für Beamte ist immer von Vorteil, um im Krankheits- oder gar Pflegefall optimal abgesichert zu sein. Ein besonders wichtiger Aspekt ist eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit. Hand aufs Herz: Die Arbeit bei Polizei, Zoll, Justiz- und Strafvollzugsdienst setzt oft körperliche Fitness voraus – eine selbstverständlich anmutende Anforderung, die leider innerhalb kürzester Zeit durch einen Unfall oder plötzliche Krankheit zur unüberwindbaren Hürde werden kann. Zumindest für Beamte auf Widerruf besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein Versorgungsanspruch, und selbst nach Verbeamtung auf Lebenszeit klafft eine wesentliche Versorgungslücke, die sich mit einer Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit der AXA schließen lässt. Dabei werden die besonderen Anforderungen abgesichert, die an Sie beispielsweise als Beamter bei Polizei und Justizvollzug gestellt werden.

Heilfürsorge für Polizeibeamte

Beamtengruppen, die aufgrund beruflicher Risiken im Öffentlichen Dienst besonderen Schutz benötigen, werden mit der Heilfürsorge wesentlich in der Krankenversorgung unterstützt. Dazu zählen in verschiedenen Bundesländern beispielsweise Vollzugsbeamte der Bundespolizei.
Die Heilfürsorge selbst ist gleichbedeutend mit einer Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn und ist grundsätzlich befristet. Ihr Anspruch erlischt mit dem Ende der aktiven Dienstzeit und im spätesten Fall mit Eintritt in den Ruhestand. An diesem Punkt beginnt der Anspruch auf Beihilfe (mehr dazu hier). Was oft vergessen wird: Mit der Verbeamtung werden Sie versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung.

Grundsätzlich erstreckt sich die Heilfürsorge nicht auf Familienmitglieder und die Leistungen für den Beamten selbst entsprechen in etwa jenen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind also nicht nur abhängig von Dienstherrn und Verordnung – die finanziellen Folgen einer Erkrankung werden nicht vollständig abgedeckt. So übernimmt die Heilfürsorge bei Bundesbeamten bei Zahnersatz nur 40 Prozent der Labor- und Materialkosten und auch die Kosten für Heilpraktiker und Sehhilfen werden nicht vollständig übernommen. Um diese Versorgungslücke zu schließen und den Eigenanteil zu minimieren, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Gern berät Sie das Team der AXA Generalvertretung Christian Ortz, wenn es um die individuell besten Optionen für Sie geht.

Private Krankenversicherungen für Heilfürsorgeberechtigte

Wie oben beschrieben, endet der Anspruch auf Heilfürsorge üblicherweise mit dem Ende des aktiven Diensts. Spätestens zu Beginn des Ruhestands leistet der Dienstherr Beihilfe, was den Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung erfordert.

Wer für die Dauer der aktiven Beamtenlaufbahn über die Leistungen der Heilfürsorge, welche ungefähr jenen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, hinaus versichert sein möchte, schließt am besten möglichst frühzeitig in jungen Jahren eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung ab. Auf diese Weise gilt Ihr Gesundheitszustand in diesem Moment als tarifliche Basis für die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Falls Sie bis zum Zeitpunkt des Beihilfeanspruchs also schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, führen selbst mittel- oder langfristige Folgen nicht zu höheren Beiträgen. Wenn Sie hingegen einen Unfall erleiden oder erkranken und erst dann eine private Krankenversicherung abschließen möchten, ist das oft nur mit Mehrkosten in Form von Beitragszuschlägen möglich. 

Beihilfe für Beamte bei Polizei, Zoll und Justiz

Beamten-Azubis sind beihilfeberechtigt, was bedeutet, dass sich der Dienstherr an den entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält, wird also ein Anteil der Krankheitskosten nach dem Beihilfebemessungssatz erstattet. Im Rahmen der in Deutschland geltenden allgemeinen Versicherungspflicht, müssen die restlichen Krankheitskosten über eine separate beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden. Ebenso verpflichtend ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung.   

Basics: Der Beihilfebemessungssatz

Bei der Berechnung der Beihilfe kommt die Beihilfevorschrift auf Bundes- oder Landesebene ebenso zum Tragen wie der persönliche Familienstand. Ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz üblicherweise 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten, die von Ihrem Dienstherrn erstattet werden – die anderen 50 Prozent müssen über eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgesichert werden (mit Ausnahme der Länder Bremen und Hessen).

Beihilfe mit und für die Familie

Familienmitglieder eines Beamten erhalten in zahlreichen Fällen Beihilfe. Der übliche Bemessungssatz liegt bei 80% für berücksichtigungsfähige Kinder, bei 70% für berücksichtigungsfähige Ehepartner, bei 50% für Beamte mit einem Kind und bei 70% für Beamte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern (andere Regelungen gelten für Bremen, Hessen und Baden-Württemberg).

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

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