Sicherheit schaffen – mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV
Als Beamte kommen Sie in verschiedenen Bereichen der Verwaltung teilweise mit sehr hohen Geldsummen in Kontakt. Dabei sind Sie oftmals auch für hoheitliche Entscheidungen verantwortlich, die erheblichen Einfluss auf das Vermögen oder das Einkommen Betroffener haben können. Vom Träger für verschiedene Sozialleistungen, über das Bau- und Ordnungsamt, bis in den Personalbereich – in den meisten Ämtern oder Fachbereichen, in denen Sie eingesetzt werden können, kann es schnell zu Fehlern in der Bearbeitung kommen.
Solche Fehler führen zuweilen zu erheblichen Vermögensschäden bei Dritten oder direkt bei Ihrem Dienstherrn. In beiden Fällen kann Ihr Dienstherr Sie in Amtshaftung nehmen und eine Regressforderung gegen Sie stellen. Eine solche Forderung kann schnell mehrere Tausend Euro betragen und Sie in eine echte finanzielle Notlage bringen. Wohl dem, der hier mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach optimal abgesichert ist.
Das macht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung so wichtig
Eine Regresspflicht kann in verschiedenen Fällen auf Sie zukommen. Zum einen gibt es die Fälle, in denen Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit Entscheidungen treffen müssen, die sich auch auf das Vermögen der Menschen auswirken, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Sei es beispielsweise im Bauamt, wenn Sie bzgl. eines Bauantrages eine Vorabprüfung vornehmen sollen. Sie kommen zu dem Schluss, dass das geplante Bauprojekt genauso umgesetzt werden kann. Mit Vorlage des vollständigen Bauantrages fallen Ihnen allerdings Punkte auf, die mit der Bebauungssatzung Ihrer Stadt nicht im Einklang sind. Sie müssen den Bauantrag ablehnen.
Hierdurch entstehen dem Bauherrn erhebliche Mehrkosten, denn die Pläne müssen geändert werden, es muss erneute Termine mit dem betreuenden Architekten und dem Bauträger geben. Anschließend muss ein erneuter Bauantrag gestellt werden. Auch für diesen muss wieder die volle Gebühr entrichtet werden. Wenn die Punkte, die später zu Ihrer Ablehnung des Antrages geführt haben, schon in der Vorabanfrage ersichtlich waren, kann der Bürger Sie schließlich schadensersatzpflichtig machen. Zuerst wird er dabei an Ihren Dienstherren herantreten. Dieser kann sich eine eventuell fällige Schadensersatzzahlung von Ihnen zurückholen.
Variante Nummer Zwei tritt allerdings wesentlich häufiger ein. Hierbei handelt es sich um einen Vermögensschaden bei Ihrem Dienstherrn selbst. Ein solcher tritt zum Beispiel dann auf, wenn Forderungen, für deren Durchsetzung Sie zuständig sind, verjähren, noch bevor Sie diese durch Bescheid festgesetzt haben. Wenn Sie beispielsweise im Jugendamt arbeiten und mit der Festsetzung von Kindergartengebühren betraut sind, verjähren Nachforderungen gegen die Eltern – je nach Bundesland – nach drei oder nach vier Jahren. Sind solche Forderungen verjährt, kann Ihr Dienstherr die verjährte Forderung im Rahmen der Regresspflicht von Ihnen zurückfordern.
Selbst in Fällen, in denen es noch nicht zu einer Verjährung gekommen ist, können Regressforderungen auftreten. Manche Dienstherren bestehen hier beispielsweise auf einer Berechnung der anfallenden Zinsen für nicht rechtzeitig beigetriebene Beträge. Das würde am Beispiel der Kindergartenbeiträge folgendes bedeuten:
Ihr Dienstherr gibt im Rahmen einer Dienstanweisung vor, dass die Steuerbescheide aller Eltern, die Kindergartengebühren entrichten müssen, bis spätestens zum 30.09. des Folgejahres vorgelegt werden müssen. Im Anschluss soll umgehend errechnet werden, wie hoch eine mögliche Nachforderung ist. Sie versäumen es in einem Fall die Widervorlage zu ziehen und die Eltern aufzufordern, den Steuerbescheid einzureichen. Dies fällt Ihnen mit einem Jahr Verspätung auf.
Die Nachforderung beträgt 700 Euro. Diese kann noch immer festgesetzt werden, sodass auf den ersten Blick kein Schaden entstanden. Doch diese 700 Euro hätten bereits vor einem Jahr festgesetzt werden können. Das bedeutet, dass Ihrem Dienstherrn theoretisch Zinsen für 700 Euro für ein Jahr entgangen sind. Für diese Zinssumme kann Ihr Dienstherr Sie auch in diesem Fall regresspflichtig machen. Wenn Sie aufgrund akuter Arbeitsüberlastung eine größere Anzahl von Fällen haben, in denen solche Situationen auftreten, können sich selbst solche Zinsforderungen summieren.
Damit Sie auch in einem solchen Fall nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin stehen, schützt Ihre Vermögenshaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach Sie optimal gegen solche Forderungen bzw. trägt die finanziellen Folgen für Sie.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Beamte – wir bieten ein breites Leistungsspektrum
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach funktioniert für Sie in zwei Schritten. Wenn Ihr Dienstherr auf Sie zugeht und Sie in Regress nehmen möchte, wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherungsvertreter. Ihre Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach stehen Ihnen hier natürlich beratend zur Seite.
Egal ob es sich um einen Vermögensschaden Ihres Dienstherrn selbst handelt oder ob hier Schadensersatzansprüche eines Bürgers befriedigt werden sollen – als erstes prüfen wir als Ihr Versicherer die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Denn in vielen Fällen hat der Dienstherr gar keine Möglichkeit Sie haftbar zu machen. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass Fristen lediglich wegen Überlastung aufgrund von Personalmangel beispielsweise versäumt wurden, liegt die Verantwortung beim Dienstherrn selbst. Dennoch versuchen manche Dienstherren diese an Ihre Beamten weiterzureichen.
Wenn wir feststellen, dass gar kein von Ihnen zu verantwortender Fehler vorliegt, weisen wir die Forderung Ihres Dienstherrn in Ihrem Namen zurück. Dabei übernehmen wir natürlich alle anfallenden Kosten. Zu diesen zählen zum Beispiel die:
- Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten
- Prozesskosten
Stellen wir jedoch fest, dass Ihr Dienstherr eine berechtigte Regressforderung gegen Sie geltend macht, stehen wir Ihnen natürlich auch hier unterstützend zur Seite. Dabei profitieren Sie von dem folgenden Leistungsspektrum:
- Flexible und anpassbare Versicherungssummen von 25.000 Euro bis maximal 500.000 Euro
- Rückversicherung bei älteren Fällen (es gibt keine Verjährung bei Schadensersatzansprüchen) ohne jegliche zeitliche Begrenzung
- Selbst Fehlbeträge in Kassen, sind bis zu einem Volumen von 2.000 Euro versichert
Wir sind ein starker Partner an Ihrer Seite!
Als Beamte leisten Sie Tag für Tag einen wichtigen Beitrag zur Ordnung und zu den Abläufen in unserem Land. Dafür stehen wir Ihnen gern bei, wenn es einmal zu schwerwiegenderen Problemen kommen sollte. Menschen, die arbeiten, können auch Fehler machen. Der allgemein bekannte Mangel an Personal in manchen Bereichen der Verwaltung tut sein Übriges, um gerade hier die Gefahr für Fehler noch weiter wachsen zu lassen.
Doch das ist kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Mit einer entsprechenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihrer DBV brauchen Sie sich vor diesem Szenario gar keine Sorgen zu machen. Gern beraten Sie unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach umfassend zu Ihren Möglichkeiten im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Verwaltungsbeamte
Christian Ortz
Stepgesstr. 23
41061 Mönchengladbach
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
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