Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach
Als verbeamteter Lehrer schlagen Sie einen erfolgreichen Karriereweg ein. Dafür müssen Sie gewisse Pflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn nachkommen, erhalten im Gegenzug auch besondere Fürsorgeleistungen, u. a. die Beihilfe für Lehrer. Im Rahmen dieser werden Ihnen anteilig die Kosten im Krankheitsfall erstattet. Einzig die Restkosten müssen Sie selbst mit einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach absichern. Mit uns erfüllen Sie Ihre Versicherungspflicht und profitieren von umfassenden Leistungen zu günstigen Konditionen.
Bekommen Sie Beihilfe?
Auf Beihilfe haben Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe unter gewissen Voraussetzungen Anspruch. Wenn Sie hingegen angestellte Lehrkraft sind, können Sie davon leider keinen Gebrauch machen, außer Sie haben noch einen alten Vertrag. Neben Ihnen als verbeamteter Lehrer erhalten unter Umständen auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder Beihilfe. Liegt der Verdienst Ihres Lebenspartners unter der aktuellen Einkommensgrenze und besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wäre das der Fall. Ebenso haben Sie als Lehrer im Ruhestand zumeist Anspruch auf Beihilfe für Lehrer.
Mit wie viel Beihilfe können Sie als Lehrer rechnen?
Die Grundlage für die Höhe der Beihilfe für Lehrer bildet der Beihilfebemessungssatz, den Sie in der Beihilfeverordnung (BVO) finden. 50 % der Kosten im Krankheitsfall werden für Sie als kinderloser Lehrer kalkuliert. Die Restkosten sichern Sie direkt mit der privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ab. Bei uns verlassen Sie sich auf die Expertise und Erfahrung als jahrelanger Partner des Öffentlichen Dienstes. Unsere Versicherungslösungen sind auf Ihren Bedarf zugeschnitten und bringen Ihnen gesonderte Konditionen mit. Sie leisten weniger als üblich und erhalten dennoch alle Vorteile eines Privatpatienten.
Bekommen Sie Beihilfe?
Auf Beihilfe haben Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe unter gewissen Voraussetzungen Anspruch. Wenn Sie hingegen angestellte Lehrkraft sind, können Sie davon leider keinen Gebrauch machen, außer Sie haben noch einen alten Vertrag. Neben Ihnen als verbeamteter Lehrer erhalten unter Umständen auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder Beihilfe. Liegt der Verdienst Ihres Lebenspartners unter der aktuellen Einkommensgrenze und besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wäre das der Fall. Ebenso haben Sie als Lehrer im Ruhestand zumeist Anspruch auf Beihilfe für Lehrer.
Sie haben zwei Kinder? In dem Fall beläuft sich die Beihilfe für Lehrer sogar auf 70 %. Gleicher Satz gilt für berechtigte Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten und Beamte im Ruhestand. Kinder sowie Waisenkinder erhalten 80 % der
Beihilfe für Lehrer.
Wir beraten Sie gern
Sie möchten sich zur Beihilfe für Lehrer individuell beraten lassen oder haben diesbezüglich noch weitere Fragen? Gerne nehmen wir uns persönlich Zeit für Ihr Anliegen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind jederzeit für Sie da.
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
09:00 bis 18:00
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