Die Diensthaftpflichtversicherung
Was im Privatleben als eine der wichtigsten Versicherung gilt, wird für das Berufsleben häufig vernachlässigt. Vor allem Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte sollten sich in Form einer Diensthaftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken absichern. So vermeiden Sie negative Auswirkungen in Form von schweren finanziellen Schäden.
Dabei ist selten böse Absicht zu unterstellen. Selbst pflichtbewusstes und zuverlässiges Arbeiten kann dazu führen, dass es zu Fehlern kommt. Die Folgen noch so kleiner Fehler sind häufig fatal. Unser Expertenteam in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach stellt Ihnen die leistungsstarke Diensthaftpflichtversicherung gern persönlich vor.
Unsere starken Leistungen
Wer sich für die Diensthaftpflichtversicherung entscheidet, profitiert von vielen vorteilhaften Leistungen. Dabei unterstützen wir Sie immer dann, wenn es zu einem beruflichen Haftungsfall kommt. Wir arbeiten in zwei Schritten.
Zunächst prüfen wir, ob der gegen Sie gerichtete Anspruch Hand und Fuß hat. Sollte dieser unberechtigt sein, wehren wir die unberechtigte Haftung ab. Wir unterstützen Sie auch dann, wenn ein berechtigter Schadenersatzanspruch gegen Sie gestellt wird.
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung ist der geschädigte Dritte in der Regel Ihr Dienstherr. Wir wehren nicht nur unberechtigte Forderungen ab und übernehmen die berechtigten Haftungskosten, sondern wir kümmern uns auch um die Prüfung der Forderungen, die gegen Sie gestellt werden.
Geschützt sind Sie auch vor unberechtigter Inanspruchnahme. Dies setzen wir bei unserer Diensthaftpflichtversicherung auch dann durch, wenn es zum Gerichtsverfahren kommen sollte. Bei berechtigten Haftungsansprüchen gegen Sie können Sie sich darauf verlassen, dass wir die Kosten zu 100% übernehmen.
Die Wichtigkeit unserer Diensthaftpflichtversicherung
Wie wichtig eine Diensthaftpflichtversicherung für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte ist, wird deutlich, wenn Sie sich vor Augen führen, wie ein Haftungsfall abläuft.
In der Regel kommt primär Ihr Dienstherr für die Schäden auf, die Sie bei der Ausführung Ihres Dienstes verursachen. Sollte der Schaden allerdings eine gewisse Schwelle überschritten haben, tritt für Sie persönlich ein Haftungsfall ein. Die relevanten Schäden werden in zwei Varianten unterteilt. Zum einen gibt es Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Demgegenüber stehen fährlässig verursachte Schäden.
Selbstverständlich sind die meisten Schäden, die bei der Dienstausführung entstehen auf Fahrlässigkeit zurückzuführen. Dieses fahrlässige Handeln kann in leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit eingeteilt werden. Der Grad der Fahrlässigkeit entscheidet, ob Sie teilweise oder komplett für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung stehen Sie auf der sicheren Seite. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach werden Ihnen die Wichtigkeit einer Diensthaftpflichtversicherung gern persönlich deutlich machen.
Beispiele Schäden
Während der Dienstausführung von Beamten kann es in nahezu allen denkbaren Bereichen zu Haftungsrisiken kommen. Einem hohen Haftungsrisiko sind Lehrer ausgesetzt. Sollte es bei einer Klassenfahrt zu einer Aufsichtspflichtverletzung kommen, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen.
Sollte ein Finanzbeamter mit der Bearbeitung eines Falles zu lange gewartet haben, kann es dazu kommen, dass die Steuer nicht mehr eintreibbar ist. Auch hier kann Sie der Dienstherr für den Schadenersatz heranziehen.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Wie Sie sehen, ist eine Diensthaftpflichtversicherung von enormer Wichtigkeit. Lassen Sie sich deshalb von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach umfassend beraten.
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
09:00 bis 18:00
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