Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach

Sie als Lehrer leisten jeden Tag anspruchsvolle und wertvolle Arbeit. Häufig sind Sie dabei auch Stress, Druck und Hektik ausgesetzt und müssen ein hohes Maß an Verantwortung tragen. Kein Wunder, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl an Lehrern gestiegen ist, die mindestens zeitweise in ihrer Laufbahn dienstunfähig werden oder es nicht bis ins reguläre Rentenalter schaffen. So zeigt es auch eine Statistik. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach sind Sie für den Fall der Fälle gewappnet. Wir fangen Sie finanziell auf, wenn Sie plötzlich und unerwartet dienstunfähig werden. So sichern Sie sich Ihren Lebensstandard und können sich in aller Ruhe um Ihre Gesundheit kümmern.

Was meint eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern?

Wenn Sie, bedingt durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr als 50 % Ihres Dienstes erfüllen können und das für die nächsten sechs Monate gelten Sie als dienstunfähig. Damit geht einher, dass Sie als Beamter auf Lebenszeit von Ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden und keinerlei Dienstgehalt mehr beziehen. Da dieser Ihnen jedoch ein Fürsorgeversprechen gegeben hat, bekommen Sie ein geringes monatliches Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts, womit Sie allerdings kaum Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zudem müssen Sie für den Bezug mindestens 40 Dienstjahre geleistet haben. Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe gehen damit gänzlich leer aus. Aus diesen Gründen gehört eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach zu den wichtigsten Absicherungen in Ihrem Versicherungsportfolio. Und das von Beginn an.

Worauf kommt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer an?

Bedenken Sie Folgendes: Wenn Sie als Lehrer von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind, gelten Sie nicht automatisch als berufsunfähig.
Um eine Dienstunfähigkeit anerkennen zu lassen, brauchen Sie:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Stellen Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ferner sicher, dass der Vertrag die „richtige“ Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Sollte es sich um die „falsche Klausel“ handeln, wird Ihre Dienstunfähigkeit nicht selten nach den allgemeinen Absätzen beurteilt. So könnten Sie faktisch gesehen noch einem anderen Beruf nachgehen. Damit geht einher, dass Sie keinerlei Leistungen erhalten. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist das anders. Unsere Absicherung kommt mit der „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ daher. Wir benötigen nur Ihre Unterlagen und erkennen Ihre Dienstunfähigkeit sofort an.

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Wir beraten Sie gern

Sie haben noch weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder eine individuelle Beratung wünschen. Setzen Sie sich direkt mit den Experten Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach in Verbindung. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
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