Beamte auf Lebenszeit
Haben Sie die letzte Hürde, die Probezeit, erfolgreich gemeistert und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Polizisten werden immer und überall gebraucht. Ihre Einsatzmöglichkeiten bei Polizei, Justiz und Zoll sind spannend, anspruchsvoll und abwechslungsreich. Die Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten sowie die Aufstiegschancen sind hervorragend.
Gehaltserhöhungen finden bei allen Beamten in regelmäßigen Abständen statt. Sie können Ihre Zukunft sicher planen. Der Dienstherr sorgt ein Leben lang für Sie und Ihre Familie. Unter diese Führsorgepflichten des Dienstherrn fallen folgende Ansprüche:
- Krankenfürsorge
- Besoldung
- Reisekosten
- Trennungsgeld
- Umzugskosten
Zusätzlich profitieren Sie von Vergünstigungen, beispielsweise Sonderkonditionen bei Versicherungen und Banken.
Krankenfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
In Deutschland haben Beamte entweder Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Welche Form für die einzelnen Berufsgruppen gewährt wird, ist eine Entscheidung, die auf Landesebene getroffen wird. In Baden-Württemberg haben Beamte der Polizei von der Ausbildung bis zur Pensionierung Anspruch auf Heilfürsorge.
Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Beamte der Polizei sorgen tagtäglich für Recht und Ordnung in unserem Land. Nicht selten setzen Sie beim Verfolgen von Straftaten oder bei Demonstrationen Ihre Gesundheit oder ihr Leben aufs Spiel. Treffen beispielsweise Gruppen mit gegensätzlichen Ansichten oder Extremisten aufeinander, kommt es häufig zu Ausschreitungen. Zudem nehmen gezielte Übergriffe auf die Beamten der Polizei generell zu.
Aufgrund des hohen Risikos wäre es kaum möglich oder mit unzumutbaren Kosten verbunden, eine private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe abzuschließen. Der Bund und einige Bundesländer übernehmen daher die im Krankheitsfall anfallenden Kosten im Rahmen der freien Heilfürsorge komplett.
Beziehen Sie Heilfürsorge müssen Sie sich bei Krankheit zunächst an den polizeiärztlichen Dienst wenden. Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa dem Niveau gesetzlicher Krankenversicherungen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählt die Wirtschaftlichkeit, d.h. die Versorgung darf das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.
Der Anspruch auf Heilfürsorge ist befristet
Spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand geht der Anspruch auf Heilfürsorge in den Anspruch auf Beihilfe über. Der Dienstherr erstattet Versorgungsempfängern in Baden-Württemberg 50 % der Kosten, die bei Krankheit, im Pflegefall, bei Tod oder für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge entstehen. Zur Absicherung der restlichen 50 % müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Beihilfekonform sind ausschließlich private Krankenversicherungen, die vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung durchführen. Aufgrund der im Laufe der Jahre und durch den Dienst erworbenen Krankheiten und Beschwerden wäre der Versicherungsabschluss zu diesem Zeitpunkt schwierig und mit hohen Kosten verbunden. Dieses Problem umgehen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung.
Wichtige Versicherungen für Beamte der Polizei
Anwartschaftsversicherung
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie Ihren Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss konservieren.
Unterschieden wird in:
- Kleine Anwartschaft
- Große Anwartschaft
Der Gesundheitszustand bildet die Grundlage für die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung und die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Eine Anwartschaft erbringt keine Leistungen im Krankheitsfall.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kann jeder für längere Zeit arbeits- beziehungsweise dienstunfähig werden. Bei dauerhafter gesundheitsbedingter Dienstunfähigkeit ohne eigenes Verschulden können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden. Einen Anspruch auf Ruhegehalt haben nur Beamte, welche die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben, wenn sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Werden Sie in den ersten 5 Jahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Dienst. Ausnahme: Bei einer Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung gilt die Wartezeit als erfüllt und Sie werden mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt.
Werden Sie in den Ruhestand versetzt erhalten Sie vom Dienstherrn ein Ruhegehalt. Zunächst beschränkt sich das Ruhegehalt auf die Mindestversorgung. Jährlich erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 %, bis nach etwa 40 Dienstjahren der maximale Anspruch von 71,75 % der letzten Bezüge erreicht wird. Eine Dienstunfähigkeit ist in jedem Alter mit finanziellen Einbußen verbunden.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach:
- Garantie auf die vertraglich vereinbarte Rente
- Kombination mit einer privaten Rentenversicherung ist möglich
- Bei Dienstunfähigkeit zahlt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
- Anpassungen sind problemlos möglich
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie Versorgungslücken optimal schließen und Ihr Leben trotz Dienstunfähigkeit wie gewohnt fortführen.
Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung
Noch spezieller als die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach. Langwierige Erkrankungen oder Unfälle können dazu führen, dass Beamte der Polizei nicht mehr für den Vollzugsdienst geeignet sind.
Die Schwelle zur Vollzugsdienstunfähigkeit ist noch niedriger als bei einer „normalen“ Dienstunfähigkeit. Vollzugsdienstunfähige Beamte können entweder in den Innendienst oder mit Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Diensthaftpflichtversicherung
Verursachen Sie im Dienst einen Schaden, kann der Geschädigte Schadenersatz fordern. Die Ansprüche werden an den Dienstherrn gestellt, der Schadenersatz leistet, aber unter Umständen die Forderungen an Sie stellt. Höchstgrenzen für Schadenersatzforderung existieren nicht. Ohne Diensthaftpflichtversicherung haften Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Verwertet werden beispielsweise Lottogewinne oder Erbschaften, sowie Einkommen, das die Pfändungsgrenze überschreitet. Ihnen droht der finanzielle Ruin.
Die DBV ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll spezialisiert und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter und des Dienstherrn perfekt ab. Das sind beispielsweise Schäden:
- Durch den dienstlichen Umgang mit Geräten und Waffen/ Munition
- An fiskalischem Eigentum, wie der Einrichtung der Dienststelle
- An Kraftfahrzeugen
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach sind unter anderem:
- Versicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz, ohne eine zeitliche Begrenzung
- Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden von unseren Experten geprüft
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gerechtfertigte Ansprüche werden von uns reguliert
- Wir führen Gerichtsverhandlungen und kommen für die Prozesskosten auf
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Pflegepflichtversicherung
Auch Beamte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Eine leistungsstarke Absicherung bietet Ihnen die Pflegevorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach.
Mit der Pflegepflichtversicherung wird allerdings nur ein Teil der hohen Kosten im Pflegefall abgedeckt. Mit der Pflegezusatzversicherung Vario der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ausführlich in einem persönlichen Gespräch über Ihre Versicherungsmöglichkeiten als Beamte auf Lebenszeit.
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
09:00 bis 18:00
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