Beamte auf Widerruf
Nach einem anspruchsvollen Auswahlverfahren sind Sie als eine(r) der Besten hervorgegangen? Damit rückt Ihr Traum von einer Beamtenlaufbahn bei Polizei, Justiz oder Zoll immer mehr in greifbare Nähe. Die erste Station auf dem Weg zum Beamten auf Lebenszeit ist die Ernennung zum Beamten auf Widerruf. In der Ausbildung wird viel von Ihnen verlangt, dafür wird es niemals langweilig. Jeden Tag werden neue, spannende Aufgaben und Herausforderungen auf Sie zukommen. Welche Laufbahn bei Polizei, Justiz und Zoll Sie einschlagen können, ist, abhängig vom Schulabschluss, im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst möglich.
Wie kann es nach der Ausbildung weitergehen?
Das Lernen wird für Sie im Prinzip nie aufhören. In Weiterbildungs- und Spezialisierungslehrgängen können Sie sich neues Wissen aneignen und bei Eignung auf der Karriereleiter ein Stück weiter nach oben steigen. Für Beamte der Polizei sind beispielsweise Tätigkeiten bei der Schutzpolizei, der Bereitschaftspolizei, der Wasserschutzpolizei oder Kriminalpolizei denkbar. Mit einer Spezialausbildung stehen Ihnen auch außergewöhnliche Einsätze, zum Beispiel in speziellen Einsatzkommandos, offen.
Notwendige Absicherung für Beamte auf Widerruf
Damit Sie sich optimal auf Ihre Ausbildung und Ihren Dienst konzentrieren können, sollten Sie sich schon in der Ausbildung rundum gegen alle relevanten Gefahren absichern. Sie sollten sich rechtzeitig über Themen wie Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Krankenversicherung informieren.
Heilfürsorge
Während der Ausbildung haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber bereits eine Reihe von Rechten und Pflichten. Für Ihren Dienst gewährt Ihnen der Dienstherr Schutz und Fürsorge. Eine seiner Fürsorgepflichten ist die Krankenfürsorge. Abhängig vom Bundesland in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren, erhalten Sie freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Deutschland ist ein föderaler Staat. Jedes Bundesland erlässt für seine Landesbeamten seine eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen. Die Regelungen, welche Beamten Heilfürsorge beziehungsweise Beihilfe erhalten, variieren daher von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg haben Beamte der Polizei von der Ausbildung bis zur Pensionierung Anspruch auf Heilfürsorge.
Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, die nur Angehörige von Berufsgruppen erhalten, die ihre Gesundheit und ihr Leben im Dienst in besonderem Maße gefährden. Anspruch auf Heilfürsorge haben nur die Beamten selbst und nur solange das hohe gesundheitliche Risiko besteht. Spätestens mit der Pensionierung geht die Krankenfürsorge mittels Heilfürsorge in die Beihilfe über. Familienangehörige sind eventuell ebenfalls beihilfeberechtigt.
Heilfürsorge ist in etwa mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Sie erhalten eine Regelversorgung nach dem Sachleistungsprinzip. Bei Krankheit müssen Sie zuerst den polizeiärztlichen Dienst aufsuchen, der Sie eventuell an entsprechende Fachärzte überweisen kann.
Ist Ihnen der Leistungsumfang der Heilfürsorge zu karg, haben Sie die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen unter anderem Zahnzusatz- oder Auslandskrankenversicherungen an.
Eine Krankenversicherung benötigen Beamte während des Heilfürsorgebezuges nicht. Vorsorgen sollten Sie für die Zeit, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge in den Beihilfeanspruch übergeht.
Anwartschaftsversicherung
Werden Sie auf eine risikoärmere Dienststelle oder in den Ruhestand versetzt, haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung, mit der Ihr Dienstherr Ihnen anteilmäßig die tatsächlich entstanden Kosten bei Krankheit erstattet. Die Restkosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken. Beihilfekonforme Tarife können Sie bei privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Je älter Sie sind und umso mehr gesundheitliche Probleme vorliegen, desto schwieriger und teurer wird die private Krankenversicherung.
Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie die für die Aufnahme und Beitragsermittlung wichtigen Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand, „konservieren“. Wird später die private Krankenversicherung benötigt, können Sie ohne Wartezeit in die private Krankenversicherung einsteigen. Für die Aktivierung der Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach wird auf die bereits in der Anwartschaft festgelegten Konditionen zurückgegriffen.
Sie haben die Wahl zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft. Eine kleine Anwartschaft ist ideal, wenn der zu überbrückende Zeitraum gering ist. Hier wird lediglich der Gesundheitszustand festgehalten. Altersrückstellungen können noch nicht gebildet werden. Die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist etwas teurer, da auch das Alter konserviert wird, sodass bereits Altersrückstellungen gebildet werden können.
Gemeinsamkeiten beider Anwartschaften:
- Für die Krankenversicherung gilt der Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft – eine erneute Risikoprüfung bei der Aktivierung entfällt
- Keine Wartezeit im Leistungsfall, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
- Die Anwartschaftsversicherung ist keine Krankenversicherung
Die Beihilfe des Dienstherrn für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Mit der Beihilfe erstattet Ihnen Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Aufwendungen im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall. An Versicherungsbeiträgen sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Krankenversicherung beteiligt er sich nicht mehr.
Mit der privaten Krankenversicherung müssen nur noch die Restkosten abgesichert werden, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind daher gering.
Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten perfekt absichern. Beamte auf Widerruf erhalten Vision B zu speziellen Ausbildungskonditionen.
Gesetzliche Krankenkassen bieten nur Vollkostentarife an. Der Leistungserbringer rechnet die für die Behandlung entstandene Kosten direkt mit der Kasse ab. Für im Leistungsumfang enthaltene Leistungen erhalten Sie keine Rechnung. Nur Maßnahmen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt werden, werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage, Ihren Dienst auszuüben, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Anspruch auf eine Versorgung durch den Dienstherrn lebt erst 5 Jahre nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auf.
Beamte auf Widerruf erfüllen die Voraussetzungen für eine Versetzung in den Ruhestand nicht. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Bei Beamten in der Ausbildung, Probezeit und bei Dienstanfängern kann eine Dienstunfähigkeit ohne Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schnell zu finanziellen Problemen führen.
Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist eine spezielle, kostengünstige Absicherung für Beamte in Ausbildung und Probezeit. Abhängig von der gewählten Laufbahn können monatliche Dienstunfähigkeitsrenten von bis zu 2.000 Euro vereinbart werden.
Ein Teil Ihrer Beiträge zur Dienstanfänger-Police fließt in eine private Rentenversicherung. Sie legen neben der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit gleichzeitig die Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.
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Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
09:00 bis 18:00
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