Wann können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in den Ruhestand gehen?

Die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht von Landes- und Kommunalbeamten liegt seit der Föderalismusreform bei den Bundesländern. Die Länder können eigenständige Regeln zur Besoldung, Versorgung und den Laufbahnen erlassen.

Als Regelaltersgrenze bei Beamten gilt in der Regel das 67. Lebensjahres. Justiz- und Polizeivollzugsbeamte können eher in den Ruhestand versetzt werden. Grundsätzlich gilt, dass Beamte, die vor Ihrer regulären Pensionierung aus dem aktiven Dienst ausscheiden, Abschläge hinnehmen müssen. Damit sich für Justiz- und Polizeivollzugsbeamte keine Nachteile ergeben, erhalten sie zum Ruhegehalt einen Ausgleich.

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, wenn sie ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden und die 5-jährige Wartezeit erfüllen. Werden Beamte in der Probezeit oder den ersten fünf Dienstjahren infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dauerhaft dienstunfähig, gilt die Wartezeit als erfüllt. Sie können mit einem Unfallruhegehalt ebenfalls in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Beamte, die ihre Dienstfähigkeit wieder vollkommen erlangen, können in ihr Amt zurückberufen werden.

Rechte und Pflichten von Beamten im Ruhestand

Der Dienstherr sorgt ein Leben lang für seine Beamten und deren Familien. Rechte und Pflichten bestehen für Beamte im Ruhestand nach wie vor. Auch der Titel darf weiterhin getragen werden, nur mit dem Zusatz: a.D. – außer Dienst.

Beamte im Ruhestand, sogenannte Versorgungsempfänger, haben das Recht auf:

  • Ruhegehalt
  • Krankenfürsorge
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Die Versorgungsbezüge, die Ruhegehälter, werden aus den laufenden Haushalten der Bundesländer finanziert.

Wie hoch ist das Ruhegehalt von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll?

Der Ruhegehaltssatz wird aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berechnet. Nach 40 Dienstjahren kann der Höchstsatz von 71,75 % erreicht werden. 2018 kamen Beamte auf einen durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von etwa 67 %. Mit der Versetzung in den Ruhestand fehlt Ihnen demnach etwa ein Drittel des gewohnten Einkommens.

Diese Lücke können Sie nur mit einer privaten Altersvorsorge schließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen verschiedene Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten an. Das Fundament Ihrer finanziellen Sicherheit im Ruhestand sollten Sie schon frühzeitig legen.

Was ist die Mindestversorgung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?

Damit Sie trotz Ruhegehalt eine gewisse finanzielle Sicherheit haben, wurde auch eine Mindestversorgung definiert:

Bei amtsabhängiger Versorgung sind das mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Betrag.

Ist die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls, wird ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 % angesetzt.

Krankenfürsorge für Beamte der Polizei im Ruhestand

Der Anspruch auf Heilfürsorge geht spätestens, wenn Sie in den Ruhestand gehen in den Anspruch auf Beihilfe über. Der Dienstherr, das Bundesland Baden-Württemberg, erstattet 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall sowie für Vorsorgemaßnahmen.

Zur Absicherung der restlichen 50 % benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Zum Zeitpunkt der Pensionierung eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen, würde sehr teuer werden. Vorsorge treffen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach.

Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen zwei Varianten der Anwartschaftsversicherung an.

Mit der kleinen Anwartschaft überbrücken Sie kurze Zeiträume, wenn der Beihilfeanspruch in naher Zukunft eintreten wird. Hier wird nur der bei Abschluss festgestellte Gesundheitszustand „konserviert“. Die Beiträge sind gering, denn Altersrückstellungen werden nicht gebildet.

Wissen Sie, dass noch viele Jahre vergehen bis Sie die private Krankenversicherung brauchen, ist die große Anwartschaft die bessere Wahl. Die Beiträge sind höher als bei der kleinen Anwartschaft. Es werden aber bereits Altersrückstellungen gebildet, die später aufgelöst werden. Ihr Versicherungsbeitrag bleibt niedrig und stabil.

Beamte mit Heilfürsorge sollten daher frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach abschließen. Mit der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie sowohl Ihr Alter als auch Ihren Gesundheitszustand „einfrieren“.

Nicht immer sind die von der privaten Krankenversicherung übernommenen Leistungen in gleichem Umfang auch beihilfefähig. Mit einer Beihilfeergänzungsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach schützen Sie sich vor unerwartet hohen Kosten.

Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll

Die Fürsorge des Dienstherrn schließt auch die Versorgung von Angehörigen mit ein. Verstirbt ein Beamter der Polizei, Justiz und Zoll, zahlt der Dienstherr Waisengeld sowie Witwen- beziehungsweise Witwergeld in Höhe von 55 % des Ruhegehalts des Verstorbenen. Wurde der Hinterbliebene vor 1962 geboren, dann wird noch der alte Satz von 60 % gezahlt. Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige Dienstzeit des Beamten und dass die Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Halbwaisen erhalten 12 % des Ruhegehalts, Vollwaisen 20 %. Nur wenn der Hinterbliebene noch in der Ausbildung ist, kann der Betrag bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden, ansonsten bis zum 18. Geburtstag.

Private Altersvorsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Ruhestand

Möglichkeiten der Altersvorsorge, die Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet sind unter anderem:

Die Relax-Rente, eine Kombination aus Sicherheit und der Chance auf Rendite. Während der Laufzeit kann Ihre Rente an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden.

  • Steueroptimierte Altersvorsorge
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlungen in flexibler Höhe
  • Option auf Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz

Privatrenten sind die Klassik-Privat Rente, Fonds-Privat Rente und Portfolio Plus Police:

Die Klassik-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach ist eine flexible Vorsorgemöglichkeit mit Beteiligung an den erzielten Überschüssen.

Bei der Fonds-Privat Rente wird Ihr Kapital in einen individuellen Fonds-Mix investiert. Die Fonds-Privat Rente ist eine flexible und zugleich renditestarke Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentengarantie.

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach legen Sie Ihr Kapital flexibel an und sparen zusätzlich bei den Steuern. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, investieren Sie Ihr Kapital in unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedenen Vermögensmanagement-Klassen.

Auch die staatlich geförderte Riester Rente oder die steuerlich begünstigte Rürup-Rente sind für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll attraktive Vorsorgelösungen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gerne beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach Ihre individuellen Fragen, auch zu weiteren Versicherungen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Gartenstr. 8
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