Heilfürsorge
Mit der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr, der Bund oder das Bundesland, die Kosten bei Krankheit komplett. Die Beamtenversorgung wird in Deutschland auf Länderebene organisiert und unterscheidet sich somit von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Ländern haben Anwärter der Polizei, Justiz und Zoll Anspruch auf Heilfürsorge. In Baden-Württemberg erhalten nach der Ausbildung Polizeivollzugsbeamte weiterhin Heilfürsorge, alle anderen haben Anspruch auf Beihilfe. Das Recht auf Heilfürsorge hat nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Leistungen der freien Heilfürsorge für Beamte der Polizei
Heilfürsorgeberechtigte Beamte haben wie gesetzlich Krankenversicherte einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Dies sind folgende Ansprüche:
- Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
- Ambulante ärztliche Behandlung, inklusive Psychotherapie
- Schwangerschaftsvorsorge und Geburt
- Zahnärztliche Behandlung, einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Für ihren Krankenversicherungsschutz zahlen Heilfürsorgeberechtigte keine Versicherungsbeiträge. Es wird üblicherweise ein „angemessener Betrag“ von etwa 1,5 % auf die Besoldung angerechnet. Die Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland.
Die Heilfürsorge für Beamte der Polizei und ihre Nachteile
Auch wenn die Heilfürsorge weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet wird, sind die Parallelen zur gesetzlichen Absicherung sehr deutlich. Die Leistungen orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und stellen ebenfalls nur eine Regelversorgung dar. Übernommen werden die Festkosten für die beim jeweiligen Befund üblichen medizinischen Maßnahmen. Heilfürsorgeberechtigte erhalten den doppelten Festzuschuss.
Übernommen werden Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig oder müssen privat gezahlt werden. Bestimmte Leistungen sind generell nicht übernahmefähig, zum Beispiel die Zahnreinigung.
Für verschiedene Bereiche können privat Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen abgeschlossen werden.
Empfehlenswerte Zusatzversicherungen für Beamte der Polizei mit Heilfürsorge
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Ihnen für etwas mehr Komfort:
- Auslandsreiseversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- stationäre und ambulante Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der freien Heilfürsorge im Bereich der zahnärztlichen Versorgung sind wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung sehr eingeschränkt. Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und die Prophylaxe müssen Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit hohen Zuzahlungen rechnen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher absolut zu empfehlen.
Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei
Ist bei der Versetzung in einen anderen Bereich oder in die Pensionierung das hohe Risiko für Leben und Gesundheit nicht mehr gegeben, erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt gewährt der Dienstherr Beihilfe und es wird eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigt.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach bietet Beamten der Polizei, Justiz und Zoll die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B an.
Mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium können die Beihilfeleistungen des Dienstherrn perfekt ergänzt werden. Sie erhalten eine erstklassige medizinische Versorgung und genießen alle Privilegien eines Privatpatienten. Ärzte können über private Krankenversicherungen ein höheres Honorar abrechnen und sich mehr Zeit für Sie nehmen.
Patienten mit privater Krankenversicherung müssen nur kurze Wartezeiten in Arztpraxen hinnehmen und erhalten bei Fachärzten schneller Behandlungstermine. Sie haben sofort Zugang zu den fortschrittlichsten Therapien sowie den innovativsten Medikamenten und Hilfsmitteln. Sie können frei entscheiden, welchen Arzt, Zahnarzt oder welches Krankenhaus Sie bei Bedarf aufsuchen.
Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Kostenübernahme für alternative Behandlungen, sowie für Heil- und Hilfsmittel
- Kostenübernahmen von bis zu 100 % bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen
- Zahlungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Wichtige Kriterien für den Abschluss und die Beiträge einer privaten Krankenversicherung sind Gesundheit und Alter des Antragstellers. Solange Sie jung und gesund sind, ist die Aufnahme kaum mit Schwierigkeiten verbunden und die monatlichen Versicherungsbeiträge sind gering.
Umso älter Sie werden, desto größer ist die Gefahr von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Möglicherweise ist die Aufnahme in einen Standardtarif nicht mehr möglich. Aufnahmezwang besteht nur für den Basistarif, der lediglich eine Regelversorgung leistet und die Beitragshöhen, denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Sie sollten möglichst schon bei Ausbildungsbeginn vorausschauend eine Anwartschaftsversicherung auf die private Krankenversicherung abschließen.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei?
Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach können Sie den gegenwärtigen Gesundheitszustand und das Alter „konservieren“. Sie werden später zu aktuellen Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen.
Kleine und große Anwartschaft für Beamte der Polizei
Die kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach eignet sich hervorragend, um kurze Zeiträume zu überbrücken. Wissen Sie bereits, dass Sie nach der Ausbildung Beihilfe erhalten werden, reicht eine kleine Anwartschaft, bei der nur Ihr Gesundheitszustand konserviert wird. Zwar spielt auch das Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung eine Rolle, allerdings fällt es hier bei wenigen Monaten kaum ins Gewicht.
Wissen Sie dagegen, dass Sie noch längere Zeit Heilfürsorge erhalten, ist die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach die optimale Lösung. Bei dieser Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter konserviert. Da bereits Altersrückstellungen gebildet werden, sind die Beiträge zur großen Anwartschaft etwas höher als für die kleine Anwartschaft.
Aktivieren Sie die private Krankenversicherung, wird Ihr Beitrag auf Grundlage des „eingefrorenen“ Gesundheitszustandes und Alters, des Beihilfebemessungssatzes und den von Ihnen gewünschten Leistungen berechnet.
Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei
Auch wenn für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit freier Heilfürsorge keine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen Sie wie alle Beamten eine Pflegeversicherung abschließen. Im Pflegefall wird von der Pflegeversicherung nur ein Teil der Kosten abgedeckt – auf Sie und Ihre Angehörigen kommen dennoch hohe Kosten zu. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach minimieren Sie Ihr Kostenrisiko. Diese drei Varianten der Absicherung bietet Ihnen die DBV:
- Pflegetagegeldversicherung: Im Pflegefall stehen Ihnen Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes zur freien Verfügung. Möglicherweise kann die staatliche Förderung „Pflege-Bahr“ in Anspruch genommen werden.
- Pflegekostenversicherung: Diese Versicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten.
- Pflegerentenversicherung: Bei Pflegebedürftigkeit wird eine frei verwendbare monatliche Rente gezahlt.
Wie bei der privaten Pflegepflichtversicherung werden die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach einkommensunabhängig ermittelt. Berechnungsfaktoren sind:
- Alter
- Gesundheitszustand
- Leistungen nach Pflegegrad
Fordern Sie individuelle Beratung an
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Lörrach beraten Sie gern ausführlich zu den Themen Heilfürsorge, Anwartschaftsversicherung, Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.
Jan Trautmann
Gartenstr. 8
79541 Lörrach
09:00 bis 18:00
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