DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Feuerwehrbeamte im gehobenen
Beamte der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst: Beruf, Werdegang und Versicherungsbedarf
Beamte der Feuerwehr gehören zu den wichtigsten Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes. Sie sorgen für Sicherheit und retten Menschen, wenn es darauf ankommt. In diesem Artikel stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Ihnen den Beruf des Beamten der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst etwas genauer vor.
Die Aufgaben als Beamter der Feuerwehr
Im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst sind Sie mit zahlreichen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Denn: Die Feuerwehr leistet mittlerweile viel mehr, als nur Brände zu löschen. Hinzu kommen die Tätigkeiten des gehobenen Dienstes, die vor allem in der Personalführung angesiedelt sind.
So werden Sie nach Ihrer Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zum Beispiel als Gruppenführer oder Kommandant eingesetzt. Das bedeutet: Sie übernehmen die Planung des Einsatzes und verteilen die Ihnen unterstellten Kollegen am Einsatzort. Damit einher geht eine gehörige Menge Verantwortung, der Sie sich in jedem Fall bewusst sein sollten. Darüber hinaus werden Sie als Beamter der Feuerwehr selbst in der Brandbekämpfung oder beim Bergen von Gegenständen tätig.
Die Voraussetzungen für Beamte der Feuerwehr im gehobenen Dienst
Um in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst eingestellt zu werden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Punkte, die wir Ihnen in der folgenden Auflistung zusammengefasst haben.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der EU.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung sowie zum Grundgesetz (der Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben mindestens einen FH-Abschluss in einer technischen Fachrichtung (Bachelor oder FH-Diplom) oder in einem vergleichbaren Studiengang.
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einstellung einen gültigen Führerschein der Klasse B.
- Als Beamter der Feuerwehr benötigen Sie ein einwandfreies, leeres Führungszeugnis.
- Sie haben die Höchstaltersgrenze (unterschiedlich in jedem Bundesland) noch nicht überschritten, wenn Sie eingestellt werden.
- Sie überstehen die Untersuchung durch den Amtsarzt und das interne Auswahlverfahren.
Das Auswahlverfahren im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Das Auswahlverfahren für zukünftige Beamte der Feuerwehr im gehobenen Dienst besteht aus mehreren Teilen. Alle zusammen zeigen, ob der Bewerber für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geeignet ist und wo eventuell Mängel bestehen. Wird festgestellt, dass Sie in einem oder mehreren Bereichen nicht geeignet sind, können Sie sich erst im nächsten Jahr erneut für die Einstellung als Beamter der Feuerwehr bewerben.
Am Beginn des Auswahlverfahrens steht das ein oder mehrere Tage dauernde Assessment-Center, in dem die Bewerber vor allem auf die charakterliche Eignung hin überprüft werden. Hier müssen Sie unter anderem Präsentationen halten, Gruppenarbeiten durchführen oder ein Konfliktgespräch absolvieren. Auch beantworten Sie im Dialog mit den Ausbildern klassische Fragen des Bewerbungsgespräches.
Um die grundsätzliche Eignung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst festzustellen, folgt im Anschluss eine ärztliche oder amtsärztliche Untersuchung. Der Grund hierfür ist, dass Sie nicht als Beamter der Feuerwehr eingestellt werden können, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Vor oder nach der Untersuchung durch den Arzt kommt der Sporttest, in dem Ihre allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit überprüft wird.
Haben Sie weitere Fragen zum beruflichen Einstieg als Beamter der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst? Melden Sie sich bei uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Versicherungen für Beamte der Feuerwehr aus unserer Sicht unentbehrlich sind.
Versicherungen: Als Beamter der Feuerwehr rundum gut geschützt
Für Beamte der Feuerwehr gibt es zahlreiche Versicherungen, von denen viele entbehrlich oder nicht zwingend notwendig sind. Allerdings gibt es auch Policen, auf die Sie im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nicht verzichten sollten. Das sind unter anderem die Anwartschaftsversicherung mit der privaten Krankenversicherung sowie die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Anwartschaftsversicherung und private Krankenversicherung
Als Beamter der Feuerwehr haben Sie in vielen Bundesländern einen Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn. Das bedeutet: Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit oder sogar während des gesamten aktiven Dienstes werden alle Kosten für Behandlungen und Medikamente übernommen. Sie benötigen dadurch keine zusätzliche Krankenversicherung – anders als viele anderen Beamten.
Allerdings fällt die freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst früher oder später weg. Bei einigen ist es nach der Ausbildung, bei anderen erst mit Eintritt in den Ruhestand. In jedem Fall jedoch benötigen Beamte der Feuerwehr ab dem Wegfall der Heilfürsorge eine Krankenversicherung – hier haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kasse.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht nur umfangreicher, sondern in vielen Bereichen auch deutlich besser als die der gesetzlichen Kasse. Um jedoch als Beamter der Feuerwehr von einem niedrigen monatlichen Beitrag zu profitieren, benötigen Sie eine zusätzliche Anwartschaftsversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln stellt sie Ihnen vor.
Mit der Anwartschaftsversicherung erwerben Sie mehrere Ansprüche auf einmal. Die wichtigsten davon sind jedoch die folgenden:
- Sie werden garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen, sobald Sie keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge mehr haben. Dazu kommt, dass die DBV keine erneute Prüfung Ihrer Gesundheit vornimmt.
- Sie profitieren von dem Beitrag, den Sie bereits mit Ihrem Gesundheitszustand beim Abschluss der Anwartschaft erhalten hätten. Hierzu wird er sozusagen „konserviert“ und beim Abschluss der privaten Krankenversicherung der Berechnung Ihrer Beiträge zu Grunde gelegt.
Die meisten Beamten der Feuerwehr haben zumindest zu Beginn Ihres Dienstes Anspruch auf freie Heilfürsorge. Damit ist die Anwartschaftsversicherung eine wichtige Police, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung für die optimale medizinische Versorgung im aktiven Dienst und im Ruhestand sorgt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln berät Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr
Durch zahlreiche Einsätze, vielfältigen Tätigkeiten und immer neuen sowie unbekannten Herausforderungen unterliegen Sie als Beamter der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einem gewissen Risiko. Im Fokus steht dabei die Dienstunfähigkeit, die sowohl durch ein dienstliches als auch durch ein privates Ereignis eintreten kann. Ist das der Fall, erhalten Sie von der Dienstunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt. Deren Höhe wird beim Abschluss der Police im Versicherungsvertrag vereinbart und steht Ihnen bei Eintritt der Dienstunfähigkeit garantiert zu. Die Rente hat den Zweck, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten können.
Daher sollten Sie als Beamter der Feuerwehr Ihre Dienstunfähigkeitsrente immer so hoch ansetzen, dass Sie mit allen Zahlungen mindestens auf Ihr früheres Nettogehalt kommen.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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