Wenn Sie die Herausforderungen des Auswahlverfahrens erfolgreich gemeistert haben, werden Sie für den Vorbereitungsdienst zugelassen. Bevor dieser beginnt, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches in der Regel bis an Ihr Lebensende andauert. Dieses Dienstverhältnis ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. So sind Sie als Beamter der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen.
Eine Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn ist die Pflicht zur Krankenfürsorge. Dieser kann er auf zwei unterschiedlichen Wegen nachkommen. Zum einen hat er die Möglichkeit, sich durch die Beihilfe anteilig an erstattungsfähigen Gesundheitskosten zu beteiligen. Zum anderen kann er Ihre Gesundheitskosten im Wege der Heilfürsorge vollumfänglich übernehmen. Beamte der Polizei erhalten während ihres Vorbereitungsdienstes in der Regel Heilfürsorge. Eine separate Restkostenversicherung ist aus diesem Grund nicht nötig. Allerdings wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge bei jedem Beamten irgendwann einmal in einen Beihilfeanspruch um. Damit Sie sich für diesen Fall vorsorglich eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern können, hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die Anwartschaftsversicherung für Sie im Angebot.
Bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes werden Sie im Rahmen von Praktika für Ihren Dienstherrn tätig. Hierbei tragen Sie bereits eine große Verantwortung. Sollten Sie während Ihres Dienstes einen Schaden verursachen, haftet zwar primär Ihr Dienstherr, doch auch Sie sind nicht sicher vor Schadensersatzansprüchen. Ihr Dienstherr kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich vor drohenden Schadensersatzforderungen schützen.
Die körperlichen Strapazen Ihres Dienstes sollten Sie auch während des Vorbereitungsdienstes nicht unterschätzen. Sollte es zu einer Erkrankung kommen, die Ihnen die weitere Ausübung Ihres Dienstes unmöglich macht, werden Sie in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen. In diesem Fall haben Sie nur noch die schwache Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders verhält es sich nur dann, wenn die Ursache Ihrer Dienstunfähigkeit unmittelbar auf die Dienstausübung zurückzuführen ist. Ein Blick auf die Statistik macht deutlich, dass dies in der Regel nicht der Fall ist. Mithilfe der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können sich Beamte auf Widerruf ein attraktives Kombi-Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge sichern. Im Ernstfall steht Ihnen eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente zu.