DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Krankenversicherung Köln

Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Seit 2009 sind alle Menschen in Deutschland verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen – demnach gilt das auch für Beamte der Feuerwehr. Allerdings gibt es aufgrund der Beihilfe und vielen weiteren Besonderheiten einiges zu beachten. Wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr zusammengefasst! 

Gesetzliche und private Krankenversicherung: Besonderheiten für Beamte der Feuerwehr

Als Beamter der Feuerwehr haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dieses Wahlreicht besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eintreten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln stellen Ihnen daher beide Kassen etwas genauer vor. Denn: Beide Systeme bringen Vor- und Nachteile mit sich, auch wenn die PKV meist die bessere Wahl für Beamte ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um ein sogenanntes Solidarsystem. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Kasse einen prozentualen Anteil seines Einkommens in die Versicherung einzahlt. Gesundheitlicher Zustand, Alter oder die körperliche Verfassung des Mitglieds bleiben dabei unberücksichtigt. Dafür, dass jeder gesetzlich Versicherte prozentual denselben Beitrag einzahlt, erhält jedes Mitglied im Krankheitsfall auch dieselben Leistungen. 

Für Beamte der Feuerwehr bringt die gesetzliche Krankenversicherung auf der einen Seite Vor-, auf der anderen Seite aber auch Nachteile mit sich. Zum einen bleiben Ihre Beiträge relativ stabil und richten sich ausschließlich nach Ihrem Einkommen, das berufliche Risiko spielt beispielsweise keine Rolle. Auf der anderen Seite erhalten gesetzlich versicherte Beamten keine Beihilfe, wodurch Sie Ihre monatlichen Beiträge in voller Höhe selbst tragen müssen. 

Insbesondere der Wegfall der Beihilfe führt zu einer größeren finanziellen Belastung. Allerdings kann sich die gesetzliche Kasse dennoch lohnen, wenn Sie Ihren Ehegatten und Ihre Kinder zum Beispiel beitragsfrei mitversichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln gehen mit Ihnen zusammen beide Wege durch und finden so die optimale Lösung. Die private Krankenversicherung ist durch die Beihilfe aber meist die bessere Wahl.

Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist weder ein Solidarsystem, noch werden die Beiträge nach dem Einkommen der einzelnen Mitglieder bemessen. Wie hoch der Beitrag für Beamte der Feuerwehr in der PKV ausfällt, richtet sich anstelle dessen nach dem Alter und dem gesundheitlichen Zustand des Mitgliedes. Dadurch erhält jeder Versicherte einen individuellen Beitrag, eine Pauschalierung wie in der GKV gibt es nicht. 

Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt für Beamte der Feuerwehr darin, dass die Versicherung an die Beihilfe angepasst ist. Daher wird eine PKV für Beamte auch als beihilfekonforme Krankenversicherung bezeichnet. Die Beihilfe übernimmt mindestens 50 Prozent aller Behandlungskosten, Medikamente und Co. Sie müssen sich also nur für den verbleibenden Teil versichern, wodurch Ihre Beiträge automatisch niedriger ausfallen. 

Auf der anderen Seite berechnet die private Krankenversicherung Ihre Beiträge nicht pauschal, sondern individuell. Die monatlichen Zahlungen können schnell zur finanziellen Belastung werden, vor allem im Alter. Gegen dieses Problem gibt es die Anwartschaftsversicherung, die sich für Beamte mit freier Heilfürsorge besonders lohnt. Mit ihr sichern Beamte der Feuerwehr sich die Aufnahme in die PKV zu garantierten Bedingungen.

Die Beihilfe – was ist das eigentlich?

Beamte der Feuerwehr erhalten früher oder später die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall – in der Regel, sobald sie keine freie Heilfürsorge erhalten. Im Unterschied zur freien Heilfürsorge werden durch die Beihilfe nicht alle, sondern nur ein Teil der Behandlungs- und Arztkosten übernommen. Für den anderen Teil benötigen Sie eine private, beihilfekonforme oder gesetzliche Krankenversicherung

Wie hoch Ihre Beihilfe ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Beihilfesatz ab. Zu den genannten Anteilen werden die Kosten übernommen, für den jeweils verbleibenden Teil müssen Sie sich selbst versichern.

  • Ledige Beamte ohne Kinder erhalten 50 Prozent Beihilfe.
  • Beamte mit mindestens zwei Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe.
  • Der Ehegatte des Beamten erhält ebenfalls 70 Prozent Beihilfe.
  • Jedes Kind des Beamten (sofern privatversichert) erhält 80 Prozent Beihilfe.
  • Pensionierte Beamte der Feuerwehr erhalten 70 Prozent Beihilfe.

Sind Sie zum Beispiel ledig und haben keine Kinder, müssen Sie sich also für die Hälfte der Krankheitskosten versichern – die andere Hälfte wird durch die Beihilfe übernommen. In der Praxis läuft die Erstattung der Kosten für privatversicherte Beamte der Feuerwehr so ab:

1. Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung, zum Beispiel über 1000 Euro. Um sie zu bezahlen, haben Sie 30 Tage Zeit. 
2. Sie reichen die Rechnung bei der Beihilfe und Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide Stellen erstatten bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent jeweils die Hälfte, sodass Sie den vollen Betrag auf Ihr Konto erhalten. 
3. Sie überweisen den Betrag an den Arzt. Sofern Sie innerhalb der Zahlungsfrist das Geld von PKV und Beihilfe erhalten, müssen Sie nicht einmal in Vorleistung gehen. 

Die Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherung

Um jungen Beamten der Feuerwehr den Einstieg in die private Krankenversicherung zu erleichtern, gibt es auch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine sogenannte Öffnungsklausel. Denn: Die PKV kann im Gegensatz zur GKV Menschen ablehnen, die ein zu hohes Risiko für die Versicherung darstellen. Durch die Öffnungsklausel ist das nicht der Fall. 

Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Operationen oder chronischen Krankheiten haben es schwer, sich zu einen vernünftigen Beitrag privat gegen Krankheit zu versichern. Die Öffnungsklausel der DBV erleichtert vor allem diesen Personengruppen den Zugang zur privaten Krankenversicherung, da der Beitrag auf bestimmte Höchstsätze gedeckelt ist. Konkret profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von diesen Vorteilen:

  • Wir lehnen kein Mitglied aufgrund von Vorerkrankungen oder des generellen gesundheitlichen Risikos ab.
  • Wir schließen keine Leistungen aus Ihrem Vertrag aus (etwa die Übernahme bestimmter, riskanter Behandlungen). 
  • Zuschläge für ein erhöhtes Risiko sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt – im Vergleich zu einem vollständig gesunden Mitglied zahlen Sie also maximal ein Drittel mehr.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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