DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Pflegepflichtversicherung Köln

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Bereits seit 1995 sind alle Personen in Deutschland, die eine Krankenversicherung besitzen, auch zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung verpflichtet. Das gilt auch für Beamte (etwa bei der Feuerwehr), die von der freien Heilfürsorge ihres Dienstherrn profitieren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln informieren Sie in diesem Artikel über die wichtigsten Punkte der Pflegepflichtversicherung. 

Sinn und Zweck der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung hat die Aufgabe, pflegebedürftigen Personen Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Durch die monatlichen Beiträge aller Mitglieder können die Kosten im Alter besser abgedeckt werden. Da das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit generell recht hoch ist, wurde die Pflegepflichtversicherung 1995 für alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte vorgeschrieben. Möglichkeiten, dieser Pflicht zu entweichen, bestehen nicht. 

Das Sozialgesetzbuch sieht verschiedene Abstufungen der Pflegebedürftigkeit vor, die wir Ihnen im Laufe dieses Artikels etwas genauer vorstellen. Die grundlegende Definition lautet aber wie folgt: Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. 

Als Beamter der Feuerwehr ist es durch die hohe körperliche Belastung im täglichen Dienstleben nicht unwahrscheinlich, dass Sie später einmal zumindest in geringem Umfang auf Pflege angewiesen sind. Daher benötigen Sie eine kompetente und fachkundige Beratung – nicht zuletzt, weil die Pflegepflichtversicherung auch immer an die Krankenversicherung anknüpft. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich! 

Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung

Grundsätzlich ist es so, dass die Pflegepflichtversicherung an Ihre Krankenversicherung gekoppelt ist. Sind Sie als Beamter der Feuerwehr in der privaten Krankenversicherung, sind Sie gleichzeitig privat pflegeversichert. Bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse hingegen ist auch die Pflegepflichtversicherung gesetzlich. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte dieses Systems vor. 

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Sobald Sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, entfällt ein Teil Ihrer monatlichen Beiträge automatisch auf die Pflegepflichtversicherung. Auch der Beitrag für die Pflege wird bei Angestellten zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Als Beamter der Feuerwehr haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich gesetzlich versichern. Deshalb müssen Sie in diesem Fall auch den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst tragen. 

Wie hoch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) ausfällt, richtet sich prozentual nach Ihrem Einkommen. Wie die GKV auch, ist die GPV damit ein Solidarsystem. Jeder zahlt einen bestimmten, prozentual gleich hohen Anteil ein, dafür erhält jeder Versicherte aber auch dieselben Leistungen. Zwischen den einzelnen Versicherungen bestehen kaum Unterschiede, da alle Leistungen gesetzlich geregelt sind. 

Die wenigsten Beamten der Feuerwehr sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung – und damit auch nicht in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert. Dennoch kann es sich in manchen Fällen lohnen, beide Wege zu vergleichen und abzuwägen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützt Sie dabei. 

Die private Pflegepflichtversicherung

Der größte Unterschied der privaten Pflegepflichtversicherung liegt in der Art der Leistungen sowie bei der Beitragsberechnung. Während bei der gesetzlichen Pflegeversicherung vor allem Sachleistungen gewährt werden (wie in der GKV), erhalten Sie in der privaten Pflegeversicherung eine Erstattung anfallender Kosten. Hierzu reichen Sie die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters bei der DBV ein.

Um in die private Pflegeversicherung einzutreten, benötigen Sie einen gesonderten Vertrag. Diesen schließen Sie zusammen mit der privaten Krankenversicherung bei der DBV ab. Da bei Beamten der Feuerwehr ein Teil der Pflegekosten jedoch bereits durch die Beihilfe abgedeckt wird, ist auch die Pflegepflichtversicherung an die Beihilfeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes angepasst. Dadurch zahlen Sie einen niedrigeren Beitrag. 

Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen der beste Weg für Beamte der Feuerwehr. Durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn werden mindestens 50 Prozent aller Krankheitskosten übernommen. Dadurch müssen Sie sich nur für die andere Hälfte absichern – damit einher gehen deutliche Ersparnisse im Vergleich zur „normalen“ PKV. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln informieren Sie gerne im persönlichen Gespräch über die genauen Konditionen und Vorteile.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegepflichtversicherung und umgekehrt

Viele Beamte der Feuerwehr sind vor ihrem Dienstantritt in der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung versichert. In den nächsten Abschnitten informieren wir Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel in die private Pflegeversicherung möglich ist. Außerdem beleuchten wir die andere Seite – den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung

Sofern Sie vor Ihrem Dienstantritt in der gesetzlichen Pflegeversicherung Mitglied waren, ist ein Wechsel in die private Versicherung meist ohne Probleme möglich. Als Beamter der Feuerwehr haben Sie automatisch das Recht, zwischen beiden Absicherungen zu wählen. Da die Aufnahmebedingungen bei gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung fast identisch sind, ist ein Wechsel auch aus dieser Sicht unproblematisch. 

Als Arbeitnehmer können Sie ebenfalls von gesetzlich auf privat umsteigen. Hierzu muss jedoch Ihr Einkommen über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze; rund 63.000 Euro) liegen. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben, bis Sie das notwendige Einkommen erzielen. 

Von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Sind Sie als Beamter der Feuerwehr einmal in die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung eingetreten, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Konkret sind das die im Folgenden genannten Punkte. Eine dieser Bedingungen muss erfüllt sein.

  • Sie verlieren Ihren Beamtenstatus und werden als Angestellter beschäftigt. Zusätzlich muss Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit unter der JAEG liegen.
  • Sie steigen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Ehepartners ein. Das ist nur möglich, wenn dieser mehr verdient als Sie. In diesem Fall wird die private Kranken- und Pflegeversicherung gekündigt und Sie sind beitragsfrei bei Ihrem Ehegatten versichert.
  • Sie verlieren Ihren Job und erzielen kein Einkommen mehr. Da Sie die Beiträge zur PKV/PPV nicht mehr tragen können, übernimmt der Staat die Beiträge für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sowie die Krankenkasse. 

Als Beamter der Feuerwehr sind all diese Punkte relativ unwahrscheinlich, da Sie aus dem Beamtenverhältnis nicht ohne weiteres entlassen werden. Am realistischsten ist der Wechsel in die Versicherung Ihres Ehepartners. Der Grund für die gesetzlichen Einschränkungen beim Wechsel von privat zu gesetzlich ist folgender: Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Sie als junger und gesunder Mensch von den niedrigen Beiträgen der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung profitieren und bei steigenden Beiträgen in die GKV zurückwechseln. 

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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