Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr?
Als Beamter der Feuerwehr haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Worin die Unterschiede liegen, welche Vor- und Nachteile Sie jeweils haben und was für Sie günstiger kommt, erfahren Sie in diesem Artikel. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Beamtenverhältnis.
Grundsatz: Die Krankenversicherungspflicht für Beamte der Feuerwehr
Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen. Als Beamter genießen Sie hier das Privileg, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen zu können. Anders als bei Arbeitnehmern, spielt Ihr Verdienst als Beamter der Feuerwehr keine Rolle.
Die freie Wahl der Krankenversicherung gilt für Beamte in allen Stadien ihrer Karriere. Das bedeutet, dass Sie als Beamter der Feuerwehr auf Widerruf, auf Probe und natürlich auf Lebenszeit immer die Möglichkeit haben, sich für einen der beiden Wege zu entscheiden. Welcher davon der günstigere und bessere ist, hängt vor allem von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem sogenannten Solidarsystem, das Sie sich wie einen großen Topf vorstellen können. In diesen zahlt jedes Mitglied der Krankenkasse einen monatlichen Beitrag ein und erhält im Krankheitsfall eine Leistung der Versicherung. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich prozentual nach Ihrem Einkommen und beträgt rund 16 Prozent. Davon trägt Ihr Arbeitgeber die Hälfte.
Für Beamte gilt das jedoch nicht. Entscheiden Sie sich als Beamte der Feuerwehr für die gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie den Beitrag in voller Höhe selbst tragen. Denn: Sie sind kein Arbeitnehmer und haben per Gesetz keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Die Beihilfe greift nicht, da Sie für Ihre ärztlichen Behandlungen keine Rechnungen erhalten, die Sie dort einreichen können.
Darüber hinaus sind die Leistungen der GKV nicht auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung. Während letztere in ihren Verträgen selbst regeln kann, welche Kosten sie übernimmt, ist die gesetzliche Versicherung an die geltenden Vorschriften gebunden. Das führt dazu, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich beim Leistungsumfang sehr ähnlich sind, es im Vergleich zur privaten Krankenversicherung aber gravierende Unterschiede gibt.
Der größte Vorteil der GKV hingegen liegt bei der hohen Stabilität der Beiträge. Durch den Prozentsatz vom Einkommen wird Ihr monatlicher Beitrag nicht nach Ihrer Gesundheit bemessen, sondern richtet sich alleine nach Ihrem Verdienst. Lassen Sie sich persönlich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln beraten – hier erfahren Sie mehr über die konkreten Bedingungen.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Anders als die GKV, basiert die private Krankenversicherung nicht auf einem Solidarsystem. Die von Ihnen monatlich zu zahlenden Beiträge richten sich nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und ausgeübtem Beruf. Kurz gesagt: Die Versicherung ermittelt das Risiko, das Sie als Beamter der Feuerwehr darstellen, und bemisst nach diesem Wert Ihren Beitrag. Damit gilt grundsätzlich: Je früher Sie in die private Krankenversicherung einsteigen, desto günstiger kommen Sie.
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch, schließen Sie als privat Versicherter eine sogenannte Vollversicherung ab. Daher müssen Sie Ihre Beiträge ebenfalls in voller Höhe selbst tragen. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn müssen Sie sich als Beamter der Feuerwehr nur zu einem Teil versichern. Dieser Anteil ist der Prozentsatz, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird.
Das funktioniert so: Versichern Sie sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, schließen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung ab. Die Versicherung und die Beihilfe teilen sich die Kosten, die für ärztliche Behandlungen anfallen. Erhalten Sie eine Rechnung über 100 Euro und haben einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe, übernimmt Ihr Dienstherr die Hälfte des Rechnungsbetrages. Die andere Hälfte wird von der privaten Krankenversicherung getragen.
Daher müssen Sie sich als Beamter der Feuerwehr in der PKV grundsätzlich nur für einen Teil der Kosten versichern, während es in der gesetzlichen Krankenkasse eine solche Möglichkeit nicht gibt. Den Anspruch auf Beihilfe haben Sie bereits als Beamter auf Widerruf und Probe. Haben Sie keine Kinder und sind nicht behindert oder in Pension, erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe. Wenn Sie mindestens zwei Kinder haben, erhöht sich der Beihilfeanspruch für Sie und Ihre Kinder auf 70 Prozent.
Hinzu kommt, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung höherwertiger als die der gesetzlichen sind. Darüber hinaus haben Sie ein Mitspracherecht, welche Leistungen Sie in Ihren Vertrag integrieren möchten. Aus diesem Grund können Sie unter anderem Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Co.) in Anspruch nehmen. Auch haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt oder Kuren/Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die jeweilige Option wird dann einfach in Ihren Vertrag mit aufgenommen.
Sofern Sie sich für einen möglichst frühen Abschluss – im Idealfall schon als Anwärter – der privaten Krankenversicherung entscheiden, profitieren Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln von weiteren Vorteilen. Sie kommen auf der einen Seite in den Genuss eines sehr günstigen Beitrages, auf der anderen Seite profitieren Sie von einer höheren Beitragsstabilität. Denn: Die Versicherung muss geringere Rückstellungen für Ihr Alter bilden.
Die Abrechnung in der privaten Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherter gehen Sie zum Arzt, der seine Leistungen direkt über Ihre Chipkarte abrechnet. Sind Sie privat versichert, greift allerdings ein anderes System. Zwar erhalten Sie ebenfalls eine Chipkarte, auf dieser sind aber nur Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift und Co.) gespeichert. Die Abrechnung der Leistungen hingegen funktioniert so:
Der Arzt ruft über Ihre Karte der privaten Krankenversicherung Ihre Daten ab und behandelt Sie wie gewohnt. Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei zwei Stellen einreichen: Der privaten Krankenversicherung und der für Sie zuständigen Beihilfestelle (in Bayern etwa das Landesamt für Finanzen). Beide Stellen erstatten nun ihren Anteil, sodass Sie den gesamten Betrag auf Ihrem Konto gutgeschrieben bekommen – danach überweisen Sie die Summe an Ihren Arzt.
Zugegeben, das System ist auf den ersten Blick etwas kompliziert. Um etwas Aufwand einzusparen, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln grundsätzlich, Rechnungen zu sammeln. So stellen Sie ein- oder zweimal jährlich die jeweiligen Anträge und erhalten die Beträge in einer Summe. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel – besonders hohe Rechnungen sollten Sie frühzeitig einreichen, um die Beträge nicht vorstrecken zu müssen.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
Nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
Nach Vereinbarung