Beamte auf Probe
Sobald Sie Ihre Laufbahnprüfung erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Im Rahmen dieser Ernennung wird Ihnen eine Ernennungsurkunde überreicht, welche das Beamtenverhältnis begründet. Mit Ernennung vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe wächst nicht nur ihr Aufgabenfeld, sondern auch Ihre Verantwortung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie eine maßgeschneiderte Absicherung haben. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln stellen Ihnen gerne ein individuelles Versicherungspaket zusammen.
Die Probezeit
Sie werden nicht ohne Grund zum Beamten auf Probe ernannt. Im Rahmen dieser Probezeit müssen die Beamten der Polizei, Justiz oder des Zolls unter Beweis stellen, dass sie den alltäglichen Strapazen des Dienstes gewachsen sind. Erst, wenn ihr Dienstherr davon überzeugt ist, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Dies dauert maximal fünf Jahre.
Das besondere Dienstverhältnis
Auch als Beamter auf Probe befinden Sie sich einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie Ihrem Dienstherrn zur Erfüllung Ihres Dienstes sowie Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten erfüllen. Insbesondere hat er eine Pflicht zur finanziellen Fürsorge und der Krankenfürsorge.
Die Beihilfe
Der Dienstherr kann seiner Pflicht zur Krankenfürsorge auf unterschiedliche Art und Weise nachkommen. Hierbei hat er die Wahl zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe. Während im Rahmen der freien Heilfürsorge alle Gesundheitskosten abgedeckt werden, übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten. Damit die beihilfeberechtigten Beamten der Polizei, Justiz und des Zolls keine empfindliche finanzielle Belastung ertragen müssen, sind sie seit geraumer Zeit zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hierbei besteht eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist die optimale Lösung.
Private Krankenversicherung
Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei haben, anders als klassische Arbeitnehmer, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Wahl der passenden Krankenversicherung sollten sie sich jedoch gut überlegen. Schließlich gibt es große Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. So verlieren die Beamten bei Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Anspruch auf Beihilfe. Anders als ein Arbeitnehmer muss der Beamte für die Beiträge vollumfänglich allein aufkommen. Darüber hinaus genießt der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich den vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz. Wer diesen erweitern oder individualisieren möchte, kommt an einer privaten Zusatzversicherung nicht vorbei.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, behalten Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung ihren Beihilfeanspruch bei. Aus diesem Grund handelt es sich auch nur bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln um eine wirkliche Restkostenversicherung. Da lediglich die Kosten abgedeckt werden müssen, die von der Beihilfe nicht erstattet werden, fallen die Beiträge für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei sehr gering aus. Wer in jungen Jahren eintritt, profitiert darüber hinaus aufgrund des jungen Eintrittsalters und des guten Gesundheitszustands von weiteren Ersparnissen. Die private Krankenversicherung erhält nicht nur den Beihilfeanspruch aufrecht, sondern ermöglicht seinen Versicherungsnehmern darüber hinaus die Individualisierung des Leistungskatalogs. So erhalten beihilfeberechtigte Beamte der Polizei einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Der Ernstfall der Dienstunfähigkeit ist ein Thema, mit dem sich Beamte auf Probe der Polizei, Justiz und des Zolls dringend auseinandersetzen sollten. Grund hierfür ist Ihr gegenwärtiger Beamtenstatus. Da Sie sich in einer Probezeit befinden, steht Ihnen bei Dienstunfähigkeit noch kein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Dies ist erst dann der Fall, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Sie erhalten als Beamter auf Probe nur dann ein Ruhegehalt, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit während Ihrer Dienstausübung gesetzt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie privat vorsorgen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sichern Sie sich eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.
Diese Absicherung ist auch für den Fall sinnvoll, wenn Sie einen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Sollten Sie aufgrund Ihres Dienstes dienstunfähig werden, werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein monatliches Ruhegehalt. Da die Höhe des Ruhegehalts jedoch an den abgeleisteten Dienstjahren bemessen wird, liegt es bei Beamten auf Probe in der Regel weit unter dem üblichen Gehalt. Hier besteht eine große Versorgungslücke, die Sie schließen sollten. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie die Lücke effektiv füllen und Ihren Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrechterhalten.
Dienstanfänger-Police
Die DBV ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Aus diesem Grund konnten wir uns eine Expertise erarbeiten, die in maßgeschneiderten Produkten für Beamte mündet. Nicht ohne Grund gelten wir als TOP-Versicherer des öffentlichen Dienst. Ein Produkt, welches wir für Beamte auf Widerruf und Probe entwickelt haben, ist die Dienstanfänger-Police. Hier erhalten die Beamten der Polizei, Justiz und des Zolls ein attraktives Kombi-Produkt aus Dienstunfähigkeitsschutz und einem Produkt der Altersvorsorge.
Diensthaftpflichtversicherung
Beamte der Polizei müssen bei Ausübung ihres Dienstes zwangsläufig in Rechte Dritter eingreifen. Allerdings sind diese Eingriffe in der Regel gerechtfertigt. Es kann jedoch auch zu Fehlern kommen, die ein hohes Haftungsrisiko für Beamte der Polizei zutage kommen lassen. Sollte ein Beamter während seiner Dienstausübung einen Schaden verursacht haben, haftet hierfür zunächst einmal der Dienstherr. Allerdings kann dieser den Beamten im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist vor allem bei Personenschäden mit sehr hohen Schadensersatzforderungen für den Beamten der Polizei, Justiz oder des Zolls verbunden. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erhalten die Beamten eine zuverlässige Absicherung. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte Forderungen wiederum zuverlässig abgedeckt.
Altersvorsorge
Auch wenn Sie sich als Beamter auf Probe noch am Anfang Ihrer Beamtenkarriere befinden ist es wichtig, dass Sie bereits an morgen denken. Zwar steht Ihnen im Ruhestand ein Ruhegehalt zu, doch dieses liegt weit unter Ihren Bezügen aus dem aktiven Dienst. Hier entsteht eine Versorgungslücke, die Sie schließen sollten. Nur so können Sie sorgenfrei Ihren zweiten Frühling genießen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln hat maßgeschneiderte Produkte der Altersvorsorge im Angebot. Vor Ort stellen wir Ihnen diese gerne persönlich und unverbindlich vor.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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