DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während der Beamte zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört beispielsweise die finanzielle Fürsorge in Form des monatlichen Gehalts. Allerdings muss er darüber hinaus für die Gesundheitsfürsorge des Beamten sorgen. Hierbei hat der Dienstherr die Wahl zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge. Während die Heilfürsorge wie eine gesetzliche Krankenversicherung agiert, erfordert die Beihilfe etwas mehr Mitarbeit vom Beamten. So muss der Beamte die erstattungsfähigen Gesundheitskosten bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln einmal die passenden Beihilfestellen für beihilfeberechtigte Beamte aufgelistet.

Detaillierte Infos

Der Anspruch auf Beihilfe

Der Pflicht zur Gesundheitsfürsorge kann ein Dienstherr auf zwei unterschiedliche Arten und Weisen nachkommen. Zum einen kann er sich für die freie Heilfürsorge entscheiden. Diese übernimmt die Gesundheitskosten nahezu vollumfänglich und bietet in etwa die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Da eine Restkostenversicherung für Beamte der Polizei im risikoreichen Außendienst zu teuer wäre, erhalten diese vornehmlich Heilfürsorge. Schließlich würden die Versicherungsbeiträge aufgrund von Risikozuschlägen in ungeahnte Höhen schießen. Dies wäre unzumutbar für die Beamten. Im Umkehrschluss erhalten Beihilfe die Beamten, welche im Innendienst tätig sind oder sich bereits im Ruhestand befinden. Die dazu passende Restkostenversicherung bieten wir Ihnen in Form der beihilfekonformen Krankenversicherung.

Die Höhe der Beihilfe

Bei der Beihilfe wird ein Teil Ihrer erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernommen. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von individuellen Faktoren des Beamten der Polizei ab. Der Mindestanspruch bei der Beihilfe liegt bei 50%. Beamte, die mehr als ein Kind haben, haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Die Kinder selber haben einen Anspruch von 80%. Dieser Anspruch kann sogar für den Ehepartner bestehen. Hierfür müssen jedoch die beamtenversorgungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sobald der Beamte in den Ruhestand versetzt wird, liegt der Anspruch erneut bei 70%.

Voraussetzungen zur Kostenerstattung der Beihilfe

Die Kostenerstattung durch die Beihilfestelle erfolgt nicht automatisch. Zunächst muss der Beamte die entsprechenden Rechnungen inklusive eines unterschriebenen Antrags auf Kostenerstattung bei der für ihn zuständigen Beihilfestelle einreichen. Hier stellt der Dienstherr in der Regel ein Formblatt online als Download zur Verfügung. Wenn der Beamte zum ersten Mal einen Antrag stellt, muss einiges beachtet werden. So müssen zahlreiche persönliche Angaben gemacht und Nachweise eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit kann sich stark verzögern, wenn diese Angaben unvollständig sind. Schließlich werden dadurch Nachfragen seitens der Beihilfestelle erforderlich.

Die Besonderheit des Eigenbehalts

Im Falle von medizinisch notwendigen Behandlungen sind Beamte der Polizei dazu verpflichtet, einen Eigenbehalt zu entrichten. Dieser liegt zwischen 5 und 10 Euro. Sollte es zu einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme kommen, müssen für maximal 28 Tage 10 Euro vom Beamten geleistet werden. Allerdings sind die Zuzahlungen in ihrer Höhe jährlich beschränkt. Der maximale Eigenbehalt darf bei 2% des Jahreseinkommens liegen. Im Falle von chronisch kranken Beamten sinkt die Grenze auf 1%. Viele Bundesländer nutzen anstelle der Extra-Zahlung des Beamten die sogenannte Kostendämpfungspauschale. Hier wird der Eigenbehalt schlichtweg mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Die Bagatellgrenze der Beihilfe

Der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Beihilfe besteht für den Beamten nicht immer. Erst, wenn die angefallenen Kosten eine gewisse „Bagatellgrenze“ erreicht haben, kann der Beamte sie bei der Beihilfestelle einreichen. Diese Grenze liegt in der Regel bei 200 Euro. Zu beachten ist hierbei, dass nur Kosten berücksichtigt werden können, deren Rechnungsdatum maximal zwölf Monate zurückliegt. Damit der Beamte auf keinen Kosten sitzen bleibt, kann er deshalb auch Kosten unter der Bagatellgrenze nach zehn Monaten bei seiner zuständigen Beihilfestelle einreichen.

Die Beihilfestellen

Vor einiger Zeit gab es deutschlandweit viele verschiedene Beihilfestellen für Beamte der Polizei. Mittlerweile sind von diesen vielen Beihilfestellen nur noch zwei große übrig. So liegt die Zuständigkeit entweder beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV). Die meisten Beamten der Polizei werden von der Beihilfestelle des BADV betreut. Im Folgenden haben unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die wichtigsten Adressen aufgelistet. 

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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