Freie Heilfürsorge
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das in der Regel bis zum Eintritt in den Ruhestand besteht. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Die finanzielle Fürsorgepflicht erfüllt er in Form der Zahlung des monatlichen Gehalts. Doch darüber hinaus hat er eine Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Diese Pflicht kann der Dienstherr durch Beihilfe oder die freie Heilfürsorge erfüllen. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln einmal erklären, was die freie Heilfürsorge für Besonderheiten mit sich bringt.
Die Krankenfürsorgepflicht des Dienstherrn
Seiner Pflicht zur Krankenfürsorge kann ein Dienstherr durch Beihilfe oder freie Heilfürsorge nachkommen. Während die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten abdeckt, übernimmt die freie Heilfürsorge die Kosten vollumfänglich. Damit müssen Empfänger der freien Heilfürsorge auch, anders als beihilfeberechtigte Beamte, keine Restkostenversicherung abschließen.
Wer hat Anspruch?
Wonach entscheidet ein Dienstherr, welchem Beamten der Polizei Beihilfe und welchem die freie Heilfürsorge zusteht? Beamte der Polizei erhalten während des Vorbereitungsdienstes in der Regel alle freie Heilfürsorge. Erst nach dem Vorbereitungsdienst gabelt sich der Weg der Beamten der Polizei. Sie treten entweder eine Karriere im Innen- oder eine Karriere im Außendienst an. Beamte der Polizei, die in den Innendienst einsteigen, haben ein vergleichsweise geringes gesundheitliches Risiko bei ihrer täglichen Arbeit zu befürchten. Aus diesem Grund beziehen sie Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für die Restkosten müssen die Beamten der Polizei dann eine Restkostenversicherung wie die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln abschließen.
Im Umkehrschluss steht Beamten der Polizei im risikoreichen Außendienst in der Regel die freie Heilfürsorge zu. Diese übernimmt die Gesundheitskosten nahezu vollumfänglich. So besteht für den Beamten der Polizei keine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Der Grund hierfür liegt ganz klar auf der Hand. Beamte der Polizei, die im Außendienst arbeiten, gehen tagtäglich ein großes Risiko für ihre körperliche und mentale Gesundheit ein. Dementsprechend müssten sie bei Abschluss einer Restkostenversicherung mit einem horrenden Risikozuschlag rechnen. Um diese große finanzielle Belastung von den Schultern der Beamten zu nehmen, bewahrt sie die Heilfürsorge von der Pflicht einer zusätzlichen Krankenversicherung.
Funktionsweise
Die freie Heilfürsorge ist ein besonderes Konstrukt, das weder mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung noch mit der Beihilfe verglichen werden kann. Einzig und allein der Leistungsumfang deckt sich in etwa mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der freien Heilfürsorge behält der Dienstherr des Beamten in der Regel etwa 1,5% des monatlichen Gehalts ein, um einen Beitrag des Beamten einzuziehen. Hiervon sind jedoch Vollzugsbeamte der Polizei ausgeschlossen.
Bei Beamten der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht ein direkter Anspruch auf Sachleistungen. Hierzu zählen alle denkbaren ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen. Alle Behandlungen, die gemäß Leistungskatalog erstattungsfähig sind, werden vom Dienstherrn zu 100% übernommen. Manche Bundesländer ermöglichen es den Beamten der Polizei, darüberhinausgehende Kosten im Wege der Beihilfevorschriften geltend machen zu können.
Leistungen
Die Leistungen der freien Heilfürsorge sind in etwa mit denen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen. So wird den Beamten der Polizei eine vorbeugende Gesundheitsfürsorge geboten. Die Kosten ärztlicher Behandlungen werden im Krankheitsfalls übernommen. Dies gilt auch für psychotherapeutische Maßnahmen. Bei Schwangeren werden die Kosten für Entbindung, die entsprechende ärztliche Betreuung sowie eine Hebamme übernommen. Bei zahnärztlichen Behandlungen übernimmt die freie Heilfürsorge die Kosten einschließlich eines vorzunehmenden Zahnersatzes. Behandlungen im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung werden ebenfalls abgedeckt. Kosten für Arzneimittel, Verbandsmittel, Medikamente und Hilfsmittel sind auch Bestandteil des Leistungskatalogs.
Zusatzversicherungen
Vielen Beamten der Polizei dürfte der schwache Leistungskatalog der freien Heilfürsorge nicht genügen. Schließlich entspricht dieser ungefähr den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ist von nicht mehr als einem „Grundschutz“ zu sprechen. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, Ihren Versicherungsschutz in Eigenregie zu erweitern. Wir haben einige leistungsstarke Zusatzversicherungen im Angebot, die Sie einmal unter die Lupe nehmen sollten.
Private Zahnzusatzversicherung
Die Kosten von zahnärztlichen Behandlungen werden grundsätzlich von der freien Heilfürsorge übernommen. Allerdings gibt es vornehmlich im Bereich der Zahnersatzleistungen hohe Eigenbeteiligungen zu befürchten. Mithilfe einer privaten Zahnzusatzversicherung können sich Beamte der Polizei adäquat absichern.
Krankenversicherung
Sollte sich Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umwandeln, ist der Weg in eine Krankenversicherung unausweichlich. Als Beamter der Polizei mit Beihilfeanspruch sind Sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet. Es gibt verschiedene Ursachen für eine Umwandlung von Heilfürsorge in Beihilfe. So ergeht es vielen Beamten auf Widerruf nach Ernennung zum Beamten auf Probe so. Schließlich wandelt sich bei denjenigen, die nach dem Vorbereitungsdienst in den Innendienst gehen, der Anspruch auf Heilfürsorge häufig in einen Beihilfeanspruch um. Außerdem kann es während Ihrer Karriere zu einem Wechsel vom risikoreichen Außendienst in den risikoärmeren Innendienst kommen. Dies führt ebenfalls häufig zu einem Wechsel von freier Heilfürsorge zu Beihilfe. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand ist jeder Beamte beihilfeberechtigt. Egal, wann Sie Beihilfe beziehen - wir haben die passende Restkostenversicherung.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln stellt Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung gerne persönlich und unverbindlich vor.
Anwartschaftsversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Berechnungsgrundlage Ihres Beitrags in der privaten Krankenversicherung nicht Ihr Einkommen. Es wird vielmehr auf individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers abgestellt. Hierzu zählen vor allem Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Dementsprechend ist ein später Eintritt in eine private Krankenversicherung auch mit hohen Kosten verbunden. Es ist für Beamte der Polizei im Außendienst allerdings häufig erst im fortgeschrittenen Alter möglich einzutreten. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie sich bereits im jungen Alter bestmögliche Konditionen für Ihren späteren Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung sichern.
Pflegeversicherung
Unabhängig davon, ob Sie als Beamter der Polizei Beihilfe oder Heilfürsorge beziehen, unterliegen Sie gewissen Versicherungspflichten. Hierzu zählt auch die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Grund ist die Abwehr hoher Pflegekosten im fortgeschrittenen Alter. Sobald Sie in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eintreten, können Sie auch von unserer leistungsstarken privaten Pflegeversicherung profitieren.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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