Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das in der Regel bis zu Ihrem Ruhestand besteht. Es ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So sind die Beamten zu Dienst und Treue verpflichtet. Die Dienstherren müssen wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen.
Hierzu zählt zum einen die finanzielle Fürsorge. Dieser kommt der Dienstherr durch Zahlung eines monatlichen Gehalts nach. Darüber hinaus hat er eine Pflicht zur Krankenfürsorge. Hier hat der Dienstherr eine Wahlfreiheit zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe. Während der Dienstherr bei der freien Heilfürsorge die gesamten Gesundheitskosten trägt, werden im Rahmen der Beihilfe die erstattungsfähigen Kosten nur zu einem bestimmten Teil getragen.
Da die Beihilfe nur einen bestimmten Teil der Gesundheitskosten übernimmt, gilt für Beamte mit Beihilfeanspruch die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Dies soll Beamte vor der hohen finanziellen Belastung bewahren, die mit Gesundheitskosten einhergehen kann. Beamte mit Beihilfeanspruch haben diesbezüglich eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Die beiden Versicherungssysteme sind im Kern völlig unterschiedlich. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die Wahl der passenden Restkostenversicherung wohlüberlebt gefällt wird. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Krankenversicherung. Im Folgenden haben wir einmal die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungstypen aufgelistet.
Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei völlig unterschiedlichen Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche Krankenversicherung und auf der anderen Seite die private Krankenversicherung. Obwohl das Ziel beider Absicherungen die Abdeckung anfallender Gesundheitskosten ist, unterscheiden sie sich in vielen Punkten voneinander.
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch die Beitragsberechnung liegt in der Hand des Gesetzgebers. So muss jeder Versicherungsnehmer 15,5% seines monatlichen Einkommens aufwenden, um die Versicherungsbeiträge zu zahlen. Dies ist auf das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzuführen. Da die Gutverdiener einen höheren Beitrag zahlen, stützen sie die Geringverdiener und die Personen fortgeschrittenen Alters. Bei klassischen Arbeitnehmerverhältnissen unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer indem er die Hälfte der Beiträge übernimmt. Bei Beamten sieht dies anders aus. Da sie mit Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung den Anspruch auf Beihilfe verlieren, steht ihnen auch bei den Versicherungsbeiträgen keine Unterstützung zu. Sie müssen vollumfänglich für die 15,5% des Gehaltes geradestehen. Dies kann zu einer hohen finanziellen Belastung führen, was angesichts der schwachen Leistungen ungerechtfertigt wirkt.
Beamte der Polizei, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen den Verlust der Beihilfe verkraften. Ihr Dienstherr unterstützt Sie im Rahmen Ihrer Gesundheitskosten dann nicht mehr. In Folge dessen müssen Sie die Beiträge vollumfänglich aus eigener Kraft bestreiten. Somit handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch um keine wirkliche Restkosten-, sondern vielmehr um eine „Vollkostenversicherung“.
Private Krankenversicherung
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung kann jeder Versicherungsnehmer sein persönliches Versicherungspaket schnüren. Dank der Wahl zwischen unterschiedlichen Leistungen, kann sich jeder die Leistungen versichern lassen, die er auch tatsächlich benötigt. Gesetzliche Beschränkungen gibt es hier lediglich beim Basisschutz. So gewährleistet der Gesetzgeber, dass jeder Versicherte in der privaten Krankenversicherung zumindest die Leistungen erhält, die er auch in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würde. Private Zusatzversicherungen sind in der privaten Krankenversicherung nicht von Nöten. Hier kann so ziemlich jede Gesundheitsleistung zum Bestandteil des persönlichen Tarifs gemacht werden.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt Ihr Einkommen bei der privaten Krankenversicherung keine Rolle. Hier kommt es vielmehr auf Ihre individuellen Eigenschaften an. So sind Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang für die Berechnung Ihrer Beiträge maßgeblich. Dementsprechend fußt die private Krankenversicherung auch auf dem Individualprinzip. Hier sorgt jeder Versicherungsnehmer für sich selbst vor. Dies wird durch die Bildung sogenannter „Altersrückstellungen“ erreicht. Während Ihres aktiven Dienstes wird ein Teil ihrer Beiträge zurückgestellt. Die angesparten Rückstellungen dienen dann der Abdeckung der gesteigerten Gesundheitskosten im Alter.
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, kann auch auf die Unterstützung durch die Beihilfe zählen. Nicht ohne Grund heißt unsere maßgeschneiderte private Krankenversicherung für Beamte der Polizei „beihilfekonforme Krankenversicherung“. Da die Beihilfe lediglich Restkosten hinterlässt, müssen Sie auch nur diese absichern. Somit erhalten Sie eine leistungsstarke private Krankenversicherung zu attraktiven Konditionen.
Die Vorteile einer Anwartschaftsversicherung
Beamte der Polizei beziehen häufig die freie Heilfürsorge. Eine separate Krankenversicherung ist dann nicht von Nöten. Schließlich bestehen keine Restkosten, die abgedeckt werden müssen. Allerdings besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge nicht ein Leben lang. Spätestens dann, wenn Sie in Ruhestand gehen, verwandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Nun stehen Sie in der Pflicht, eine Restkostenversicherung abzuschließen.
Allerdings ist ein später Eintritt in die private Krankenversicherung mit hohen Kosten verbunden. Schließlich werden Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, dass Sie lediglich in den Basisschutz der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden. Hier erhalten Sie dann nur die schwachen Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie entsprechend vorsorgen. Diese sollten Sie sich bereits in jungen Jahren sichern. Ihre persönlichen Eigenschaften wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand werden dann gewissermaßen „eingefroren“ und bei der späteren Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Sie werden mehr oder weniger so behandelt, als wären Sie all die Jahre Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen. So sichern Sie sich für Ihren späteren Beitritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die bestmöglichen Konditionen.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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