10 Tipps für die Krankenversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Stehen Sie am Beginn Ihrer Karriere bei der Polizei oder möchten die Krankenversicherung wechseln? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln haben Ihnen 10 praktische Tipps zusammengestellt, wie Sie die für Sie passende Versicherung finden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns, wenn Sie weitere Fragen haben oder sich ausführlich beraten lassen möchten.
Hierauf sollten Sie achten
1. Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Als Beamter haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Das hat den Vorteil, dass Sie sich die besten Konditionen heraussuchen können und nicht an eine Versicherung gebunden sind (wie etwa bei Arbeitnehmern der Fall). Grundsätzlich gilt, dass junge Beamte der Polizei diese Entscheidung gut überdenken sollten. Denn: Sie kann nur unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden. Bei der Polizei haben Sie, wie als Beamter generell, Anspruch auf Beihilfe Ihres Dienstherrn. Durch sie wird ein Teil Ihrer Krankheitskosten übernommen, sodass Sie sich nur noch für den Restbetrag versichern müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ein solches Konzept nicht – dafür haben Sie dort unter anderem den Vorteil, Ehegatte und Kinder kostenfrei mitzuversichern.
2. Die Anwartschaft auf die Krankenversicherung
Durch die sogenannte Anwartschaftsversicherung haben Sie eine Garantie, zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das ist in der Regel nur in zwei Fällen notwendig, die auf Beamte der Polizei aber häufig zutreffen:
- Sie erhalten momentan die freie Heilfürsorge Ihres Dienstherrn, müssen aber später eine eigene Krankenversicherung abschließen.
- Sie stehen noch gar nicht im Beamtenverhältnis, sind gesetzlich versichert – wissen aber, dass Sie in absehbarer Zeit ins Beamtenverhältnis wechseln.
Polizisten erhalten beim Bund und in vielen Bundesländern die sogenannte freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr alle Krankheitskosten übernimmt. Die Krankenversicherung ist damit entbehrlich. Allerdings fällt die freie Heilfürsorge irgendwann (mit der Verbeamtung auf Lebenszeit oder der Pensionierung) weg. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung. Mit der Anwartschaft sichern Sie sich die Aufnahme in die PKV und feste Konditionen.
3. Die freiwillige gesetzliche Versicherung
Wenn Sie sich entscheiden, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben oder dort einzutreten, erhalten Sie keine Beihilfe mehr. Denn: Beihilfe gibt es nur, wenn Sie für ärztliche Behandlungen eine Rechnung vorlegen können. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie jedoch keine Rechnungen und damit auch keine Beihilfe. Für Zusatzrechnungen (etwa die Zuzahlung beim Zahnarzt) haben Sie jedoch weiterhin einen Anspruch auf Beihilfe. Was sich zunächst nach einem Nachteil anhört, kann sich vor allem für Familien lohnen. Denn: Während Sie in der PKV für jedes Kind, den Ehegatten und sich selbst einen Vertrag benötigen, gibt es in der GKV die sogenannte Familienversicherung. In ihr sind Ehegatte und Kinder kostenfrei beim Hauptverdiener mitversichert. Ob sich der freiwillige Verbleib in der GKV lohnt, ist von vielen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich daher kostenfrei und unverbindlich bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln beraten!
4. Vergleichen Sie private Krankenkassen
Während Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen überall identisch sind, gibt es bei den privaten Kassen oft gravierende Unterschiede. Vergleichen Sie als Beamter der Polizei daher regelmäßig die Anbieter – insbesondere vor der Verbeamtung sollten Sie einen gründlichen Vergleich durchführen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
5. Den passenden Tarif finden
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Tarif als Beamter der Polizei das richtige für Sie ist, sollten Sie sich einige zentrale Fragen stellen. Fünf davon haben wir Ihnen unter diesem Absatz zusammengefasst. So finden Sie erste Anhaltspunkte dafür, welchen Schutz und in welchem Umfang Sie benötigen.
- Möchten Sie anerkannte Spezialisten aufsuchen oder legen Sie bei bestimmten Dingen Wert auf die Behandlung durch die besten Ärzte in Ihrer Region?
- Soll die Krankenversicherung alle Kosten übernehmen oder sind Sie bereit, einen Eigenanteil (sogenannter Selbstbehalt) zu tragen?
- Haben Sie eine Brille und möchten regelmäßig neue Modelle?
Für Beamte der Polizei gilt außerdem: Als Privatpatient müssen Sie grundsätzlich etwas kürzere Wartezeiten als in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kauf nehmen. Haben Sie die genannten Fragen beantwortet, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. Zusammen finden wir den passenden Tarif für Sie.
6. Zusatzleistungen
Während Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung für viele Leistungen separate Versicherungen benötigen, deckt die PKV vieles direkt ab. Sie sollten sich daher überlegen, wie viel Wert Sie auf zusätzliche Leistungen legen. Dazu gehören zum Beispiel Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Tagegeld,…).
7. Der Service der DBV
Beamte der Polizei profitieren als Mitglied der DBV von umfangreichen Serviceleistungen. Hierzu gehören unter anderem auch diese Punkte:
- Gute Erreichbarkeit der Hotlines und Geschäftsstellen
- Unterstützung und Vermittlung von Terminen bei Fachärzten
- Umfassende Hilfeleistung bei medizinischen Fragen durch unsere eigenen Ärzte
- Schnelle und unkomplizierte Erstattung eingereichter Rechnungen
- Zeitnahe Klärung vom Rückfragen
8. Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung der DBV haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Beitragsrückerstattung in Anspruch zu nehmen. Wie der Name bereits sagt, erhalten Sie hierbei einen Teil der gezahlten Beiträge für das letzte Versicherungsjahr zurück. Wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung ausfällt, erfahren Sie in dem Schreiben, das wir Ihnen am Anfang eines jeden Jahres zusenden. Für Beamte der Polizei bedeutet das: Nehmen Sie bis auf Vorsorgeuntersuchungen keine Leistungen der Versicherung in Anspruch, erhalten Sie drei oder sechs Monatsbeiträge zurück. Heben Sie kleine Rechnungen daher immer auf und reichen Sie sie nur bei der Beihilfestelle ein. Erst wenn die Leistung der Versicherung die Rückerstattung übersteigt, sollten Sie die Dokumente bei der Krankenversicherung einreichen.
9. Achten Sie auf den Selbstbehalt
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln empfehlen Ihnen als Beamter der Polizei, bei der Krankenversicherung lieber keinen Selbstbehalt zu vereinbaren. Denn: Sie wissen nie, wie häufig Sie im Jahr zu Arzt müssen. Werden Sie schwer krank oder haben häufige Nachsorgeuntersuchungen, summieren sich die Selbstbehalte und werden zu einer hohen Belastung. Lassen Sie sich zu dieser Thematik am besten persönlich bei uns beraten. Meistens steigt der monatliche Beitrag nur geringfügig an, wenn Sie keine Selbstbeteiligung vereinbaren.
10. Seien Sie ehrlich
Der letzte Tipp lautet: Bleiben Sie bei der Wahrheit. Insbesondere beim Abschluss der privaten Krankenversicherung sollten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Der Grund: Lassen Sie Krankheiten oder andere Vorfälle aus der Vergangenheit weg (etwa regelmäßigen Alkoholkonsum) und kommt es aufgrund dieser Vorgeschichte zu weiteren Behandlungen, muss die Krankenversicherung nicht zahlen. Darüber hinaus kann sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben – in diesem Fall würden Sie gar keine Leistungen mehr erhalten.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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