DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Beihilfekonforme
Krankenversicherung Köln

Beihilfe für Lehrer und Referendare der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Als Lehrer und Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. So sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Dienstherrn Dienst und Treue zu leisten. Im Gegenzug hat Ihr Dienstherr umfangreiche Fürsorgepflichten. Hierzu gehört nicht nur die Pflicht zur finanziellen Absicherung. Darüber hinaus hat Ihr Dienstherr eine Krankenfürsorgepflicht zu erfüllen. Dieser Pflicht kann er unter anderem durch die Beihilfe nachkommen. Hier übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer anfallenden Gesundheitskosten. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erklären Ihnen im Folgenden kurz, welche Besonderheiten Sie rund um die Beihilfe beachten müssen.

Die Mechanismen der Beihilfe

Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch der Beihilfeanspruch im Einzelnen ausfällt, hängt von individuellen Faktoren ab. Der Mindestanspruch beträgt 50%. Beamte, die mehr als ein Kind haben, haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Beamte im Ruhestand haben einen Mindestanspruch von 70% Beihilfe.
 
Die Beihilfe trägt nur einen Teil der anfallenden Kosten. Anfallende Restkosten muss der Beamte aus eigener Tasche zahlen. Um den Beamten vor einer belastenden finanziellen Lage zu bewahren, gilt seit geraumer Zeit die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei haben die Beamten, anders als Angestellte, eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Um von umfangreichen Leistungen und attraktiven Konditionen profitieren zu können, sollten sich Lehrer für die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln entscheiden.

Wer hat einen Anspruch auf Beihilfe?

Der Anspruch auf Beihilfe gilt ab der Ernennung zum Beamten auf Widerruf und dauert solange an, wie der Beamte im Beamtenverhältnis verbleibt. Dies bedeutet in der Regel, dass der Anspruch bis zum Eintritt in den Ruhestand Bestand hat. Doch auch die Familienangehörigen des Beamten können von der Beihilfe profitieren. So steht den Kindern des Beamten ein Beihilfeanspruch in Höhe von 80% zu. Sollte der Ehepartner in keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein und ein gewisses jährliches Einkommen nicht überschreiten, besteht auch für diesen ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70%.
 
Wer sich jedoch als verbeamteter Lehrer für die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, verliert die Unterstützung der Beihilfe. Dies kann einen empfindlichen Nachteil darstellen. Auch Lehrer, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Aus diesem Grund haben diese auch nur dann die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
 

So funktioniert die Beihilfe

Die Beihilfe dient dem Zwecke, den Beamten finanziell zu entlasten. Sobald Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente anfallen, müssen die Beamten diese zunächst selbst übernehmen. Anschließend können sie die Kosten jedoch geltend machen. Hierfür reichen sie die Belege sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung ein. Die erstattungsfähigen Kosten werden dem Beamten dann zurückerstattet. Vor allem zu Beginn kann dies eine große Umstellung bedeuten. Viele Referendare waren vor ihrer Verbeamtung Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier werden die Kosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse abgegolten. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln helfen Ihnen jedoch gerne mit wertvollen Informationen weiter.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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