DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Berufsunfähigkeitsversicherung Köln

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Die eigene Arbeitskraft stellt für die meisten von uns das größte Kapital dar. Ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen verdient im Laufe seines Berufslebens über 1 Million Euro. Ohne Einkommen können weder Miete, Bekleidung und Verpflegung bezahlt noch für das Alter vorgesorgt werden.

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von vielen schlicht und einfach ausgeblendet. Sie denken, Ihnen wird schon nichts passieren? Jeder 4. Arbeitnehmer oder Beschäftigte im Öffentlichen Dienst scheidet wegen körperlichen oder psychischen Erkrankungen vorzeitig aus dem Beruf bzw. Dienst aus. Ein Großteil der Erwerbstätigen verlassen sich darauf, dass sie bei Berufsunfähigkeit durch den Staat versorgt werden. Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde jedoch abgeschafft. Anspruch auf staatliche Unterstützung haben nur vor dem 02.01.1961 Geborene, Erwerbsunfähige oder zu 100% invalide Arbeitnehmer.

Personen, die nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, werden zunächst auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Sachbearbeiter erhält keine Leistungen aus der staatlichen Rentenkasse, wenn er beispielsweise noch als Nachtwächter arbeiten kann. Ob es auf dem Arbeitsmarkt entsprechende offene Stellen gibt, ist nicht relevant.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln anbietet, ist für alle, die auf das Einkommen aus ihrer beruflichen Tätigkeit angewiesen sind, eine existenzielle Absicherung.

Berufsunfähigkeit bei Referendar und Lehrer

Lehrer werden entweder im Angestelltenverhältnis, als Beamter oder freiberuflich tätig. Angestellte werden berufsunfähig, Beamte stehen in einem Dienstverhältnis und können daher nur dienstunfähig werden.

Werden Sie berufsunfähig, können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr wie gewohnt verrichten. Können Sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen, sind Sie berufsunfähig aber nicht erwerbsunfähig. Ohne die notwendige Ausbildung und Erfahrung werden Sie in einem anderen Beruf als Hilfskraft ein weitaus geringeres Einkommen erzielen als in Ihrem eigentlichen Beruf. Sie müssen Ihr gesamtes Leben an die drastischen Einkommenseinbußen anpassen.

Die Folgen sind finanzielle Probleme, die es Ihnen nahezu unmöglich machen, allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und schlimmstenfalls Ihre Existenz bedrohen. Ohne oder nur mit geringem Einkommen sind Sie armutsgefährdet, auf Sozialleistungen angewiesen und können nicht fürs Alter vorsorgen, so dass Ihnen Altersarmut droht.

Erwerbsunfähigkeit bei Referendar und Lehrer

Berufsunfähigkeit kann nicht mit Erwerbsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Als erwerbsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner oder nur teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Voll erwerbsunfähige Lehrer können in keinem Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten. Teilweise erwerbsunfähig sind Lehrer, die maximal sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Ob Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wird genau überprüft.

Zunächst muss ein Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsfähigkeit beurteilen. Anspruch auf eine Rente besteht erst nach einer fünfjährigen Wartezeit, in der mindestens drei Jahre Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingezahlt wurden. Berufsanfänger gehen höchstwahrscheinlich leer aus. Wird eine Rente gewährt, ist diese fast immer zeitlich befristet und oft so niedrig, dass damit der Lebensunteralt nicht bestritten werden kann und zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden müssen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

Werden Sie als berufsunfähig, aber noch erwerbsfähig eingestuft, erhalten Sie keine Leistungen vom Staat. Daher ist es wichtig, das Risiko einer Berufsunfähigkeit so früh wie möglich privat abzusichern. Bevor ein Versicherungsvertrag zustande kommt, machen sich die Versicherungsunternehmen ein Bild von Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Bei Vorerkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten, kann der Antrag abgelehnt werden. Je jünger Sie sind desto weniger gesundheitliche Beeinträchtigungen werden Sie in der Regel haben. Die Versicherungsprämien richten sich danach, wie hoch das zu versichernde Risiko ist.

Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel
  • Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel

Da Beamte nicht berufsunfähig , sondern dienstunfähig werden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Der Grund: Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihren Dienst zu leisten, können Sie dienstunfähig werden. Es reicht schon, wenn der Dienst nur noch zu 80 % ausgeübt werden kann. Berufsunfähig sind Sie erst mit einer Untauglichkeit von mindestens 50 %.

Bei einer unechten Klausel wird nur die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen als Berufsunfähigkeit anerkannt. In den Ruhestand versetzt werden können nur Lehrer auf Lebenszeit nach mehr als fünf Dienstjahren. Die Entlassung von Dienstanfängern gilt nicht als Berufsunfähigkeit. Sie erhalten keine Rente.

Die echte Klausel besagt, dass sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln enthält eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.

Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel ist nur ein mögliches Ausschlusskriterium. Bei anderen Versicherern können sich möglicherweise weitere Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen verstecken.

Voraussetzungen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Verfassung werden Ihnen einige Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Ganz wichtig ist, dass Sie diese Fragen umfassend, korrekt und wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Aussagen kommen spätestens dann ans Tageslicht, wenn Sie berufsunfähig werden und Ansprüche stellen. Falsche Auskünfte, auch wenn diese nicht im Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeit stehen, können Ihren Leistungsanspruch zunichtemachen. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen wenden Sie sich bei Unsicherheiten direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärzte und bitten um Krankenakteneinsicht.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Von der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie auf Dauer Ihren letzten Beruf zu weniger als 50 % verrichten können. Ob Sie noch einem anderen Beruf nachgehen könnten und welche Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führte, spielt keine Rolle.

Von Vorteil ist die Vereinbarung einer sogenannten Dynamik, mit der die Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch steigt, um die Inflation auszugleichen und zu erwartende Gehaltserhöhungen zu berücksichtigen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare

Was ist eine Dienstunfähigkeit bei Referendar und Lehrer?

Für dienstunfähig werden Sie von Ihrem Dienstherrn erklärt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst im letzten halben Jahr weniger als drei Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres wieder vollkommen dienstfähig werden.

Psychische bzw. psychosomatische Krankheiten sind die häufigsten Ursachen von Dienstunfähigkeit bei Lehrern. Betroffen sind nicht nur Lehrer, die schon lange unterrichten. Auch Dienstanfänger werden schon aufgrund gesundheitlicher Beschwerden dienstunfähig. Ein Drittel der Lehrer in Deutschland zeigt Burnout-Symptome. Rund zwei Drittel der Lehrer an deutschen Schulen gehen infolge einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand.

Zwar haben Referendare und Lehrer Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherrn, allerdings müssen sie nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine fünfjährige Wartezeit erfüllen, bevor sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können. In den ersten fünf Dienstjahren werden Lehrer in der Regel wie Referendare bei Dienstunfähigkeit entlassen. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden aus einem Dienstunfall resultiert.

Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht. In den ersten Jahren sind die Ansprüche noch sehr gering.

Referendar und Lehrer benötigen eine private Absicherung

Eine Dienstunfähigkeit bring immer finanzielle Einbußen mit sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ermöglicht Ihnen, Ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren, egal, ob Sie als Referendar oder kurz vor der Pensionierung dienstunfähig werden. In der Realität wird das Risiko, eines Tages den Dienst nicht mehr wie gewohnt verrichten zu können und dienstunfähig zu werden, immer noch unterschätzt. Zu einem Unfall oder einer Erkrankung kann es jederzeit kommen. Die finanzielllen und sozialen Folgen können tragisch sein.

Sie sollten bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung weniger auf die Kosten achten, sondern Ihr Hauptaugenmerk auf die Leistungen richten.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Änderungen, Nachversicherungen und Teilversicherungen sind möglich
  • Die Rentenhöhen können, je nach Bedarf und Besoldungsgruppe, flexibel vereinbart werden
  • Starter-BU der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln - eine spezielle und besonders preiswerte Absicherung für Dienstanfänger
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit einem Produkt der Altersvorsorge kombinierbar
  • Dynamikoption, zum Ausgleich inflationsbedingter Verluste inklusive
  • kostenlose Infektionsschutzklausel
  • Keine „abstrakte Verweisung“, Verweis auf einen unzumutbaren Beruf

Umfassenden Schutz für Lehrer bei Dienstunfähigkeit gewähren nur wenige Versicherungsunternehmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zahlt auch dann eine Rente, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber noch berufsfähig sind. Die vereinbarte, monatliche Rente erhalten Sie zusätzlich zum Ruhegehalt Ihres Dienstherrn.

Finanzieller Bedarf von berufsunfähigen Lehrern

Zur Orientierung wie viel Geld Sie bei Dienstunfähigkeit benötigen, sollten Sie einmal durchrechnen, wie hoch Ihre Lebenshaltungskosten pro Monat sind. Übliche Fixkosten sind unter anderem: Miete, Verpflegung, Kleidung, Medikamente, andere Versicherungen, Altersvorsorge, Auto, eventuelle Unterhaltszahlungen.

Mit der Berufsunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie Ihre Fixkosten abdecken oder im Idealfall die Differenz zwischen gewohntem Einkommen und Ruhegehalt des Dienstherrn ausgleichen.

Ihr gesamtes Einkommen sollte bei Dienstunfähigkeit mindestens 75 %, besser 80 % Ihres gewohnten Nettoeinkommens erreichen, um keine Einschränkungen in der Lebensqualität hinnehmen zu müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung, die Ihre Existenz sichern kann und die Sie so früh wie möglich abschließen sollten.

Das finanzielle Risiko ist für Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren am höchsten. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen für den Abschluss einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung am besten. Eine frühzeitige Absicherung macht sich bei den Versicherungsbeiträgen bemerkbar. Die Beiträge steigen, umso älter Sie bei Versicherungsabschluss sind. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch einen Unfall, nimmt im Laufe der Jahre zu, so dass im ungünstigsten Fall eine Absicherung nicht mehr möglich ist.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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