Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann im Ernstfall Ihre Existenz sichern und wird im Idealfall zu Beginn des Referendariats abgeschlossen. Schutz und Fürsorge des Dienstherrn sind zwar sehr umfangreich, weisen allerdings während des Referendariats und in den ersten Dienstjahren noch Lücken auf. Anspruch auf Fürsorge bei Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Lebenszeit, die eine fünfjährige Wartezeit erfüllen. Referendare werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.
Im Referendariat wird schon viel von Ihnen verlangt. Sie stehen unter dem Druck, den Ansprüchen von Schülern, Eltern und der Schulleitung gerecht zu werden. Referendare unterrichten bereits selbstständig, bereiten Unterricht vor und nach, beaufsichtigen Schüler und übernehmen oftmals zusätzliche Aufgaben, wie Vertretungsstunden für erkrankte Kollegen.
Ständige Überforderung löst nicht selten psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen aus. Betroffen sind Dienstanfänger genauso wie erfahrene Lehrer, die schon lange unterrichten. Auch Krankheiten und Unfälle können zur Dienstunfähigkeit führen.
Wann ist ein Student und Referendar dienstunfähig?
Wenn Sie in den letzten sechs Monaten weniger als drei Monate Ihren Dienst ausüben konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig sein werden, können Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt werden.
Erfüllen Beamte die fünfjährige Wartezeit, können sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Referendare können dem Dienstherrn gegenüber noch keine Ansprüche geltend machen. Sie können nur bei einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.
Dienstunfähigkeit und Folgen für Studenten und Referendare
Eine Dienstunfähigkeit kann Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Statt des sicheren Arbeitsplatzes und Sicherheit einer lebenslangen Alimentation werden Sie nach Ihrer Entlassung voraussichtlich zunächst auf Hartz 4 angewiesen sein. Dieses Risiko sollten Sie von Anfang an absichern. Viele sind sich jedoch der Gefahren, die längere Krankheit und Dienstunfähigkeit bergen, gar nicht bewusst.
Bei Entlassung werden Sie von Ihrem Dienstherrn für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wurden für Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig davon:
- wie viele Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden
- wie viele Entgeltpunkte gesammelt wurden
- wie hoch das Nettoeinkommen ist
- die Art der Erwerbsunfähigkeit (voll/teilweise)
Erfüllen Sie die Wartezeit und können in den Ruhestand versetzt werden, sind Ihre Ansprüche auf ein Ruhegehalt anfangs gering. Sie können mit etwa 35 Prozent der letzten Bezüge, beziehungsweise einer Mindestversorgung von etwa € 1.400 rechnen.
Die Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von den geleisteten Dienstjahren. Mit jedem Dienstjahr steigen Ihre Ansprüche, bis auf maximal 71,75 % des letzten Soldes.
Schutz der Existenz bei Dienstunfähigkeit für Studenten und Referendare
Ihre finanzielle Situation wird sich bei Dienstunfähigkeit zu jeder Zeit gravierend verschlechtern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten als auch für Referendare und Dienstanfänger die beste Möglichkeit, um im Ernstfall die eigene finanzielle Existenz zu sichern.
Studenten und Referendare benötigen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Referendaren keinen ausreichenden Schutz. Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt die Versicherung, trotz der Feststellung der Dienstunfähigkeit des Dienstherrn, nach ihren Kriterien und durch ihre eigenen Gutachter, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Manche Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln, die besagen, dass Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei der Versetzung in den Ruhestand besteht. Werden Referendare und Dienstanfänger entlassen, erhalten sie von der Versicherung keinen Cent.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass Ihnen bei Dienstunfähigkeit und darauf folgender Entlassung die Ihnen zustehenden Leistungen ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare
Referendaren und Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung - die Dienstanfänger- Police -, zu besonders günstigen Konditionen an. Die Dienstanfänger-Police ist die Kombination einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der Altersvorsorge. Sie profitieren von finanzieller Sicherheit bei Dienstunfähigkeit und beginnen gleichzeitig mit dem Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln:
- Garantie auf die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente
- Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
- Problemlose Anpassungen im Absicherungsbedarf, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
- Teil- und Nachversicherungen sind möglich
- Referendare profitieren von speziellen und besonders preiswerten Konditionen
- Dynamikoption - Ausgleich der Verluste durch Inflation
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erkennt die Dienstunfähigkeitserklärung Ihres Dienstherrn an und zahlt ohne weitere Überprüfung auch dann eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie zwar als dienstunfähig, aber nicht als berufsunfähig gelten.
FAQ – Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
Benötigen Studenten und Referendare eine private Dienstunfähigkeitsversicherung?
Gerade bei Referendaren kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Ernstfall die Existenz sichern. Referendare und Dienstanfänger haben bei Dienstunfähigkeit dem Dienstherrn gegenüber noch keine Ansprüche auf Versorgung. Erst wenn Sie nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine fünfjährige Wartezeit erfüllen, können Sie mit einem Ruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Referendare und Dienstanfänger werden bei Dienstunfähigkeit ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls können Ansprüche erhoben werden.
Reicht für Studenten und Referendare eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gleichzusetzten. Eine Voraussetzung für Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Referendare, für die dies in der Regel nicht möglich ist, keine Leistungen von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten „echten Beamten- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsklausel“. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung auch bei Entlassung ohne weitere Überprüfungen anerkannt wird.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung einen Studenten und Referendar?
Die Beiträge sind von individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise:
- Alter bei Versicherungsabschluss
- gewünschte Rentenhöhe
- Versicherungslaufzeit
- Berufsgruppe
- Vorerkrankungen
Besonders kostengünstig für Referendare und Dienstanfänger ist die Dienstanfänger-Police der DBV, mit der Sie gleichzeitig beginnen, für das Alter vorzusorgen.
Ist die Höhe der Absicherung von Studenten und Referendaren flexibel?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort] kann jederzeit Ihrer veränderten Situation angeglichen werden. Beispielsweise eine Erhöhung bei Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes oder Reduzierung, wenn erste Mindestansprüche für eine Versorgung durch den Dienstherrn bestehen. Dadurch verändern sich auch Ihre monatlichen Beiträge.
Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung [name] in [ort], Sie ausführlich. Natürlich auch zu weiteren wichtigen Absicherungen für Studenten und Referendaren.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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