DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Köln

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf auszuscheiden, besteht für jeden Erwerbstätigen. In besonderem Maße gefährdet sind Personen, die bei ihrer Erwerbstätigkeit körperlich oder psychisch stark belastet werden. Besonders gefährdet sind Beamte der Feuerwehr oder der Polizei, aber auch Lehrer.

Lehrer erhalten in unserer Gesellschaft nur wenig Anerkennung. Dabei leisten sie einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie bereiten die nächsten Generationen darauf vor, später ein eigenverantwortliches Leben führen und einen Beruf nach ihren Fähigkeiten ausüben zu können. Lehrer tragen maßgeblich zur Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.

Mit ihrem pädagogischen Bildungsauftrag tragen Lehrer eine große Verantwortung. Sie vermitteln anspruchsvolles, umfassendes Fachwissen und Kompetenzen, motivieren Schüler und sind Ansprechpartner in fachlichen und oftmals auch persönlichen Angelegenheiten. Lehrer müssen sowohl den Ansprüchen von Schülern und Eltern als auch der Schulleitung gerecht werden.

Leistungsdruck, Lärmbelastung, Konflikte mit Eltern und Vorgesetzten sowie mangelnde Anerkennung – Burn-out und Depressionen werden bei dieser Berufsgruppe besonders häufig diagnostiziert. Kann die erforderliche Leistungsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden und wird vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit erklärt, erfolgt entweder die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand. Dienstunfähig werden können bereits Berufsanfänger, aber auch Lehrer, die schon lange unterrichten.

Die Diagnose Dienstunfähigkeit bei Referendar und Lehrer

Waren Sie in den letzten sechs Monaten mehr als drei Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihren Schuldienst auszuüben und besteht keine Aussicht, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollkommen dienstfähig werden, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären.

Erste Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn, die Versetzung in den Ruhestand und Ruhegehalt, haben Lehrer fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Erfüllen Sie die Wartezeit nicht, können Sie nur entlassen werden. Nur wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall resultiert, gilt die Wartezeit als erfüllt. Das Ruhegehalt ist anfangs gering und steigt mit jedem Dienstjahr. Zunächst können Sie mit einer Mindestversorgung von etwa 35 % der gewohnten Bezüge rechnen. Nach 40 Jahren im Schuldienst kann der maximale Anspruch von 71,75 % des letzten Einkommens erreicht werden.

Referendare und Lehrer in den ersten fünf Dienstjahren haben bei Entlassung lediglich Anspruch auf eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter Umständen haben Sie Aussicht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Einen Antrag können Sie stellen, wenn für Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden.

Aufgrund der kurzen Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erwerbsminderungsrente minimal ausfallen. Etwa die Hälfte der Anträge wird abgelehnt.

Dienstunfähigkeit kann jeden Referendar und Lehrer treffen

Bei Dienstunfähigkeit wird sich Ihre finanzielle Situation und Ihre Zukunftsperspektive immer verschlechtern. Gegen dieses Risiko können Sie sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln perfekt absichern. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Lehrer, die schon lange im Dienst sind als auch für Referendare die beste Möglichkeit, die eigene Existenz im Ernstfall zu sichern. Jeder Berufsanfänger sollte die eigene Arbeitskraft absichern, die Voraussetzung, selbst für den Lebensunterhalt sorgen zu können. In jungen Jahren sind die Chancen auf einen Versicherungsabschluss und niedrige Versicherungsprämien am größten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bietet Lehrern in jedem Stadium der dienstlichen Laufbahn optimalen finanziellen Schutz. Die Rentenzahlungen ermöglichen Ihnen, Versorgungslücken zu schließen, damit für Sie mit der Erkrankung nicht auch noch der finanzielle Ruin einhergeht.

Höhe der Dienstunfähigkeitsrente für Referendar und Lehrer

Nach der Beendigung Ihres aktiven Dienstes benötigen Sie noch etwa 80 % Ihrer gewohnten Einnahmen, um Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Mit steigendem Alter steigt auch die Gefahr von Krankheiten. Die Wahrscheinlichkeit von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar der Ablehnung des Antrags nimmt stetig zu.

Bestenfalls gleichen Sie mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem vorherigen Nettogehalt aus.

Schutz von Referendar und Lehrer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Ob Dienstunfähigkeit besteht, entscheidet der Dienstherr. Von der Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Erklärung nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt werden. Die Versicherung kann durch Gutachter prüfen lassen, ob Berufsunfähigkeit nach eigenen Kriterien vorliegt.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit unechter Dienstunfähigkeitsklausel wird nur die Versetzung in den Ruhestand auch als Berufsunfähigkeit gewertet. Lehrer und Referendare, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können, bietet diese Absicherung keinen Schutz. Beispiel einer unvollständigen Klausel: "Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit" die Entlassung wird nicht erwähnt. Leistungen erhalten Sie nicht.

Die Versicherungsbedingungen können weitere Klauseln enthalten, welche eine Rentenzahlung unter bestimmten Umständen ausschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln enthält eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der Erklärung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn wird diese ohne weitere Überprüfungen als Berufsunfähigkeit beziehungsweise Grundlage für die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente angesehen. Auch bei Entlassung.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Lehrer vorsorgen, um auch bei Dienstunfähigkeit finanziell unabhängig zu bleiben und der Lebensstandard, den sie sich erworben haben, aufrecht erhalten zu können. Die vertraglich vereinbarte, monatliche Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Kölnn wird auch zusätzlich zum Ruhegehalt gezahlt.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung:

  • Garantie auf die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente bei Erklärung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die Beiträge zur Altersvorsorge
  • Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
  • Kann mit einem Altersvorsorgeprodukt kombiniert werden
  • Dynamikoption - jährliche Rentenerhöhung für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste und entgangener Gehaltserhöhungen

Antrag auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung durch den Referendar und Lehrer

Grundlage einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist Ihr Gesundheitszustand. Dafür müssen Sie schriftlich einige Fragen zu Ihrer Gesundheit und Vorerkrankungen beantworten. Wichtig ist, ganz korrekt zu antworten. Stellt sich später heraus, dass Sie die Fragen wissentlich falsch beantwortet haben, kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden und Ihnen eine Rentenzahlung verwehrt werden. Das gilt auch für Krankheiten, die nicht im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf eine Dienstunfähigkeitsrente stehen. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen, wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt und bitten Sie um Krankenakteneinsicht.

Ohne zusätzliche Absicherung gefährden Sie jeden Tag Ihre wirtschaftliche Existenz. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten.

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähig zu werden ist eine Gefahr, die für jeden Referendar und Lehrer besteht. Häufigste Ursache von Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Lehrer sind vielen Stressfaktoren ausgesetzt. Lärm, große Klassen, anstrengende Schüler, überkritische Eltern, mangelnde Anerkennung und vieles mehr führt zur Überforderung, zu psychischen Erkrankungen und möglicherweise zur Dienstunfähigkeit.

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten sechs Monaten weniger als drei Monate Ihren Dienst leisten konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb eines halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen.

Warum benötigen Referendar und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Versorgung durch den Dienstherrn ist zwar umfassend, das Ruhegehalt aber längst nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt davon bestreiten zu können. Experten und Verbraucherorganisationen empfehlen auch Lehrern den Abschluss einer privaten Absicherung. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können sich Referendare und Lehrer gegen die existenzbedrohenden Folgen einer Dienstunfähigkeit optimal absichern.

Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten, gleichzeitig die Chance auf einen Vertragsabschluss zu günstigen Konditionen am größten. In jungen Jahren bestehen meist kaum gesundheitliche Beeinträchtigungen, was sich im Laufe der Zeit verändern kann. Krankheiten und Unfälle führen zu Einschränkungen und erschwertem den Zugang zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger werden Ihre Versicherungsprämien sein. Mit zunehmendem Alter steigt die Gefahr einer Ablehnung des Antrags beziehungsweise kann eine Absicherung sehr teuer werden.

Reicht für Referendar und Lehrer eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?

Verbeamtete Lehrer werden dienstunfähig und nicht berufsunfähig. Die Kriterien für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht identisch. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer in der Regel nicht ausreichend. Eine Voraussetzung als berufsunfähig eingestuft zu werden, ist eine Leistungsfähigkeit im aktuellen Beruf von weniger als 50 %. Dienstunfähig können Sie bereits sein, wenn Sie Ihren Dienst zu weniger als 80 % wie gewohnt ausüben können.

Bevor von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Renten gewährt wird, werden alle Voraussetzungen auf das Genaueste geprüft, was sehr aufwändig sein und sich über längere Zeit hinziehen kann.

Berufsunfähigkeitsversicherungen können eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, mit der nur Lehrer, die in den Ruhestand versetzt werden, als berufsunfähig gelten. Wer nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen wird gilt nicht automatisch als berufsunfähig. Ein Anspruch Versicherungsleistungen besteht für Referendar und Lehrer, die entlassen werden, nicht.

Berufsunfähigkeitsversicherungen können unter Umständen weitere Klauseln enthalten sein, die ebenfalls den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln enthält grundsätzlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten echten Dienstunfähigkeitsklausel. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung genauso anerkannt wird und keine weiteren medizinischen Überprüfungen erfolgen.

Mit der amtlichen Dienstunfähigkeitserklärung Ihres Dienstherrn erhalten Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die vereinbarte Rente, auch bei Entlassung infolge von Dienstunfähigkeit.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer?

Wie hoch die monatlichen Versicherungsbeiträge sind, richtet sich nach individuellen Faktoren. Das sind:

  • Eintrittsalter
  • gewünschte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe
  • Gesundheitszustand

Werden im Versicherungsverlauf Anpassungen vorgenommen, zum Beispiel wenn erste Ruhegehaltsansprüche bestehen und die Rentenhöhe reduziert werden kann oder Veränderungen im privaten Bereich eine Erhöhung der Rente erfordern, ändert sich auch die Beitragshöhe.

Welche Rentenhöhe sollten Referendar und Lehrer vereinbaren?

Referendar und Lehrer, die ihrem Dienstherrn gegenüber noch keine finanziellen Ansprüche haben, benötigen selbstverständlich eine höhere Rente als Lehrer, die bereits Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn haben.

Hilfreich kann es sein, eine Übersicht sämtlicher Fixkosten, die monatlich gezahlt werden müssen, zu erstellen. Fixkosten sind beispielsweise Miete, Strom, Versicherungen, Raten- oder Unterhaltszahlungen und die private Altersvorsorge. Zusammen mit den Kosten für Lebensmittel haben Sie einen ungefähren Anhaltspunkt, was Sie im Monat mindestens benötigen. Im Idealfall decken Sie nicht nur das Nötigste ab, sondern gleichen mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem letzten Nettoeinkommen aus.

Wie lange erhalten Referendare und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Über welchen Zeitraum die Rente gezahlt wird, können Sie individuell vertraglich vereinbaren. Es ist empfehlenswert, eine möglichst lange Dauer zu wählen.

Die maximalen Versicherungslaufzeiten variieren zwischen den einzelnen Berufsgruppen. Für Angehörige einiger Berufsgruppen ist die Absicherung einer Dienstunfähigkeit beispielsweise nur bis zum Ende des 55. oder 60. Lebensjahres möglich. Die wenigsten Versicherungsunternehmen gewähren eine Laufzeit über das 65. Lebensjahr hinaus.

Für die Absicherung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHGin Köln ist eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr möglich, wenn die Versicherung vor Vollendung des 40. Lebensjahres abgeschlossen wurde.

Kann die Höhe der Rentenzahlungen später verändert werden?

Die Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können flexibel an sich verändernde Lebensbedingungen angepasst werden, beispielsweise bei Heirat oder Hausbau. Eine Geburt wird meist als Anlass genommen, den monatlichen Auszahlungsbetrag zu erhöhen.

Erlangen Sie nach den ersten fünf Dienstjahren Mindestansprüche auf eine Versorgung durch den Dienstherrn, verringert sich Ihr Bedarf. Die Rente kann reduziert werden, damit sinken auch Ihre monatlichen Beiträge.

Kann die Dienstunfähigkeitsversicherung vorzeitig gekündigt werden?

Eine Kündigung ist problemlos möglich, nur kaum sinnvoll. Bei monatlicher Beitragszahlung müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten, sondern können zum Monatsende kündigen. Damit verlieren Ihren wertvollen Versicherungsschutz. Wird später erneut ein Antrag auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung gestellt, kann der Antrag durch den sich zwischenzeitlich veränderten Gesundheitszustand abgelehnt werden oder die Beiträge deutlich höher sein.

Falls Sie planen, Ihren Dienst zu beenden und in die Privatwirtschaft zu wechseln, kann Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ohne weiteres in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie aufnimmt, wird mit zunehmenden Alter immer schwieriger.

Was müssen Referendare und Lehrer noch beachten?

Vor einem Vertragsabschluss benötigt das Versicherungsunternehmen genaue Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit abzuschätzen. Dafür werden Ihnen einige Frage gestellt, welche Sie nach bestem Wissen und Gewissen beantworten sollten. Bevor Sie Ihre Dienstunfähigkeitsrente erhalten, wird Ihre Krankengeschichte genau geprüft. Stellt sich heraus, dass Sie Krankheiten verschwiegen oder Falschaussagen getroffen haben, egal ob sie mit der Dienstunfähigkeit in Verbindung stehen, können Ihnen Leistungen verwehrt werden. Beantworten Sie die Fragen in Ruhe und ziehen Sie gegebenenfalls bei Unsicherheiten Ihre Ärzte zu Rate.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer eine elementare Absicherung. Wann auch immer Sie dienstunfähig werden, können die Gehalteinbußen Ihre Existenz gefährden. Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Sie ausführlich.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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