Gesetzliche Krankenversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Als Lehrer oder Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches in der Regel bis zu Ihrem Ruhestand besteht. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge, die er in Form des monatlichen Gehalts leistet. Dazu kommt auch die Gesundheitsfürsorgepflicht. Dieser kommt er durch die Beihilfe nach.
Doch die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für den Rest müssen Sie eine separate Versicherung abschließen. Hier haben Lehrer und Referendare die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Im Folgenden haben wir Ihnen einige wichtige Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung aufgelistet.
Zweigeteiltes Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche, auf der anderen die private Krankenversicherung. Diese beiden Versicherungstypen unterscheiden sich im Kern voneinander. Aus diesem Grund sollten Lehrer sich auch mit Bedacht für eines der beiden Versicherungssysteme entscheiden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln haben die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungssystemen aufgelistet.
Leistungsumfang
Beitragsberechnung
Beihilfeanspruch
Der kostenlose Check
Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Krankenversicherung. Hierfür bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungs-Check an. Nachdem wir einige Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen haben, nehmen wir diese als Grundlage für unsere Berechnungen. Die Auswertung nehmen wir dann gerne gemeinsam mit Ihnen vor. Alternativ lassen wir Ihnen die Ergebnisse auch gerne per E-Mail zukommen.
Besondere Stellung der Angestellten
Mittlerweile nimmt der Trend zu, dass Lehrer nach dem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis übernommen werden. Dies bringt einige Nachteile mit sich. So genießen Sie nicht das hohe Maß an Sicherheit wie ein Beamter und haben darüber hinaus keinen Beihilfeanspruch. Außerdem haben Sie keine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da Ihr Gehalt bei Berufseinstieg in der Regel unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie sich zunächst in einer gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bieten Ihnen jedoch eine praktische Lösung an. Sollten Sie einen Einstieg in die private Krankenversicherung anstreben, können Sie mit unserer Anwartschaftsversicherung bereits in jungen Jahren für gute Konditionen Ihrer späteren privaten Krankenversicherung sorgen.
Gesetzliche Krankenversicherung FAQ
Wo erhalten Lehrer die beste Beratung?
Es gibt viele Anlaufstellen für Lehrer und Referendare, die auf der Suche nach den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen sind. Zum einen können Sie eine Versicherungsagentur oder Bank aufsuchen. Allerdings ist deren Objektivität oftmals zu bezweifeln. Sie werden dazu neigen, Ihnen ihre eigenen Produkte anzupreisen. Die bessere Alternative sind unabhängige Versicherungs- und Finanzmakler. Diese können aus einem umfangreichen Portfolio vieler verschiedener Anbieter und Tarife schöpfen. So können Sie das Produkt finden, das tatsächlich zu Ihnen passt. Auch das Internet bietet immer bessere Möglichkeiten. Dank unabhängiger Vergleichsanbieter können Sie online nach passenden Angeboten stöbern.
Worauf müssen Lehrer bei der passenden Versicherung achten?
Als Lehrer oder Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses hat in der Regel Bestand bis zu Ihrem Ruhestand und ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie einen passenden und zuverlässigen Versicherungsschutz haben. Dieser muss den Besonderheiten Ihres Dienstes als Lehrer oder Referendar entsprechen. In Aller erster Linie sollte der Fokus auf der Absicherung Ihrer berufstypischen Risiken liegen. Haftungsrisiken und Gefahren für ihre körperliche und vor allem mentale Gesundheit stehen bei Lehrern und Referendaren an der Tagesordnung. Mit Versicherungslösungen wie der beihilfekonformen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Diensthaftpflichtversicherung unterstützen wir Lehrer und Referendare gerne.
Wie funktioniert ein Versicherungswechsel und was muss ich beachten?
Es kann viele Gründe für einen Wechsel der Versicherung geben. Allen voran steht sicherlich ein besserer Tarif mit mehr Leistung für weniger Geld. Das wichtigste, was es für Lehrer und Referendare zu beachten gibt, sind die geltenden Kündigungsfristen. So gehen Sie der Gefahr einer Doppelversicherung oder einer Versicherungslücke aus dem Weg.
Viele verbeamtete Lehrer und Referendare entscheiden sich mit Dienstantritt, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Schließlich haben sie mit Verbeamtung eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diesen Wechseln können Sie allerdings nur als Lehrer im Beamtenverhältnis problemlos vollziehen. Lehrer, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, unterliegen der Versicherungspflichtgrenze. Ihnen ist demzufolge ein Wechsel in die private Krankenversicherung vorerst nicht möglich.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?
Unabhängig des Berufsstands muss jeder Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen pauschalen Beitrag von 15,5% des monatlichen Gehalts zahlen. Dementsprechend zahlen Gutverdiener einen höheren Versicherungsbeitrag als Geringverdiener. Dies resultiert aus dem Solidaritätsprinzip, auf dem die gesetzliche Krankenversicherung fußt. Die Starken sollten die Schwachen stützen. Dies ist auch dringend nötig. Immer mehr alte Menschen mit hohen Gesundheitskosten stehen den immer weniger werdenden jungen Menschen Gegenüber. Im Notfall drohen zukünftig Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen.
Verbeamtete Lehrer müssen einen besonders empfindlichen Nachteil hinnehmen. Anders als Angestellte erhalten Sie bei der Zahlung des Beitrags keine Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Sie müssen die 15,5% vollumfänglich aus eigenen Mitteln bestreiten. Da Lehrer in der Regel ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben, ist der Beitrags dann entsprechend hoch. Hieraus folgt, dass eine gesetzliche Krankenversicherung teurer sein kann als eine private Krankenversicherung. Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln profitieren Beamte von attraktiven Tarifen. Dies ist möglich, da diese private Krankenversicherung nur die Restkosten abdecken muss, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge werden Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang herangezogen.
Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?
Mit Ernennung zum Beamten, ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz zunächst einmal nichts. Da Sie als deutscher Staatsbürger eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung haben, werde Sie auch vor Beamtenernennung Mitglied in einer Krankenversicherung gewesen sein. Diese Mitgliedschaft bleibt zunächst bestehen. Allerdings ergeben sich mit Ernennung zum Beamten für Sie Möglichkeiten zum Wechsel.
Verbeamtete Lehrer haben eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da diese Wahlfreiheit bereits mit Beginn des Referendariats besteht, sollte Sie die Chance schnellstmöglich nutzen. Schließlich bietet Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln attraktive Konditionen, wenn Sie bereits in jungen Jahren einsteigen. Grundlage zur Beitragsberechnung sind dann Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
Beachten Sie jedoch, dass diese Wahlfreiheit lediglich für Lehrer im Beamtenverhältnis gilt. Angestellte Lehrer müssen auch nach dem Berufseinstieg nach wie vor in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Erst, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Sie können sich jedoch bereits in jungen Jahren mit der Anwartschaftsversicherung absichern. Damit sichern sie sich für den späteren Versicherungswechsel bestmögliche Konditionen.
Wo erhalten Lehrer die günstigste Krankenversicherung?
Viele denken, dass die gesetzliche Krankenversicherung die kostengünstigste Möglichkeit einer Absicherung ist. Allerdings gilt diese Regel für Beamte häufig nicht. Als verbeamteter Lehrer sind Sie gezwungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5% Ihres monatlichen Gehalts zu zahlen. Dies fällt in Anbetracht Ihres guten Gehalts sehr hoch aus. Das Problem ist, dass Sie keinerlei Unterstützung bei der Zahlung Ihrer Beiträge erhalten. Sie müssen sie, anders als Angestellte, vollumfänglich alleine stemmen. Darüber hinaus müssen Sie auf die Unterstützung Ihrer Beihilfe verzichten. Sie müssen die Gesundheitskosten vollumfänglich absichern.
Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten verbeamtete Lehrer die Möglichkeit, eine wirkliche Restkostenversicherung zu erhalten. Da Sie lediglich den Teil absichern müssen, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, profitieren Sie von guten Konditionen. Folglich kann unsere beihilfekonforme Krankenversicherung sogar günstiger sein als eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln führen mit Ihnen gerne eine Proberechnung durch.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
Unabhängig Ihres Berufsstandes als Lehrer, liegt die Genesung im Fokus. Also suchen Sie so schnell wie möglich einen Arzt auf, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei einem Arztbesuch nichts weiter tun, als Ihre Versicherungskarte vorzuzeigen. Das Begleichen der Kosten findet im Anschluss unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung statt. Bei der privaten Krankenversicherung läuft dies anders ab. Hier müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Anschließend reichen Sie die entsprechenden Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung ein. Während Sie bei der Beihilfestelle unverzüglich handeln sollten, kann sich ein Warten bei der Krankenversicherung lohnen. Manche Tarife bieten die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, wenn Sie innerhalb einer Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erklären Ihnen dies gerne noch einmal im Detail.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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