DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Gesetzliche Krankenversicherung Köln

Gesetzliche Krankenversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Als Lehrer oder Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, welches in der Regel bis zu Ihrem Ruhestand besteht. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss Ihr Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge, die er in Form des monatlichen Gehalts leistet. Dazu kommt auch die Gesundheitsfürsorgepflicht. Dieser kommt er durch die Beihilfe nach.
 
Doch die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Für den Rest müssen Sie eine separate Versicherung abschließen. Hier haben Lehrer und Referendare die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Im Folgenden haben wir Ihnen einige wichtige Informationen rund um die gesetzliche Krankenversicherung aufgelistet.

Zweigeteiltes Gesundheitssystem

Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche, auf der anderen die private Krankenversicherung. Diese beiden Versicherungstypen unterscheiden sich im Kern voneinander. Aus diesem Grund sollten Lehrer sich auch mit Bedacht für eines der beiden Versicherungssysteme entscheiden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln haben die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungssystemen aufgelistet.

Leistungsumfang

Gesetzliche Krankenversicherung

Wie der Begriff bereits vermuten lässt, hat der Gesetzgeber einen unmittelbaren Einfluss auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bestimmt, ob die Leistungen erweitert oder schlimmstenfalls gekürzt werden. Dies ist eine Mammutaufgabe, die keinesfalls unterschätzt werden sollte. Schließlich muss der Gesetzgeber nichts geringeres tun, als den kleinsten gemeinsamen Nenner aller gesellschaftlichen Wünsche und Bedürfnisse zu finden. Natürlich kann er dabei nicht allen Interessen gerecht werden. Der Versicherungsnehmer hat auf die Leistungen keinen Einfluss. Sollte er den Willen haben, diesen zu erweitern, kommt er an privaten Zusatzversicherungen nicht vorbei. Diese sind leider in der Regel mit hohen Kosten verbunden.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung erhalten Lehrer und Referendare die Möglichkeit, sich ihr ganz persönliches Versicherungspaket zu schnüren. Der Gesetzgeber hat hier nur auf den „Basisschutz“ Einfluss. So wird gewährleistet, dass auch der günstigste Tarif der privaten Krankenversicherung noch einen soliden Grundschutz bietet. Aufgrund der Anpassungsmöglichkeiten kann der Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch nehmen, die er benötigt und Leistungen abwählen, die er nicht benötigt. So zahlen Sie schlussendlich nur für Leistungen, die Ihnen auch wirklich wichtig sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln hilft Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Leistungen.

Beitragsberechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben. So muss jeder Versicherungsnehmer 15,5% seines monatlichen Gehalts als Beitrag zahlen. Im Umkehrschluss zahlen Gutverdiener einen höheren Beitrag als Geringverdiener. Dies folgt aus dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Die Stärkeren sollen die Schwächeren absichern. Damit werden beispielsweise die gesteigerten Gesundheitskosten der älteren Versicherungsnehmer abgedeckt.
 
Was zunächst nach einem guten Konzept klingt, stellt sich für Lehrer als entscheidender Nachteil dar. Zunächst einmal müssen sie aufgrund ihres überdurchschnittlichen hohen Einkommens in der Regel den Maximalbeitrag entrichten. Darüber hinaus erhalten sie, anders als Arbeitnehmer, keine Unterstützung von ihrem Dienstherrn. Dieser beteiligt sich nicht an den Versicherungsbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit muss der Beamte die Kosten vollumfänglich selber tragen. Dies gilt jedoch nicht für angestellte Lehrer.

Private Krankenversicherung

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlen Lehrer und Referendare in der privaten Krankenversicherung keinen Beitrag, der pauschal an ihrem Gehalt bemessen wird. Es spielen vielmehr individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers eine Rolle. So werden bei der Beitragsbemessung Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang maßgeblich. Hieraus folgt, dass ein möglichst frühzeitiger Eintritt in die private Krankenversicherung auch bestmögliche Konditionen schafft.
 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln empfiehlt Lehrern bereits als Referendar in die private Krankenversicherung einzutreten. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung haben wir die maßgeschneiderte Absicherung für Lehrer und Referendare im Angebot. Vor allem Referendaren bieten wir leistungsstarke Tarife, die mit attraktiven Konditionen daherkommen.

Beihilfeanspruch

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihr besonderes öffentlich rechtliches Dienstverhältnis ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. So muss er beispielsweise für Ihre finanzielle Sicherheit Fürsorge tragen. Dies erreicht er durch die Zahlung eines monatlichen Gehalts. Darüber hinaus muss er sich um Ihre Krankenfürsorge kümmern. Dieser Pflicht kommt er in Form der Beihilfe nach. Allerdings erlischt Ihr Anspruch auf Beihilfe, wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, besteht Ihr Anspruch mit Wahl der privaten Krankenversicherung weiterhin. Ihr Dienstherr erstattet Ihre erstattungsfähigen Gesundheitskosten zu einem bestimmten Teil. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt von einigen persönlichen Eigenschaften ab. Der minimale Beihilfeanspruch liegt bei 50%. Beamte mit mehr als einem Kind, haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selber haben einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Wenn der Lehrer in den Ruhestand eintritt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf 70% Beihilfe.
 
Mit der privaten Krankenversicherung soll der Beamte die Kosten absichern, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Somit handelt es sich hierbei um eine „Restkostenversicherung“. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln macht ihrem Namen alle Ehre. Sie ist die optimale Restkostenversicherung für Lehrer.

Der kostenlose Check

Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln helfen Ihnen gerne bei der Wahl der passenden Krankenversicherung. Hierfür bieten wir Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungs-Check an. Nachdem wir einige Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen haben, nehmen wir diese als Grundlage für unsere Berechnungen. Die Auswertung nehmen wir dann gerne gemeinsam mit Ihnen vor. Alternativ lassen wir Ihnen die Ergebnisse auch gerne per E-Mail zukommen.

Besondere Stellung der Angestellten

Mittlerweile nimmt der Trend zu, dass Lehrer nach dem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis übernommen werden. Dies bringt einige Nachteile mit sich. So genießen Sie nicht das hohe Maß an Sicherheit wie ein Beamter und haben darüber hinaus keinen Beihilfeanspruch. Außerdem haben Sie keine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da Ihr Gehalt bei Berufseinstieg in der Regel unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen Sie sich zunächst in einer gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bieten Ihnen jedoch eine praktische Lösung an. Sollten Sie einen Einstieg in die private Krankenversicherung anstreben, können Sie mit unserer Anwartschaftsversicherung bereits in jungen Jahren für gute Konditionen Ihrer späteren privaten Krankenversicherung sorgen.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Wo erhalten Lehrer die beste Beratung?

Es gibt viele Anlaufstellen für Lehrer und Referendare, die auf der Suche nach den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen sind. Zum einen können Sie eine Versicherungsagentur oder Bank aufsuchen. Allerdings ist deren Objektivität oftmals zu bezweifeln. Sie werden dazu neigen, Ihnen ihre eigenen Produkte anzupreisen. Die bessere Alternative sind unabhängige Versicherungs- und Finanzmakler. Diese können aus einem umfangreichen Portfolio vieler verschiedener Anbieter und Tarife schöpfen. So können Sie das Produkt finden, das tatsächlich zu Ihnen passt. Auch das Internet bietet immer bessere Möglichkeiten. Dank unabhängiger Vergleichsanbieter können Sie online nach passenden Angeboten stöbern.

Worauf müssen Lehrer bei der passenden Versicherung achten?

Als Lehrer oder Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses hat in der Regel Bestand bis zu Ihrem Ruhestand und ist von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie einen passenden und zuverlässigen Versicherungsschutz haben. Dieser muss den Besonderheiten Ihres Dienstes als Lehrer oder Referendar entsprechen. In Aller erster Linie sollte der Fokus auf der Absicherung Ihrer berufstypischen Risiken liegen. Haftungsrisiken und Gefahren für ihre körperliche und vor allem mentale Gesundheit stehen bei Lehrern und Referendaren an der Tagesordnung. Mit Versicherungslösungen wie der beihilfekonformen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung und Diensthaftpflichtversicherung unterstützen wir Lehrer und Referendare gerne.

Wie funktioniert ein Versicherungswechsel und was muss ich beachten?

Es kann viele Gründe für einen Wechsel der Versicherung geben. Allen voran steht sicherlich ein besserer Tarif mit mehr Leistung für weniger Geld. Das wichtigste, was es für Lehrer und Referendare zu beachten gibt, sind die geltenden Kündigungsfristen. So gehen Sie der Gefahr einer Doppelversicherung oder einer Versicherungslücke aus dem Weg.
 
Viele verbeamtete Lehrer und Referendare entscheiden sich mit Dienstantritt, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Schließlich haben sie mit Verbeamtung eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diesen Wechseln können Sie allerdings nur als Lehrer im Beamtenverhältnis problemlos vollziehen. Lehrer, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, unterliegen der Versicherungspflichtgrenze. Ihnen ist demzufolge ein Wechsel in die private Krankenversicherung vorerst nicht möglich.

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Unabhängig des Berufsstands muss jeder Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen pauschalen Beitrag von 15,5% des monatlichen Gehalts zahlen. Dementsprechend zahlen Gutverdiener einen höheren Versicherungsbeitrag als Geringverdiener. Dies resultiert aus dem Solidaritätsprinzip, auf dem die gesetzliche Krankenversicherung fußt. Die Starken sollten die Schwachen stützen. Dies ist auch dringend nötig. Immer mehr alte Menschen mit hohen Gesundheitskosten stehen den immer weniger werdenden jungen Menschen Gegenüber. Im Notfall drohen zukünftig Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen.
 
Verbeamtete Lehrer müssen einen besonders empfindlichen Nachteil hinnehmen. Anders als Angestellte erhalten Sie bei der Zahlung des Beitrags keine Unterstützung durch ihren Arbeitgeber. Sie müssen die 15,5% vollumfänglich aus eigenen Mitteln bestreiten. Da Lehrer in der Regel ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben, ist der Beitrags dann entsprechend hoch. Hieraus folgt, dass eine gesetzliche Krankenversicherung teurer sein kann als eine private Krankenversicherung. Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln profitieren Beamte von attraktiven Tarifen. Dies ist möglich, da diese private Krankenversicherung nur die Restkosten abdecken muss, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge werden Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang herangezogen.

Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?

Mit Ernennung zum Beamten, ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz zunächst einmal nichts. Da Sie als deutscher Staatsbürger eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung haben, werde Sie auch vor Beamtenernennung Mitglied in einer Krankenversicherung gewesen sein. Diese Mitgliedschaft bleibt zunächst bestehen. Allerdings ergeben sich mit Ernennung zum Beamten für Sie Möglichkeiten zum Wechsel.
 
Verbeamtete Lehrer haben eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da diese Wahlfreiheit bereits mit Beginn des Referendariats besteht, sollte Sie die Chance schnellstmöglich nutzen. Schließlich bietet Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln attraktive Konditionen, wenn Sie bereits in jungen Jahren einsteigen. Grundlage zur Beitragsberechnung sind dann Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
 
Beachten Sie jedoch, dass diese Wahlfreiheit lediglich für Lehrer im Beamtenverhältnis gilt. Angestellte Lehrer müssen auch nach dem Berufseinstieg nach wie vor in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Erst, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Sie können sich jedoch bereits in jungen Jahren mit der Anwartschaftsversicherung absichern. Damit sichern sie sich für den späteren Versicherungswechsel bestmögliche Konditionen.

Wo erhalten Lehrer die günstigste Krankenversicherung?

Viele denken, dass die gesetzliche Krankenversicherung die kostengünstigste Möglichkeit einer Absicherung ist. Allerdings gilt diese Regel für Beamte häufig nicht. Als verbeamteter Lehrer sind Sie gezwungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5% Ihres monatlichen Gehalts zu zahlen. Dies fällt in Anbetracht Ihres guten Gehalts sehr hoch aus. Das Problem ist, dass Sie keinerlei Unterstützung bei der Zahlung Ihrer Beiträge erhalten. Sie müssen sie, anders als Angestellte, vollumfänglich alleine stemmen. Darüber hinaus müssen Sie auf die Unterstützung Ihrer Beihilfe verzichten. Sie müssen die Gesundheitskosten vollumfänglich absichern.
 
Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten verbeamtete Lehrer die Möglichkeit, eine wirkliche Restkostenversicherung zu erhalten. Da Sie lediglich den Teil absichern müssen, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, profitieren Sie von guten Konditionen. Folglich kann unsere beihilfekonforme Krankenversicherung sogar günstiger sein als eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln führen mit Ihnen gerne eine Proberechnung durch.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?

Unabhängig Ihres Berufsstandes als Lehrer, liegt die Genesung im Fokus. Also suchen Sie so schnell wie möglich einen Arzt auf, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei einem Arztbesuch nichts weiter tun, als Ihre Versicherungskarte vorzuzeigen. Das Begleichen der Kosten findet im Anschluss unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung statt. Bei der privaten Krankenversicherung läuft dies anders ab. Hier müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Anschließend reichen Sie die entsprechenden Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung ein. Während Sie bei der Beihilfestelle unverzüglich handeln sollten, kann sich ein Warten bei der Krankenversicherung lohnen. Manche Tarife bieten die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, wenn Sie innerhalb einer Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erklären Ihnen dies gerne noch einmal im Detail.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
0221/93729951
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
Termin vereinbaren 0221 93729950 0221 93729951 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen