Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
In Deutschland sind alle Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Eine Krankenversicherung soll sicher stellen, dass niemand wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls in finanzielle Not gerät. Jeder kann bei Bedarf medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, ohne Rücksicht auf seine finanzielle Situation.
Deutschland ist mit zwei grundverschiedenen Absicherungssystemen einzigartig:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
Während gesetzliche Krankenversicherungen zum großen Teil an die Bestimmungen des Gesetzgebers gebunden sind, bieten private Krankenkassen ihren Versicherten ein breites Spektrum an Versicherungs- und Vorsorgelösungen an, aus dem sich jeder Versicherte ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen kann.
Besonderheiten bei Referendaren und Lehrern
Lehrer können als Beamte, im Angestelltenverhältnis oder als freiberufliche Pädagogen tätig werden. Lehrer mit Beamtenstatus stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Dienstherr ist zu Schutz und Fürsorge verpflichtet, einschließlich der Krankenfürsorge. Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht, sondern können einkommensunabhängig selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.
Freiberufliche Lehrer können sich ohne Rücksicht auf ihr Einkommen ebenfalls freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichern.
Angestellte Lehrer hingegen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solang ihr Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Übersteigt das Einkommen die Grenze, können sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Beteiligung des Dienstherrn an Kosten bei Krankheit für Referendare und Lehrer
Mit der Krankenfürsorge in Form von Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge seiner Lehrer, die mit ihm in einem Dienstverhältnis stehen. Wie hoch der Kostenanteil ist, richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz, den jedes Bundesland individuell festlegen kann. Nordrein-Westfahlen richtet sich nach der vom Bund erlassenen Regelung.
Kostenerstattung:
- 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für beihilfeberechtigte Kinder
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern. Beihilfekonforme Tarife, Teilkostenabsicherungen, werden nur von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Gesetzliche Krankenversicherungen bieten nur reine Vollkostenversicherungen an, welche für 100 % der übernahmefähigen Kosten aufkommen. Kostenerstattungen an den Lehrer sind nicht notwendig.
Beihilfe erhalten Sie daher nur, wenn Sie über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung verfügen. Mit den Tarifen von Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Lehrern solch eine beihilfekonforme Krankenversicherung als perfekte Ergänzung zur Beihilfe an.
Krankenversicherung für Lehrer im Detail
Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist eine Krankenversicherung mit den speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Zu den Leistungen aller Tarife von Vision B gehören unter anderem:
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
- hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Es besteht Leistungsgarantie. Die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Sie solange der Versicherungsvertrag gültig ist.
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln versicherte Lehrer haben Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen sowie den innovativsten Therapien und Medikamenten.
Zur Beitragsberechnung wird nur der Teil der Kosten herangezogen, der nicht über die Beihilfe abgedeckt wird. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge für Lehrer mit Beihilfe. Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung basiert auf individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, den gewählten Leistungen und Beihilfebemessungssatz.
Für die private Krankenversicherung berechtigter Personenkreis
Ehe- oder eigetragene Lebenspartner von privat versicherten Lehrern sind beihilfeberechtigt, wenn das eigene Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland festgelegten Einkommensgrenze lag und sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange wie Sie Kindergeld beziehen. Familienangehörige, die Beihilfe erhalten, können ebenfalls von den Leistungen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln profitieren.
Auch für private Krankenkassen gilt mittlerweile Kontrahierungszwang. Dafür wird ein einheitlicher Basistarif angeboten, zu welchem jeder, der sich privat versichern kann, Zugang hat. Die Beitragshöhe des Basistarifs darf nicht über dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die Leistungen müssen mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Öffnungsaktion der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Für junge Beamte mit Vorerkrankungen ist es schwierig, eine private Krankenversicherung abzuschließen, bzw. müssen sie hohe Risikozuschläge in Kauf nehmen. Im Rahmen der „Öffnungsaktion“ ermöglicht die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Lehrern mit gesundheitlichen Problemen innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung eine erleichterte Aufnahme. Es gilt:
- Höchstgrenze für Risikozuschläge sind 30 Prozent
- keine Leistungsausschlüsse
Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Lehrer mit Beamtenstatus, die der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, müssen die Versicherungsprämien komplett selbst zahlen, da der Dienstherr sich nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht.
Die Kosten für Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter rechnet der Leistungserbringer direkt und in voller Höhe mit der jeweiligen Krankenversicherung ab. Der Versicherte ist am Zahlungsvorgang nicht beteiligt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich ausschließlich nach der Höhe des Einkommens. Der Beitragssatz aller Kassen liegt bei 14,6 % des Bruttogehalts plus etwa 1 % für Zusatzleistungen. Lehrer mit einem hohen Einkommen müssen dementsprechend hohe Beiträge leisten. Vorteile erzielen Sie durch die hohen Beiträge nicht.
Der Gesetzgeber gibt für alle Kassen einheitlich vor, welche Kosten übernommen werden. Unterschiede gibt es nur in den Zusatzleistungen, die jede Krankenversicherung individuell anbieten darf. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie lediglich eine Regelversorgung. Laut Sozialgesetzbuch gilt: „Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Für etwas mehr Komfort müssen Sie entweder Zusatzversicherungen abschließen oder Leistungen, die über den Leistungsumfang hinausgehen, privat zahlen.
Eine Leistungsgarantie wird in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gegeben, die Leistungen können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.
Das Problem der Umlagefinanzierung
Aufgrund des demographischen Wandels stehen gesetzliche Krankenkassen vor einer großen Herausforderung. Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben verstärkt sich zusehends.
Zur Lösung dieser Problematik wurden in der Vergangenheit Gesundheitsreformen vorgenommen, die allerdings kaum zur Besserung der Lage führten. Die Leistungen werden voraussichtlich weiter reduziert.
Familienversicherung für gesetzlich krankenversicherte Referendare und Lehrer
Das große Plus gesetzlicher Krankenkassen ist die Familienversicherung, die von privaten Kassen nicht angeboten wird. Mit einem Versicherungsbeitrag können unter Umständen alle Familienmitglieder abgesichert werden. Für Lehrer mit vielen Kindern kann die gesetzliche Versicherung unter Umständen die günstigere Variante sein.
Private Krankenversicherung FAQ
Was mache ich mit den Arztrechnungen?
Ein großer Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, ist im Bereich der Begleichung der Arztrechnungen zu sehen. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse beglichen werden, muss der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung zunächst in Vorkasse treten. Sollten Sie als Lehrer oder Referendar eine Arztrechnung erhalten, bezahlen Sie diese zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Kosten sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Bei der Beihilfestelle müssen die Rechnungen binnen eines Jahres eingehen. Die private Krankenversicherung ist hier kulanter. Ihre Rechnungen müssen hier nicht unverzüglich eingehen. Hier gilt nur die gesetzlichen Regelverjährung von drei Jahren. So können Sie selbst bestimmen, wann Sie die Kosten erstattet bekommen möchten. Dies bietet Vorteile. Manche Tarife der privaten Krankenversicherung bieten die Möglichkeit auf eine teilweise Beitragsrückerstattung. Wenn Sie während einer Versicherungsperiode keine Rechnungen ersetzt verlangen, können Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurückerhalten.
Wo erhalten Lehrer und Referendare die passende Beratung?
Es gibt viele Anlaufstellen für Lehrer und Referendare, die sich über geeignete Versicherungslösungen beraten lassen möchten. Beispielsweise können Sie sich von einem Berater in einer Versicherungsagentur oder Bank beraten lassen. Allerdings sollten Sie hier Obacht walten lassen. Schließlich werden diese Berater versuchen, Ihnen die eigenen Produkte schmackhaft zu machen.
Die Alternative bieten unabhängig Finanz- oder Versicherungsmakler. Diese können aus einem umfangreichen Portfolio der verschiedenen Marktteilnehmer schöpfen. So erhalten Sie im besten Falle die Versicherung, die zu Ihnen passt. Auch im Internet können Sie eine derartige Beratung mittlerweile erhalten. Hier können praktische Vergleichsportale gefunden werden.
Lehrer und Referendare sollten sich auf einen Experten verlassen können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Wir wissen worauf es bei den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Lehrer und Referendare ankommt.
Worauf müssen Lehrer und Referendare beim Thema Versicherung besonders achten?
Am wichtigsten ist natürlich der Versicherungsumfang. Im besten Falle lassen Sie sich ein Paket schnüren, das sowohl Ihr Privatleben als auch Ihr Dienstleben absichert. Schließlich gelten für Sie als Beamter auch umfangreiche Risiken im Bereich Ihrer Dienstausübung. Besonders beachten müssen Sie Ihr Haftungsrisiko. Als Lehrer oder Referendar tragen Sie eine große Verantwortung für Ihre Schüler. Sollten Sie einmal ihre Aufsichtspflicht missachten, kann das schwere haftungsrechtliche Folgen für Sie haben. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Doch es gibt weitere Bereiche, die Sie absichern sollten. So ist es wichtig, dass Sie vor der Dienstunfähigkeit abgesichert sind, um die finanzielle Belastung abzufedern, die hieraus folgt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bewahrt Sie vor den schweren finanziellen Folgen. Unsere beihilfekonforme private Krankenversicherung hilft Ihnen darüber hinaus im Krankheitsfall schnell wieder fit zu werden. Dies ermöglicht der umfangreiche Leistungskatalog.
Ist ein Wechsel der Versicherung jederzeit möglich?
Es kann viele Gründe für eine Kündigung der Versicherung geben. Am häufigsten möchte der Versicherungsnehmer zu einem anderen, besseren Angebot wechseln. Doch bei einem Wechsel der Versicherung gilt es einiges zu beachten. Am wichtigsten sind sicherlich die geltenden Kündigungsfristen Ihrer laufenden Versicherung.
Lehrer und Referendare streben in der Regel einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung an. Dies ist für verbeamtete Lehrer und Referendare ohne Probleme möglich, da sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen den beiden Versicherungssystemen genießen. Angestellte Lehrer können hingegen erst dann wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dank einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können sie sich aber bereits frühzeitig gute Konditionen für den späteren Wechsel sichern.
Ist man als Lehrer oder Referendar automatisch in der Krankenversicherung?
Sobald Sie Ihren Dienst antreten, ändert sich vieles für Sie. Doch Sie behalten nach wie vor Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, in der Sie auch vor Dienstantritt versichert waren. Allerdings ist für verbeamtete Lehrer und Referendare nun ein einkommensunabhängiger Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Auf Grund des „Mehr“ an Leistungen, sollten Sie ernsthaft über einen Wechsel nachdenken. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist die optimale Lösung.
Wo erhalten Lehrer eine günstige Krankenversicherung?
Der Versicherungsmarkt ist ein hart umkämpfter. Viele Anbieter warten mit vielen Leistungen auf. Allerdings gilt dies vornehmlich für den Markt der privaten Krankenversicherungen. Da die gesetzlichen Krankenversicherungen in Sachen Beitragshöhe und Leistungsumfang gesetzlich reglementiert sind, ist ein Vergleich hier sinnlos. Hier wirkt sich lediglich das Einkommen des Versicherungsnehmers auf die Beitragshöhe aus. 15,5% des monatlichen Gehalts muss ein gesetzlich versicherter Lehrer oder Referendar als Beitrag entrichten.
Bei der privaten Krankenversicherung werden individuelle Faktoren als Berechnungsgrundlage herangezogen. So spielen Eigenschaften wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine maßgebliche Rolle. Unter Umständen kann eine private Krankenversicherung dann sogar günstiger sein als die gesetzliche Krankenversicherung. Unsere Experten vor Ort berechnen gerne Ihren persönlichen Beitrag in unserer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.
Wie muss ich mich im Krankheitsfall verhalten?
Das Wichtigste ist, dass Sie einen Arzt aufsuchen. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, spielt dabei keine Rolle. Schließlich sollen Sie schnellstmöglich wieder gesund werden. Die Kosten, die dabei entstehen, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Die Rechnung reichen Sie anschließend bei Beihilfestelle und Krankenversicherung ein. Diese ersetzen Ihnen dann die erstattungsfähigen Kosten.
Was kostet eine Krankenversicherung für einen Lehrer?
Pauschal können hierauf keine Antworten gegeben werden. Besonders relevant ist, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie monatlich 15,5% Ihres Gehalts. Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge wiederum anhand persönlicher Eigenschaften wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Hieraus folgt, dass sich ein möglichst frühzeitiger Eintritt in die private Krankenversicherung positiv auf die Beitragshöhe auswirkt.
Ist eine Krankenversicherung wichtig?
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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