DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Private Krankenversicherung Köln

Private Krankenversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Lehrer und Referendare befinden sich in einem besonderen Dienstverhältnis, das eine maßgeschneiderte Absicherung erfordert. Dies betrifft nicht nur Vorsorgemaßnahmen, sondern auch Versicherungslösungen. So ist eine zuverlässige und leistungsstarke Krankenversicherung das A und O. Wir haben mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die passende Absicherung für Lehrer im Angebot.

Besondere Dienstverhältnis

Das besondere Dienstverhältnis eröffnet Lehrern und Referendare Rechte, aber auch Pflichten. So sind sie zu Treue und Dienst verpflichtet. Im Gegenzug muss der Dienstherr Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur eine finanzielle Fürsorge in Form des monatlichen Gehalts. Darüber hinaus ist er zur Krankenfürsorge verpflichtet. Dieser Fürsorgepflicht kommt der Dienstherr durch die monatliche Beihilfe nach. Diese übernimmt einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten.
 
Da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, sind Lehrer und Referendare dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Anders als klassische Angestellte haben verbeamtete Lehrer hierbei eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln raten Ihnen zum Abschluss der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Ihr Beihilfeanspruch

Ihr besonderes Dienstverhältnis als Lehrer oder Referendar ist gekennzeichnet durch einen attraktiven Beihilfeanspruch. Hiermit kommt Ihr Dienstherr seiner Pflicht zur Krankenfürsorge nach. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Wie hoch die Unterstützung durch die Beihilfe ausfällt, ist jedoch von individuellen Faktoren des Beamten abhängig.
 
Der Mindestanspruch liegt bei 50%. Diese stehen jedem beihilfeberechtigten Beamten zu. Wer mehr als ein Kind hat, hat einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selber haben einen Beihilfeanspruch von 80%. Auch die Ehepartner können einen Anspruch auf Beihilfe haben. Damit dieser Anspruch besteht müssen die beamtenversorgungsrechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sein. Beihilfeberechtigten Beamten im Ruhestand stehen 70% Beihilfe zu.
 
Da die Beihilfe nicht alle Gesundheitskosten übernimmt, müssen Sie mit der passenden Krankenversicherung die Restkosten absichern. Hier haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet muss damit leben, dass der Beihilfeanspruch erlischt. Damit entfallen die zahlreichen Vorteile, die die Beihilfe mit sich bringt. Aus diesem Grund sollten sich Lehrer und Referendare für eine Krankenversicherung entscheiden, die den Beihilfeanspruch beibehält. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Sie umfassend abgesichert.

Zweigeteiltes Gesundheitssystem

In Deutschland gibt es ein zweigeteiltes Gesundheitssystem. Zum einen gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen und zum anderen die privaten Krankenversicherungen. Diese unterscheiden sich im Kern voneinander. So fußt die gesetzliche Krankenversicherung auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Hier stärken die Gutverdiener die Geringverdiener. Dies wird dadurch erreicht, dass jeder 15,5% seines Gehalts als Beitrag zahlen muss.
 
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, fußt die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dies wird durch die Bildung von Altersrückstellungen erreicht. Die gesteigerten Gesundheitskosten im Alter werden mithilfe der Rückstellungen abgedeckt. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt das Einkommen bei der Beitragshöhe keine Rolle. Hier kommt es auf individuelle Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Versicherungsnehmers an.
 

Die richtige Krankenversicherung

Lehrer und Referendare müssen nach ihrer Verbeamtung eine wichtige Entscheidung treffen. Häufig sind sie studienbedingt nach wie vor in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Doch aufgrund ihres öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses haben sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Somit können sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Hierfür müssten sie sich erstmal klar darüber werden, welche Versicherung zu ihnen passt.

Die Leistungen

Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erhalten Lehrer einen maßgeschneiderten Gesundheitsschutz. Vor allem der umfangreiche Leistungskatalog unserer Absicherung weiß zu überzeugen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, bietet die private Krankenversicherung viele individuelle Anpassungsmöglichkeiten. Sie können unnötige Leistungen außen vorlassen und wichtige Leistungen zum Bestandteil Ihres Leistungskatalogs werden lassen. Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick über unsere Leistungen.

Unterbringung im Krankenhaus

Sie können sich mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung eine Unterbringung in einem Ein- bis Zweibettzimmer sichern. So können Sie sich ungestört darauf konzentrieren, schnellstmöglich wieder gesund zu werden.

Beitragsrückerstattungen

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen. Sollten Sie innerhalb einer Versicherungsperiode keine Kostenerstattung von Ihrer Versicherung verlangen, haben Sie einen Anspruch auf Beitragsrückerstattungen.
 

Zusatzleistungen

Lehrer und Referendare profitieren bei der privaten Krankenversicherung von attraktiven Zusatzleistungen. So werden im Bereich der Zahnersatzleistungen bis zu 100% der Kosten übernommen. Im Gegensatz dazu müssen Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, die häufig mit hohen Kosten einhergeht.

Behandlungen

Mithilfe der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie sich auch exklusive Arztbehandlungen sichern. So können Sie sich einen Anspruch auf Chefarztbehandlungen sichern. Darüber hinaus sind Sie nicht an sogenannte Kassenärzte gebunden, die vertraglich mit der gesetzlichen Krankenversicherung verknüpft sind. So haben Sie bei den Ärzten freie Wahl.

Arzneimittelzuzahlungen

Bei verschriebenen Arzneimitteln müssen Referendare und Lehrer keine Zuzahlungen befürchten. Diese übernehmen wir zuverlässig.

Vergabe von Terminen

Einer der angenehmsten Vorteile ist sicherlich die Bevorzugung bei der Vergabe von Arztterminen. Lange Wartezeiten müssen Referendare und Lehrer hier nicht in Kauf nehmen. Dies gilt übrigens nicht nur für die Terminvergabe. Erfahrungsgemäß profitieren Sie auch innerhalb der Praxis von verkürzten Wartezeiten.

Altersrückstellungen

Bei der privaten Krankenversicherung findet das sogenannte Individualprinzip Anwendung. Hier wird durch Altersrückstellungen das „Mehr“ an Gesundheitskosten im Alter abgedeckt. Somit sorgt jeder Versicherungsnehmer für sich selbst vor.

Leistungsumfang

Die Leistungen, die bei Vertragsschluss vorliegen, garantieren wir Ihnen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie keine Kürzungen befürchten. Schließlich hat der Gesetzgeber auf die Leistungen der privaten Krankenversicherungen keinen Einfluss.

Private Krankenversicherung FAQ

Was ist unter Rückstellungen zu verstehen?

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung basieren auf zwei völlig unterschiedlichen Grundprinzipien. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung findet das sogenannte Solidaritätsprinzip Anwendung. Hier muss jeder Versicherungsnehmer pauschal 15,5% seines monatlichen Gehalts als Versicherungsbeitrag entrichten. Somit zahlen Gutverdiener auch einen höheren Beitrag als Geringverdiener. Damit stützen die Starken die Schwachen. Im Gegensatz dazu basiert die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Hier sorgt jeder Versicherungsnehmer in Eigenregie vor. Erreicht wird dies durch Rückstellungen. Diese fangen die hohen Gesundheitskosten auf, welche in der Regel im hohen Alter auf den Versicherungsnehmer zukommen.

Kann ich die Leistungen der privaten Krankenversicherung frei wählen?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Leistungskatalog, der vom Gesetzgeber bestimmt wird. Hier müssen sich Versicherungsnehmer wohl oder übel mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitglieder unserer Gesellschaft zufriedengeben. Schließlich versucht der Gesetzgeber allen Interessen im gleichen Maße entgegenzukommen. Dies ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Die Folge ist, dass der Versicherungsnehmer Leistungen erhält, die er nicht benötigt. Im Gegenzug fehlen möglicherweise wichtige andere Leistungen, die dann mit einer teuren privaten Zusatzversicherung separat abgesichert werden müssen. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung können Lehrer und Referendare die Leistungen frei wählen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erarbeiten gerne unverbindliche welcher Leistungskatalog der beihilfekonformen Krankenversicherung zu Ihnen passt.

Wo erhalten Lehrer die passende Beratung?

Es gibt viele Anlaufstellen, wenn es um Beratungen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge geht. So können Interessierte beispielsweise eine Versicherungsagentur oder Bank aufsuchen. Hier ist jedoch die Objektivität anzuzweifeln. Selbstverständlich möchten die entsprechenden Berater die eigenen Produkte verkaufen. Alternativ können Lehrer und Referendare einen unabhängigen Versicherungsmakler aufsuchen. Dieser kann aus einem Portfolio vieler verschiedener Versicherungsanbieter schöpfen. Auch ein unabhängiger Versicherungsvergleich im Internet kann weiterhelfen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützt Sie gerne bei der Suche und hofft, dass Sie den passenden Versicherungsschutz finden.

Worauf müssen Lehrer bei der passenden Versicherung achten?

Lehrer benötigen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Dieser muss an die Besonderheiten des Dienstlebens angepasst werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist Ihr optimaler Ansprechpartner. Aufgrund unserer mittlerweile über 140-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes wissen wir genau worauf es bei den passenden Versicherungen ankommt. So müssen Lehrer und Referendare vor allem das Haftungsrisiko, Dienstunfähigkeitsrisiko und Gesundheitsrisiko ihres täglichen Dienstes im Auge behalten. Mit den passenden Versicherungen stehen Ihnen die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln gerne zur Seite.

Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?

Es kann viele Gründe für einen Wechsel der Versicherung geben. So kann die gewünschte Versicherung schlicht mehr Leistungen bieten als die gegenwärtige. Hierbei müssen Sie stets die Kündigungsfristen beachten. Ansonsten besteht die Gefahr einer Doppelversicherung oder einer Versicherungslücke. Viele Lehrer und Referendare streben mit Verbeamtung einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung an. Dies ist ohne Probleme möglich, da verbeamtete Lehrer und Referendare eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besitzen. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist die perfekte Absicherung.
 
 
Lediglich Lehrer in einem Angestelltenverhältnis unterliegen nach wie vor der Versicherungspflichtgrenze. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung eintreten, wenn ihr Gehalt entsprechend hoch ist. Allerdings können sie sich mithilfe unserer Anwartschaftsversicherung bestmögliche Konditionen für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern.

Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?

Lehrer und Referendare unterliegen der gleichen Versicherungspflicht wie alle anderen Menschen auch. Ihr Eintritt in das Dienstleben als Lehrer hat auf ihren gegenwärtigen Versicherungsstatus keinen Einfluss. Sie sind nach wie vor in der Krankenversicherung abgesichert, in der Sie auch zuvor waren. Allerdings eröffnet sich für Sie als verbeamteter Lehrer nun die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ihr Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Da Sie keiner Versicherungspflichtgrenze unterliegen, können Sie bereits in Ihrem Referendariat in die private Krankenversicherung wechseln.

Was mache ich mit meinen Arztrechnungen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Behandlungskosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. Hier müssen Sie als Versicherungsnehmer nichts weiter tun, als Ihre Versicherungskarte vorzulegen. Anders verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung. Hier müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung ein. Die Krankenversicherung übernimmt dann den Teil, der von der Beihilfe nicht getragen wird.
 
Es kann sich jedoch lohnen, die Rechnung nicht sofort einzureichen. Dies gilt zumindest bei der Krankenversicherung. Schließlich verfällt der Anspruch bei der Beihilfe nach einem Jahr. Manche Tarife der privaten Krankenversicherung bieten die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung. Hier bekommt der Lehrer einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet, wenn er innerhalb einer Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Was kostet mich eine private Krankenversicherung?

Über die Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung können keine pauschalen Aussagen getätigt werden. Anders als bei er gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keinen festen Beitragssatz. Es wird vielmehr anhand individueller Faktoren des Versicherungsnehmers bemessen, wie hoch der Beitrag ausfällt. Hierzu gehören Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Versicherungsvertrags. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln empfehlen Lehrern bereits im Referendariat in die beihilfekonforme Krankenversicherung einzutreten. So sichern Sie sich die bestmöglichen Konditionen.

Welche Krankenversicherung ist die preiswerteste?

In der Regel kostet die gesetzliche Krankenversicherung weniger als die private Krankenversicherung. Diese Regel findet bei Lehrern nicht zwangsläufig Anwendung. Schließlich müssen verbeamtete Lehrer vollumfänglich für die Beiträge ihrer gesetzlichen Krankenversicherung aufkommen. Einen Arbeitgeberanteil gibt es hier nicht. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung kann wiederum sehr günstig ausfallen, wenn der Versicherungsnehmer jung und gesund ist. Bei einem Leistungskatalog der einen soliden Basisschutz bietet kann die private Krankenversicherung dann sogar günstiger sein als die gesetzliche. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln errechnet Ihnen gerne unverbindlich den Unterschied zwischen gesetzlicher und beihilfekonformer Krankenversicherung.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?

Wenn Sie krank sind, spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Sie gehen zum Arzt, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Wenn Sie sich haben behandeln lassen, entstehen Kosten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Kosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgegolten. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechende Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung ein. Aufgrund winkender Beitragsrückerstattungen kann sich ein Warten hier jedoch lohnen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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