DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Beamte werden mit Ende des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen, in den Ruhestand versetzt. Für Beamte gilt genauso wie für die meisten Angestellten das 67. Lebensjahr oder auf Antrag das 63. Lebensjahr als Regelaltersgrenze. Beamte, die mindestens 45 Jahren ihren Dienst geleistet haben, können bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge pensioniert werden.

Für Beamte auf Lebenszeit endet das Dienst- und Treueverhältnis zu diesem Zeitpunkt nicht. Dies endet erst mit seinem Tod. Das heißt, Rechte und Pflichten gelten weiterhin. Das Pendant zur Treuepflicht ist die Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn, dazu gehören:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  • Krankenfürsorge

Wird die Besoldung von Beamten im aktiven Dienst der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung angepasst oder werden Änderungen der Beamtenrechte vorgenommen, wirkt sich dies auch auf die Rechte beziehungsweise das Ruhegehalt von Beamten im Ruhestand aus.

Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern erhalten vom Dienstherrn, Bund oder Ländern, ein Ruhegehalt. Die Versorgungsbezüge werden jeweils aus den laufenden Haushalten finanziert. Ihren Titel tragen sie nach der Pensionierung mit dem Zusatz „a. D.“ für außer Dienst.

Pflichten von Beamten im Ruhestand

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Ohne Genehmigung dürfen keine amtsbezogenen Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile angenommen werden

Folgen von Dienstvergehen:

  • Kürzung des Ruhegehalts oder
  • Aberkennung des Ruhegehalts

Weitere Informationen

Voraussetzungen für die Pensionierung von Verwaltungsbeamten

Beamte können nur in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie die 5-jährige Wartezeit erfüllen. Das gilt für Beamte, die dienstunfähig werden wie auch für Beamte auf Lebenszeit, welche die Regelaltersgrenze erreichen. Wird die Wartezeit nicht erfüllt, erfolgt die Entlassung. Nach Ermessen kann der Dienstherr Beamten auf Probe und auf Lebenszeit einen Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehalts gewähren. Beamte, die infolge von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, können bei völligem Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in Ihr Amt berufen werden.

Ruhegehaltsansprüche von Verwaltungsbeamten

Auch bei der Versorgung von Beamten werden Kürzungen vorgenommen. Bis 2001 lag der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand noch bei 75 %. Gegenwärtig kann ein Ruhegehaltssatz von maximal 71,75 % der letzten Bezüge erreicht werden. Nach der 5-jährigen Wartezeit erhalten Sie zunächst eine Mindestversorgung.

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf Ruhegehalt um 1,79375 %, bis nach 40 Jahren der Höchstsatz von 71,75 % erreicht werden kann. Im Durchschnitt erhalten Beamte noch zwei Drittel ihrer Bezüge als Ruhegehalt.

Im Vergleich zu Arbeitnehmern mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stehen Beamte im Ruhestand wesentlich besser da. Angestellte erhalten im Schnitt nur noch etwa 48 % des letzten Einkommens als monatliche Rente. Immer mehr Rentner und immer weniger in die Rentenversicherung einzahlende Erwerbstätige führen zu einem immer größeren Finanzierungsloch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Noch besteht für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft kein Anspruch auf eine Mindestversorgung, beziehungsweise Mindestrente.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Beamte können die in jedem Fall entstehende Versorgungslücke nur mit einer zusätzlichen, privaten Absicherung schließen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bietet Beamten individuelle, bedarfsgerechte Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten, wie die Privat Rente, Riester- oder Rürup-Rente, an.

Mindestversorgung für Verwaltungsbeamte

Eine Mindestversorgung ist der Betrag, den ein Beamter bei Versetzung in den Ruhestand auf jeden Fall erhält. Das sind entweder 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder 65 % Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Gezahlt wird der höhere Betrag. Die Mindestversorgung ist ein Existenzminimum, womit die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen des Staates umgangen werden soll. Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls erhalten Beamte ein Mindestruhegehalt von 66,67 % ihrer letzten Bezüge.

Krankenfürsorge des Dienstherrn für Verwaltungsbeamte

Beamte haben ihrem Dienstherrn gegenüber generell Anspruch auf Krankenfürsorge. In der aktiven Zeit hängt der Beihilfebemessungssatz von den familiären Bedingungen und dem Dienstherrn ab. Für Beamte im Ruhestand gilt ein fester Beihilfebemessungssatz. Der Dienstherr erstattet 70 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- und Todesfall sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge.


Die restlichen 30 % der Aufwendungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Waren Sie in Ihrer aktiven Dienstzeit privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln versichert, wird Ihre private Krankenversicherung wie gewohnt fortgeführt.

Nicht immer sind die von der privaten Krankenversicherung übernommenen Leistungen auch in gleichem Maße beihilfefähig. Für die Differenz müssen Sie privat aufkommen oder die Kosten mit einer Beihilfeergänzungsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln absichern. Tarif BN schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten, vor allem in den Bereichen:

  • Sehhilfen – Brillen und Kontaktlinsen
  • Zahnersatz, üblich sind Kürzungen bei den Material- und Laborkosten
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Die Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen von Verwaltungsbeamten

Zu den Pflichten des Dienstherrn gehört auch die Versorgung der hinterbliebenen Familienangehörigen nach dem Tod des Beamten. Anspruch besteht auf Waisengeld sowie Witwen- beziehungsweise Witwergeld, wenn der Beamte mindestens 5 Jahre seinen Dienst geleistet hatte und die Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Private Altersvorsorge von Verwaltungsbeamten im Ruhestand

Möglichkeiten der Altersvorsorge, die Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bietet, sind unter anderem:

Die Relax-Rente, eine Kombination aus Sicherheit und der Chance auf Rendite. Während der Laufzeit kann Ihre Rente jederzeit an den persönlichen Bedarf individuell angepasst werden. Wählen Sie zwischen dem Tarif Comfort, Klassik und Chance. Ihre Vorteile:

  • Steueroptimierte Altersvorsorge
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden
  • Geld-zurück-Garantie

Privatrenten sind die Klassik-Privat Rente, Fonds-Privat Rente und Portfolio Plus Police:

Die Klassik-Privat Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit, verbunden mit der Chance auf eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen.

Bei der Fonds-Privat Rente wird Ihr Kapital in einen individuellen Fonds-Mix investiert. Die Fonds-Privat Rente ist eine flexible und zugleich renditestarke Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentengarantie.

Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln können Sie Ihr Kapital flexibel anlegen und zusätzlich Steuern sparen. Je nachdem wie risikobereit Sie sind, investieren Sie in unterschiedliche Aktienfonds aus zehn verschiedenen Vermögensmanagement-Klassen.

Auch für Beamte stellen die steuerlich begünstigten Rürup-Renten und Riester Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln attraktive Vorsorgelösungen dar.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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