DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Beihilfekonforme Kranken-
versicherung Köln

Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Die Rechte und Pflichten von Beamten und Dienstherren unterscheiden sich in vielen Bereichen von den Rechten und Pflichten, welche Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern gegenüber haben. So ist der Dienstherr seinen Beamten für ihre Dienste und Treue zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Krankenfürsorge, die er in Form der Beihilfe oder bei Beamten, die im Dienst Gesundheit und Leben riskieren, in Form der Heilfürsorge gewährt.

Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr die Kosten nicht in voller Höhe, sondern nur einen bestimmten Teil. Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Zusammen mit der Beihilfe bildet die beihilfekonforme Krankenversicherung einen 100 % Krankenversicherungsschutz für Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.

Absicherung von Verwaltungsbeamten

Aufgrund der umfangreichen Schutz- und Fürsorgeleistungen des Dienstherrn genießen Verwaltungsbeamte eine hohe soziale Sicherheit. Eine zusätzliche Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht notwendig.

Beamte schließen mit ihrem Dienstherrn keinen Arbeitsvertrag ab, sondern leisten einen Eid darauf, geltende Gesetze zu wahren und ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Für Beamte, die zum Beamten auf Lebenszeit berufen wurden, endet das Dienstverhältnis erst mit dem Tod. Ihnen kann nur bei schweren Dienstvergehen gekündigt werden. Die Gefahr von Arbeitslosigkeit besteht nicht. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind daher nicht notwendig.

Mit der Pensionierung endet lediglich das aktive Beamtenverhältnis. Rechte, wie beispielsweise Anspruch auf Bezüge und Beihilfe, sowie vereinbarte Pflichten gelten weiterhin. Beamte im Ruhestand erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für eine staatliche Rente sind nicht notwendig. Benötigen Beamte medizinische Versorgung, haben sie Anspruch auf Krankenfürsorge – einen Zuschuss zu den Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod. Daher sind sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. In welcher Höhe der Dienstherr die Aufwendungen erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und den Familienverhältnissen.

Nordrhein-Westfalen hat die Beihilfebemessungssätze des Bundes übernommen:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Beihilfekonforme Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Die private, beihilfekonforme Krankenversicherung muss nur noch 20, 30 oder 50 % der Kosten bei Krankheit des Beamten tragen. Daher sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich günstiger als eine vergleichbare Krankenversicherung im Vollkostentarif.

Eine Restkosten-Absicherung ist bei gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten pauschal und komplett mit der Krankenversicherung ab. Beihilfe darf nicht zu einer Überdeckung der Kosten führen, was der Fall wäre, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung voll übernimmt und die Beihilfe anschließend weitere 50 Prozent oder mehr zuschießt. Deshalb trägt die Beihilfe nur Kosten, für welche gesetzliche Krankenversicherungen nicht aufkommen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Verwaltungsbeamte

Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln beihilfeberechtigten Beamten speziell auf die Beihilfe abgestimmte Tarife an. Je nachdem, wie umfangreich Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen.

Grundlegende Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme ambulanter und stationärer Behandlungen durch Ärzte, Fachärzte und Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen
  • Kostenübernahme für Psychotherapie

Als privat Versicherter haben Sie sofort Zugang zu Behandlungsmethoden und Medikamenten, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Sie sind nicht an bestimmte Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser gebunden. Ärzte können höhere Honorare abrechnen und sich mehr Zeit für Sie nehmen. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine bei Fachärzten sind kurz.

Jeder Versicherte schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag ab. Auf die vereinbarten Leistungen haben Sie einen garantierten Anspruch. Der Gesetzgeber ist nicht ermächtigt, Konditionen des Vertrags zu ändern.

Die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrages steht nicht in Relation zu Ihrem Einkommen. Der monatliche Betrag ändert sich beispielsweise bei Gehaltserhöhungen nicht, sondern wird anhand individueller Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Beihilfe für Familienangehörige von Verwaltungsbeamten

Familienangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt und können sich ebenfalls privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln krankenversichern. Für den Beihilfebezug von Ehe- oder Lebenspartnern hat jedes Bundesland Einkommensgrenzen festgelegt. Partner von Beamten in Nordrhein-Westfalen sind beihilfeberechtigt, wenn sie im Jahr vor der Antragstellung ein Einkommen von weniger als € 18.000 erzielt haben. Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten. Ausschlaggebend ist der Bezug von Kindergeld.

Öffnungsaktion für beihilfeberechtigte Verwaltungsbeamte

Viele private Krankenversicherungsunternehmen, wie auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, erleichtern Beamten mit der Öffnungsklausel die Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Von der Öffnungsaktion profitieren:

  • Beamte auf Widerruf – zunächst nur Zugang zu Tarifen, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind
  • Beamte auf Probe, die bisher gesetzlich versichert waren
  • Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorausging

Voraussetzung ist die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung. Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können jederzeit einen Antrag auf die Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktion stellen. Fristen für eine erleichterte Aufnahme müssen nicht eingehalten werden.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt, unabhängig davon, ob bereits Vorerkrankungen oder Behinderungen bestehen
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Keine Ablehnung aus Risikogründen

Die Kostenerstattung an Verwaltungsbeamte

Nehmen Sie eine medizinische Behandlung in Anspruch, erhalten Sie vom Arzt oder Krankenhaus eine Privatrechnung. Diese müssen Sie zunächst aus Ihrem Privatvermögen bezahlen. Anschließend reichen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln und Ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung ein. Nach der Überprüfung werden Ihnen die jeweils erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt.

Mit einer Klinik-Card können Sie den Leistungserbringer ermächtigen, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen.

Wichtig für Verwaltungsbeamte mit gesetzlicher Krankenversicherung

Der Dienstherr beteiligt sich generell nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten. Für die monatlichen Beiträge müssen Sie zu 100 % selbst aufkommen. Es besteht aber die Option, in der Familienversicherung Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen stellen allerdings nur eine Grundversorgung dar.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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