DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Der Dienstherr ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses seinen Beamten gegenüber zur Fürsorge verpflichtet. Seine Krankenfürsorgepflicht erfüllt er mit der Beihilfe. Die Ausgestaltung der Beihilfe wird in Beihilfeverordnungen festgelegt. Bundeseinheitlich geltenden Beihilfevorschriften existieren nicht. Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Bundesländer und der Bund jeweils eigene Regelungen für Besoldung, Laufbahnen und Versorgung erlassen.

Beamte, welche die Beihilfe ihres Dienstherrn in Anspruch nehmen möchten, müssen ihre Rechnungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel mit einem Antrag auf Kostenerstattung bei der für sie zuständigen Beihilfestelle einreichen.

Aufgrund der unterschiedlichen Beihilfeverordnungen der Bundesländer hat jedes Land auch seine eigenen Beihilfestellen, welche Anträge, beispielsweise für Kuren, Psychotherapie oder Pflege bearbeiten und verauslagte Kosten erstatten.

Beihilfe und Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nachträglich einen Teil der im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod tatsächlich entstandenen Kosten. Familienangehörige können unter Umständen ebenfalls beihilfeberechtigt sein. Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes richtet sich nach den Familienverhältnissen und dem Dienstherrn des Beamten.

Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten, die Restkosten, müssen in Eigenvorsorge mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung aus den laufenden Einnahmen abgesichert werden. Der Dienstherr beteiligt sich weder an den Beiträgen zur privaten noch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Beamte tragen die Kosten für ihre Krankenversicherung in voller Höhe selbst.

Beihilfekonforme Tarife stellen nur private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, zur Verfügung. Bei gesetzlichen Krankenkassen schließen Sie immer eine Vollkostenversicherung ab. Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, rechnet der Leistungserbringer die Kosten komplett und direkt mit der Versicherung ab. Für den Versicherten entstehen in der Regel keine weiteren Kosten, eine nachträgliche Kostenerstattung ist damit hinfällig.

Für Kosten, die über den Leistungsumfang gesetzlicher Krankenversicherungen hinausgehen, kann gegebenenfalls Beihilfe gewährt werden. Nur in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen ist für gesetzlich krankenversicherte Beamte der Bezug von pauschaler Beihilfe möglich.

Beihilfeanspruch von Verwaltungsbeamten

Die Beihilfestellen des jeweiligen Bundeslandes als Dienstherrn berechnen die Höhe der Beihilfe nach den geltenden Beihilfebemessungssätzen und zahlen die erstattungsfähigen Kosten aus. Nordrhein-Westfallen übernimmt für seine Beamten Kosten in Höhe von:

  • 50 Prozent bei Beamten ohne oder mit einem Kind
  • 70 Prozent bei Beamten mit mehreren Kindern
  • 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
  • 80 Prozent für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und Waisen

Beihilfefähig sind Aufwendungen, die notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Kosten, beispielsweise für Leistungen eines Arztes, Aufwendungen für Zahnersatz, Heilbehandlungen und Sehhilfen, Rehabilitation und Kuren sind oftmals auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt.

Beihilfeberechtigt sind Partner mit einem Einkommen unter der vom Bundesland individuell festgelegten Einkommensgrenze. In Nordrhein-Westfalen dürfen Partner im Jahr vor der Antragstellung maximal € 18.000 eigenes Einkommen erzielen, um als beihilfeberechtigt zu gelten. Die tatsächliche Höhe des berücksichtigungsfähigen Jahreseinkommens muss jedes Jahr mit dem Steuerbescheid nachgewiesen werden.

Detaillierte Infos

Kostenerstattungen der Beihilfestelle an Verwaltungsbeamte

Privat Krankenversicherte erhalten für die erbrachten medizinischen Leistungen eine Rechnung, die sie aus den eigenen finanziellen Mitteln bezahlen. Sobald die verauslagten Kosten die Bagatellgrenze überschreiten, kann bei der zuständigen Beihilfestelle ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln übernimmt Aufwendungen gemäß dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

Beachten Sie:

  • Von der Beihilfestelle werden nur schriftliche Anträge akzeptiert, welche eigenhändig vom Verwaltungsbeamten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben wurden
  • Sämtliche Nachweise, wie Arztrechnungen oder quittierte Rezepte, sind als Kopie beizufügen
  • Auf Rezepten muss die vollständige Pharmazentralnummer des verordneten Arzneimittels angegeben werden

Erforderliche Angaben auf Rechnungen:

  • Name des Patienten
  • Datum der Leistungserbringung
  • Diagnose
  • Erbrachte Leistungen
  • Ziffern der Gebührenordnung

Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen reichen ihren Beihilfeantrag bei der:

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

ein.

Bei Rückfragen erreichen Sie die Beihilfestelle unter  0211 6023-06.

Zur erstmaligen Bearbeitung eines Kostenerstattungsantrags benötigt die Beihilfestelle zahlreiche Angaben und Nachweise von Ihnen. Sollten sich im Laufe der Zeit in Ihren persönlichen Verhältnissen Änderungen ergeben, zum Beispiel bei der Anschrift, dem Familienstand oder den berücksichtigungsfähigen Angehörigen, sollten Sie die zuständige Beihilfestelle umgehend darüber informieren.

Bedingungen für eine Kostenerstattung an Verwaltungsbeamte

Erst wenn Quittungen und Rechnungen in der Gesamtsumme die Bagatellgrenze von € 200 übersteigen, werden Anträge auf Kostenerstattung von der Beihilfestelle bearbeitet. Allerdings dürfen die Belege nicht älter als 12 Monate sein. Bei Rezepten gilt das Kaufdatum, bei Rechnungen das Datum der Erstausstellung. Liegt der Erstattungsanspruch innerhalb von 10 Monaten unter der Bagatellgrenze, kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle ausnahmsweise vorher gestellt werden. Die Aufwendungen müssen allerdings mindestens € 15 betragen.

Ist unklar, ob Maßnahmen beihilfefähig sind, ist es empfehlenswert, die Kostenerstattung vor Beginn der Behandlung abzuklären, beispielsweise bei geplanter Psychotherapie oder bei Zahnersatzmaßnahmen.

Rehabilitationsmaßnahmen für Verwaltungsbeamte

Rehabilitationsmaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Vor ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen muss ein formloser Antrag mit einem begründenden ärztlichen Attest bei der Beihilfestelle gestellt werden. Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen muss ein Arzt bestätigen, dass eine ambulante Maßnahme nicht ausreichend wäre.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten, die bei Krankheit auf Reisen außerhalb Europas entstehen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Für die medizinische Versorgung in einem Mitgliedsstaat der EU gelten dieselben Regelungen wie für Behandlungen innerhalb der Bundesrepublik. Nicht beihilfefähig sind Reha- und Kuraufenthalte außerhalb Deutschlands.

Kostendämpfungspauschale für Verwaltungsbeamte

Beamte sollen sich pauschal an ihren Krankheitskosten beteiligen. Einige Bundesländer, wie auch Nordrhein-Westfalen, haben dafür eine Kostendämpfungspauschale eingeführt.

Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Kalenderjahr 2 % der Bruttojahresdienstbezüge oder Bruttojahresversorgungsbezüge nicht überschreiten. Chronisch Kranke werden mit maximal 1 % der Jahresbezüge belastet. Von Zuzahlungen befreit sind Beamte auf Widerruf, Waisen und Beamte, die einer Besoldungsklasse niedriger als A7 zugeordnet werden. Keine Pauschale wird für Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit erhoben.

Zusammenfassung

  • Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung müssen zahlreiche Angaben gemacht werden
  • Treten keine Änderungen ein, genügt später ein einfacher Antrag
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie eingereicht werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein
  • Erstattungen sind ab einer Gesamtsumme von € 200 möglich
  • Anträge müssen eigenhändig unterschrieben werden

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke für Beihilfeanträge finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

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